
in der ambulanten Pflege“
ge dieser neuen QPR hat der bad e.V. eine völlig überarbeitete Fassung des bad-Handbuchs
„Qualitätsmanagement in der ambulanten Pflege“ herausgegeben. Ein modular aufgebautes
Weiterbildungsangebot des bad e.V. bereitet ambulante Pflegeinrichtungen eingehend auf die
neuen Prüfungsabläufe vor.


die Praxis? – bad e.V. kritisiert fehlende Einbindung
der Leistungserbringer
turell und finanziell zukunftsfest machen – so wurde es den Kritikern nach dem Kabinetts-
beschluss zum PNOG versprochen. Nach aktuellem Stand sind jedoch erneut keine Leistungser-
bringerverbände in der Kommission vertreten. Zwar ist mit Prof. Dr. Georg Cremer ein ehemaliger
Generalsekretär des deutschen Caritasverbandes als Vorsitzender in das Gremium berufen wor-
den – ein aktiver Vertreter der professionellen Pflegeanbieter fehlt jedoch. Der Bundesverband
Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. bemängelt, dass damit ein zentraler
Teil der Pflegepraxis unberücksichtigt bleibt. ...


Personalkosten müssen vollständig refinanziert werden
den Bundesländern veröffentlicht. Sie gelten ab dem 1. Januar 2027 für Pflegeeinrichtungen,
die ihre Pflege- und Betreuungskräfte nicht nach Tarif vergüten. Die Spanne der Lohnsteige-
rungen über alle Beschäftigtengruppen hinweg reicht von 1,13% (Schleswig-Holstein) bis 4,99%
(Mecklenburg-Vorpommern). Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrich-
tungen (bad) e. V. begrüßt die Anpassung der Entlohnungsniveaus. Gleichzeitig fordert der
Verband, die daraus resultierenden Personalkostensteigerungen vollständig und rechtzeitig
in den Vergütungen zu berücksichtigen. ...


zung des neuen regional üblichen Entlohnungsniveaus
2027 in allen Bundesländern
bis spätestens 30.09.2026 zu veröffentlichen. Per Gesetz sind die Anwender des regional üb-
lichen Entlohnungsniveaus (rüE) weiterhin verpflichtet, ihre beschäftigten Pflege- und Betreu-
ungskräfte auf dieser Basis spätestens ab 01.01.2027 zu entlohnen.
Nach den derzeitigen Plänen im Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)
dürfen Pflegeeinrichtungen die Entlohnungen, die zum 1. Januar 2027 an ihre Arbeitnehmen-
den gezahlt werden, nicht aufgrund der vorgesehenen Nichtanwendung der bisherigen Tarif-
treuevorgaben unterschreiten. ...


geändert – erstmals profitieren Pflegedienste und
Tagespflegen
stationären und ambulanten Pflege- sowie Betreuungseinrichtungen und zur Veranlassung
unangemeldeter Prüfungen in vollstationären Pflegeeinrichtungen (PruP-RiLi) wurde über-
arbeitet. Am 25. September 2026 hat das Bundesministerium für Gesundheit die geänderte
Fassung genehmigt, so dass die Richtlinie am heutigen Tag in Kraft tritt. ...


Appell an Bundesgesundheitsminister Linnemann:
„PNOG – Drohender Arbeitsplatzverlust in
Pflegeeinrichtungen“
beschlossen. Damit ist ein weiterer Schritt im Gesetzgebungsverfahren getan – verbunden mit
tiefgreifenden Neuregelungen, die sowohl Versicherte als auch Pflegeeinrichtungen betreffen.
Der bad e.V. warnt weiterhin vor den konkreten Folgen des geplanten Gesetzes für die pflegerische
Versorgung und die wirtschaftliche Existenz der Einrichtungen. Mit einem erneuten Schreiben an
Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann hat der Verband heute nochmals eindringlich dazu
aufgerufen, die Auswirkungen der vorgesehenen Regelungen im Einzelnen zu berücksichtigen ...


budget nach § 45b SGB XI – kein Zugriff für ambulante
Betreuungsdienste nach § 71 Abs. 1a SGB XI
die wesentlichen Änderungen des Kabinettentwurfs zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) infor-
miert. Unter anderem hatten wir Sie auf die derzeit geplanten, einschränkenden Anpassungen im
Zuge des § 45b SGB XI ab dem 01.01.2027 hingewiesen.
Im Zuge dessen möchten wir ergänzend zu den bisherigen Informationen klarstellen, dass ambu-
lante Betreuungsdienste mit „Kassenzulassung“ nach § 71 Abs. 1a SGB XI, anders als ursprünglich
aufgrund der Formulierung im Gesetzentwurf vermutet, keine Dienstleister im Sinne des § 45a
SGB XI sind. ...


