Der bad e.V. – die Interessenvertretung
für private Pflegeeinrichtungen
Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. ist ein in allen 16 Bundesländern vertretener Arbeitgeberverband in der privaten Pflegebranche. 1988 mit Hauptsitz in Essen gegründet, war der bad e. V. zunächst ein Zusammenschluss von ausschließlich ambulanten Pflegeeinrichtungen. In den weiteren Jahren erweiterte sich die Mitgliederschaft sowohl um teil- als auch vollstationäre Einrichtungen. Mittlerweile ist der bad e. V. zu einem der bedeutendsten Verbände in der Pflegebranche herangewachsen. Rund 1500, zumeist privat geführte Pflegedienste und Heime vertrauen unseren Leistungen und nutzen unser starkes Netzwerk.
Wir – 45 bad-Beschäftigte, überwiegend Juristinnen und Juristen in 14 Geschäftsstellen – arbeiten daran, die Interessen unserer unternehmerischen Mitglieder zu vertreten und zu schützen, um ein nachhaltig zukunftssicheres und menschenwürdiges Umfeld für die Pflege in Deutschland zu erreichen. Umfassender Service, gute Erreichbarkeit sowie die Beratung und Alltagsbegleitung unserer Mitglieder stehen im Mittelpunkt unserer Arbeit. Wir unterstützen jedes bad-Mitglied individuell bei rechtlichen Fragen und bieten zahlreiche Hilfestellungen bei der Optimierung der pflegerischen Qualität. Von der Existenzgründung – der bad e.V. ist Fachkundige Stelle i.S.v. § 93 Abs. 2 SGB III – bis zur Nachfolgeregelung begleiten wir unsere Mitglieder lösungsorientiert bei ihren unternehmerischen Aktivitäten. Für dringende Probleme stehen wir jederzeit über unser 24-Stunden-Notfalltelefon auch außerhalb der Bürozeiten für unsere bad-Mitglieder zur Verfügung.
In allen 16 Bundesländern handeln wir unter anderem Vergütungsbedingungen für Pflegedienste und Pflegesätze für Heime aus. Zudem müssen die Landesorganisationen zu geplanten Landesgesetzen und -vorschriften angehört werden. Diese haben seit der Föderalismusreform 2008 im Pflegebereich erheblich an Bedeutung gewonnen. Als Interessenvertretung unserer Mitglieder werden wir auch auf Bundesebene zu Änderungen pflegerelevanter Gesetze angehört und sind im Qualitätsausschuss Pflege vertreten.