– Ein Leitfaden für die Praxis
können, bedarf es u.a. eines Pflegevertrages. Dieser ist die entscheidende Grundlage der
rechtlichen Beziehungen zwischen dem Pflegbedürftigen und Ihnen als Pflegedienstleiser.
Seit 2002 sind schriftliche Verträge vorgeschrieben. Zudem prüft der Medizinische Dienst
im Rahmen der Qualitätsprüfung das Vorliegen eines Pflegevertrages. Deswegen ist es für
Pflegedienste essenziell wichtig zu wissen, wie Pflegeverträge rechtssicher gestaltet werden.
...


„Erste Erfahrungen mit der neuen Qualitätsprüfung
in ambulanten Pflegediensten… und die Lehren
hieraus für die Praxis“ ist das Thema der Veranstaltung
Pflege-Branche, die Pflegeeinrichtungen gerade bewegen, vom Justiziar
des bad e.V. in kompakter Form vorgestellt, erläutert und diskutiert, um
die Teilnehmer*innen praxisnah über anstehende Herausforderungen
und neue rechtliche Rahmenbedingungen zu informieren. ...


dem Thema „Patienten mit Erkrankungen des ZNS“
kompaktes, praxisnahes Format zu zentralen Themen der Pflege. Ziel der Reihe ist es, vorhan-
denes Wissen aufzufrischen und zugleich Raum für den fachlichen Austausch unter Pflege-
kräften zu schaffen. Im Rahmen der nächsten pflegefachlichen bad-Stunde am 24.09.2026
steht das Thema „Pflege von Patienten mit Erkrankungen des Bewegungssystems“ im Fokus. ...


in der ambulanten Pflege“
Kraft. Auf Grundlage dieser neuen QPR hat der bad e.V. eine völlig über-
arbeitete Fassung des bad-Handbuchs „Qualitätsmanagement in der am-
bulanten Pflege“ herausgegeben. Ein modular aufgebautes Weiterbildungs-
angebot des bad e.V. bereitet ambulante Pflegeinrichtungen eingehend auf
die neuen Prüfungsabläufe vor.


wieder ohne die Praxis? – bad e.V. kritisiert
fehlende Einbindung der Leistungserbringer
die Pflege strukturell und finanziell zukunftsfest machen – so wurde es den Kriti-
kern nach dem Kabinettsbeschluss zum PNOG versprochen. Nach aktuellem Stand
sind jedoch erneut keine Leistungserbringerverbände in der Kommission vertreten.
Zwar ist mit Prof. Dr. Georg Cremer ein ehemaliger Generalsekretär des deutschen
Caritasverbandes als Vorsitzender in das Gremium berufen worden – ein aktiver
Vertreter der professionellen Pflegeanbieter fehlt jedoch. Der Bundesverband
Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. bemängelt, dass damit
ein zentraler Teil der Pflegepraxis unberücksichtigt bleibt. ...


Personalkosten müssen vollständig
refinanziert werden
Entlohnungsniveau in den Bundesländern veröffentlicht. Sie gelten ab dem
1. Januar 2027 für Pflegeeinrichtungen, die ihre Pflege- und Betreuungskräfte
nicht nach Tarif vergüten. Die Spanne der Lohnsteigerungen über alle
Beschäftigtengruppen hinweg reicht von 1,13% (Schleswig-Holstein) bis
4,99% (Mecklenburg-Vorpommern). Der Bundesverband Ambulante Dienste
und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V. begrüßt die Anpassung der Ent-
lohnungsniveaus. Gleichzeitig fordert der Verband, die daraus resultierenden
Personalkostensteigerungen vollständig und rechtzeitig in den Vergütungen
zu berücksichtigen. ...


Umsetzung des neuen regional üblichen Entloh-
nungsniveaus 2027 in allen Bundesländern
ländern sind bis spätestens 30.09.2026 zu veröffentlichen. Per Gesetz sind die An-
wender des regional üblichen Entlohnungsniveaus (rüE) weiterhin verpflichtet,
ihre beschäftigten Pflege- und Betreuungskräfte auf dieser Basis spätestens ab
01.01.2027 zu entlohnen.
Nach den derzeitigen Plänen im Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsge-
setz (PNOG) dürfen Pflegeeinrichtungen die Entlohnungen, die zum 1. Januar
2027 an ihre Arbeitnehmenden gezahlt werden, nicht aufgrund der vorgesehe-
nen Nichtanwendung der bisherigen Tariftreuevorgaben unterschreiten. ...


geändert – erstmals profitieren Pflegedienste
und Tagespflegen
nären, teilstationären und ambulanten Pflege- sowie Betreuungseinrichtungen
und zur Veranlassung unangemeldeter Prüfungen in vollstationären Pflegeein-
richtungen (PruP-RiLi) wurde überarbeitet. Am 25. September 2026 hat das Bundes-
ministerium für Gesundheit die geänderte Fassung genehmigt, so dass die Richtlinie
am heutigen Tag in Kraft tritt. ...


dringenden Appell an Bundesgesundheits-
minister Linnemann: „PNOG – Drohender
Arbeitsplatzverlust in Pflegeeinrichtungen“
gesetzes (PNOG) beschlossen. Damit ist ein weiterer Schritt im Gesetzgebungs-
verfahren getan – verbunden mit tiefgreifenden Neuregelungen, die sowohl
Versicherte als auch Pflegeeinrichtungen betreffen. Der bad e.V. warnt weiter-
hin vor den konkreten Folgen des geplanten Gesetzes für die pflegerische Ver-
sorgung und die wirtschaftliche Existenz der Einrichtungen. ...


Sozialraumbudget nach § 45b SGB XI – kein Zu-
griff für ambulante Betreuungsdienste nach
§ 71 Abs. 1a SGB XI
mittelbar über die wesentlichen Änderungen des Kabinettentwurfs zum Pflegeneu-
ordnungsgesetz (PNOG) informiert. Unter anderem hatten wir Sie auf die derzeit ge-
planten, einschränkenden Anpassungen im Zuge des § 45b SGB XI ab dem
01.01.2027 hingewiesen.
Im Zuge dessen möchten wir ergänzend zu den bisherigen Informationen klarstellen,
dass ambulante Betreuungsdienste mit „Kassenzulassung“ nach § 71 Abs. 1a SGB XI,
anders als ursprünglich aufgrund der Formulierung im Gesetzentwurf vermutet, k
eine Dienstleister im Sinne des § 45a SGB XI sind. ...


ten – Ein Leitfaden für die Praxis
nehmen zu können, bedarf es u.a. eines Pflegevertrages. Dieser ist die entschei-
dende Grundlage der rechtlichen Beziehungen zwischen dem Pflegbedürftigen
und Ihnen als Pflegedienstleiser.
Seit 2002 sind schriftliche Verträge vorgeschrieben. Zudem prüft der Medizini-
sche Dienst im Rahmen der Qualitätsprüfung das Vorliegen eines Pflegevertra-
ges. Deswegen ist es für Pflegedienste essenziell wichtig zu wissen, wie Pflege-
verträge rechtssicher gestaltet werden. ...


„Erste Erfahrungen mit der neuen Qualitäts-
prüfung in ambulanten Pflegediensten… und
die Lehren hieraus für die Praxis“ ist das
Thema der Veranstaltung
Pflege-Branche, die Pflegeeinrichtungen gerade bewegen, vom Justiziar
des bad e.V. in kompakter Form vorgestellt, erläutert und diskutiert, um
die Teilnehmer*innen praxisnah über anstehende Herausforderungen
und neue rechtliche Rahmenbedingungen zu informieren. ...


mit dem Thema „Patienten mit Erkrankungen
des ZNS“
personen ein kompaktes, praxisnahes Format zu zentralen Themen der Pflege.
Ziel der Reihe ist es, vorhandenes Wissen aufzufrischen und zugleich Raum für
den fachlichen Austausch unter Pflegekräften zu schaffen. Im Rahmen der näch-
sten pflegefachlichen bad-Stunde am 24.09.2026 steht das Thema „Pflege von
Patienten mit Erkrankungen des Bewegungssystems“ im Fokus. ...

bad e.V. – der Arbeitgeberverband für
alle privaten Pflegeeinrichtungen
Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. ist ein in allen 16 Bundesländern vertretener Arbeitgeberverband in der privaten Pflegebranche. 1988 mit Hauptsitz in Essen gegründet, ist der bad e.V. heute zu einem der bedeutendsten Verbände in der Pflegebranche herangewachsen. Ziel der Arbeit ist, die Interessen seiner Mitglieder zu vertreten – für eine zukunftssichere und menschenwürdige Pflege in Deutschland.
Mehr als 1.500 zumeist privat geführte Pflegedienste und Heime vertrauen heute unseren Leistungen und nutzen unser starkes Netzwerk!
So erreichen Sie uns
Bundesverband Ambulante Dienste und
Stationäre Einrichtungen (bad) e.V.
Zweigertstraße 50 • 45130 Essen
info@bad-ev.deMo – Do 09:00 – 17:00 Uhr
Freitag 09:00 – 13:00 UhrFolgen Sie uns auf Facebook
Folgen Sie uns auf Instagram
Unsere Fort- und Weiterbildungen
Der bad e.V. bietet ein umfangreiches und thematisch vielfältiges Programm an Fort- und Weiterbildungen an, um Mitglieder und andere Interessenten immer auf dem aktuellen Stand der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen sowie pflegefachlich auf dem Laufenden zu halten. So können Sie sich bei uns z.B. zur Pflegedienstleitung weiterbilden oder die Qualifizierung zur Pflegeberatung erlangen. Die Teilnahme an unseren Seminaren und Schulungen ist sowohl online als auch in Präsenz möglich.
Unsere aktuellen Termine
Digitalisierungsbeauftragte/r-Pflege – Die Zukunft hat bereits begonnen…
20. Oktober | 9:00 bis 21. Oktober | 15:00
Externer Qualitätszirkel St. Ingbert
20. Oktober | 14:00 bis 17:00
Unsere Leistungen für bad-Mitglieder

bad-Informationen
Tagesaktuell unterrichten wir unsere Mitglieder durch Sonderinfos über wichtige Entwicklungen im Pflegebereich. Diese Informationen erhalten Sie per E-Mail und als Push-Nachricht auf die bad-App, die unseren Mitgliedern ebenfalls exklusiv und kostenlos zur Verfügung steht. Alle weiteren Sonderinfos finden Sie auf unserer Website im Mitgliederservice unter: www.bad-ev.de/Mitgliederservice. Zweimal im Jahr erscheint außerdem das für Mitglieder ebenfalls kostenlose bad-Fachjournal „background“ mit zahlreichen Artikeln zu den aktuellen Themen der Branche.

Kooperationspartner
Sie erhalten bei den bad-Kooperationspartnern besonders günstige Konditionen unter anderem in Autohäusern, bei Softwarefirmen, Dokumentations-System-Herstellern, Einrichtungen der Arbeitssicherheit und des betriebsärztlichen Dienstes sowie bei mobilen Menüdiensten. Ob Personalgewinnung, Fuhrparkerweiterung, Berufsbekleidung oder Energieversorgung – mit ihren Produkten und Dienstleistungen stehen unsere Partner aus den unterschiedlichsten Branchen Ihnen hilfreich zur Seite und finden, wenn nötig, auch für jedes Mitglied eine individuelle Lösung.

Interessen-
gemeinschaften
Der bad e.V. bietet im Rahmen seiner Interessengemeinschaften – IG Tagespflege, IG Wohngemeinschaft, IG Palliativ, IG Intensiv- und Beatmungspflege – Betreibern und Leitungskräften solcher Einrichtungen die Möglichkeit, sich über aktuelle Problemstellungen auszutauschen und sich über praxisnahe Lösungsansätze zu informieren. Bei den jährlich stattfindenden „IG-Tagen“ wird der Austausch außerdem um die Expertise von externen Fachleuten bereichert. Die Mitgliedschaft in allen Interessengemeinschaften ist für bad-Mitglieder kostenlos.

MD-Online-Check
Der bad e.V. bietet für seine Mitglieder einen kostenfreien MD-Kurzcheck in digitaler Form an – ab sofort auf Grundlage der neuen QPR, die ab 01.07.2026 in Kraft tritt. Wegen der neuen Prüfsystematik wird auch der MD-Online-Check zukünftig eine andere Struktur haben und auch in groben Zügen die Ergebnisqualität beinhalten. Dieses Angebot ist vor allem für die Einrichtungen interessant, die bereits das einrichtungsindividuelle Qualitätsmanagement auf die neuen QPR umgestellt haben und nun eine MD-Prüfung simulieren möchten.
bad-Notfalltelefon
24/7 für Sie erreichbar!
bad-Qualitätszertifikat
Kundenzufriedenheit ist im Pflegebereich von enormer Bedeutung. Der bad e.V. bietet Ihnen an, die Zufriedenheit Ihrer Patienten oder Bewohner durch ein Qualitäts- und Marketinginstrument erheben und bescheinigen zu lassen. Mit dem Qualitätszertifikat können sich ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen auszeichnen lassen, deren Kunden/Bewohner in einem unabhängigen Prüfverfahren ihre überdurchschnittliche Zufriedenheit mit den Leistungen des Pflegedienstes oder der stationären Einrichtung bestätigt haben.

Mitgliederservice
Im ausschließlich für unsere Mitglieder vorbehaltenen Servicebereich finden Sie als Unternehmerin und Unternehmer in der Pflegebranche entscheidende Werkzeuge und Hilfen zur Bewältigung Ihrer täglichen Arbeit. In übersichtlicher Form bietet Ihnen der Mitgliederservice Musterformulare, Hinweisblätter und Verträge zum Download – das alles klar strukturiert und für Sie als bad-Mitglied kostenlos. So einfach geht’s: Sie müssen sich einmalig registrieren lassen – dann können Sie unbegrenzt auf alle Dokumente zugreifen.

Existenzgründung
Wir sind für Existenzgründer von Anfang an da! Wir beraten und geben Hilfestellung in der Planungsphase und im täglichen Betrieb, z.B. bei Fragen der Zulassung (gesetzlicher und vertraglicher Art), der Finanzierungs- und Förderungsmöglichkeiten, der Investitionskostenförderung oder zur Wahl der Rechtsform. Unsere Experten – der bad e.V. ist Fachkundige Stelle i.S.v. § 93 Abs. 2 SGB III – helfen Ihnen kostenlos im Rahmen von persönlichen Beratungsterminen weiter.

bad-App
Als Erweiterung unserer digitalen Dienste steht bad-Mitgliedern exklusiv eine kostenlose App zur Verfügung. Mit der bad-App wird die Kommunikation unmittelbarer, mobil, und Sie sind jederzeit und überall über die aktuellen Entwicklungen im Pflegebereich informiert. Die Vorteile: Sie erhalten alle bad-Sonderinfos per Push-Nachricht direkt auf Ihr Smartphone, Ihre Smartwatch oder Tablet. In der App finden Sie zudem den bad-Mitgliederservice mit Dokumenten, Verträgen und Checklisten.

Kostenlose
Veranstaltungen
für bad-Mitglieder
Pflegefachliche bad-Stunde
➔ 29.10.2026, 11:00 – 12:00 Uhr
Aktuelle bad-Stunde
➔ 29.10.2026, 16:00 – 17:00 Uhr
Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung (PNOG)
➔ 30.10.2026, 10:00 – 12:00 Uhr
bad-Fachtag Vollstationär
Unsere Publikationen
Wir halten für unsere Mitglieder Broschüren, Merkblätter und Mitarbeiterleitfäden zu den wichtigsten Themen in der Pflege vor – für ambulante, teilstationäre und vollstationäre Einrichtungen. Darüber hinaus gibt der bad e.V. auch wertvolle Ratgeber für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen heraus, die Sie als betreuende Einrichtung an Ihre Gäste und Kunden weitergeben können. Als bad-Mitglied erhalten Sie alle bad-Publikationen kostenlos oder zu günstigen Mitglieds-Konditionen. Unverzichtbar im Pflegealltag sind auch die bad-Qualitätsmanagement-Handbücher: umfassende Standardwerke für alle Pflegeeinrichtungen, jeweils individuell ausgearbeitet für die ambulante Pflege, die ambulante Intensiv- und Beatmungspflege sowie die Tagespflege.
Neuerscheinungen und Aktualisierungen

Ambulante Intensiv- und Beatmungspflege
„Ambulante Intensiv- und Beatmungspflege“ ist eine große Herausforderung bei der Pflege eines pflegebedürftigen Menschen. Diese Broschüre verschafft Unternehmern einen Überblick darüber, was es bei Planung, Durchführung und Finanzierung zu beachten gilt.

Pflegeberufegesetz und generalistische Pflegeausbildung
Die Attraktivität des Pflegeberufs zu steigern, um wieder mehr Menschen zu gewinnen, die sich für eine Ausbildung in der Pflege entscheiden, war das Ziel des Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe. Diese Broschüre zeigt Voraussetzungen sowie wichtige Informationen zur generalistischen Pflegeausbildung auf.

Anerkennung internationaler Fachkräfte in der Pflege
Der Bedarf an qualifizierten Fachkräften in der Pflege ist in Deutschland hoch. Kompetente internationale Pflegekräfte werden zunehmend ein wichtiger Baustein, um personelle Anforderungen zu erfüllen. Diese Broschüre stellt dar, wie das Anerkennungsverfahren abläuft.


