Ein selbstbestimmtes Leben zu führen, ist für uns alle eine Selbstverständlichkeit. Aber was passiert, wenn diese Selbstverständlichkeit nicht mehr gegeben ist?
- Wie kann ich bestimmen, wer wichtige Entscheidungen für oder über mich trifft?
- Wer wird sich um meine persönlichen Wünsche und Bedürfnisse kümmern?
- Wofür sollte ich Vorsorge treffen?
- Wofür kann ich Vorsorge treffen?
Im Rahmen dieses Seminars wollen wir aufzeigen, welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen, um im Rahmen der Selbstbestimmung bereits in „gesunden Tagen“ auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Entscheidungen für eine später möglicherweise eintretende Einwilligungsunfähigkeit zu treffen.
Gleichzeitig erhalten Sie grundlegende Informationen über die Unterschiede und Anwendungsbereiche, denn nicht selten legen von Ihnen versorgte Pflegebedürftige Ihnen solche Dokumente vor.
Wir greifen sowohl die Neuerungen des Betreuungsrechts auf und stellen die zur Verfügung stehenden Instrumente der Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung vor als auch das neu eingeführte Ehegattennotvertretungsrecht.
Wir zeigen Ihnen die rechtlichen Hintergründe und Besonderheiten auf, damit Sie in Zukunft nicht nur gegenüber Ihren Versicherten, sondern auch für sich selbst Sicherheit in der Thematik bekommen.
Zudem werden wir Ihnen die Thematik anhand praktischer Beispielsfälle erläutern und Ihnen Formulierungshilfen und Muster mit auf den Weg geben.
Inhalte
- Rechtliche Grundlagen
- Abgrenzung der Instrumente
- Praktische Beispielsfälle
- Umgang in Ihrem Betrieb
- Formulierungshilfen
Beitrag
für bad e.V. – Mitglieder
64,00 € pro Person
regulär
84,00 € pro Person
Unser Termin
09.12.2024, 10.00 – 12.00 Uhr
Hier geht es direkt zur Anmeldung
Web-Seminar
Sie haben noch keine Erfahrung mit bad-Web-Seminaren sammeln können? KEIN PROBLEM! Gerne erklären wir Ihnen jeden einzelnen Schritt in unserer Anleitung, welche Sie hier einsehen können!
Gerne steht Ihnen das Referat Fort- und Weiterbildung auch vor, während und nach unserer Veranstaltung telefonisch unter der Rufnummer 0201-354001 für Rückfragen zur Verfügung.
Ein selbstbestimmtes Leben zu führen, ist für uns alle eine Selbstverständlichkeit. Aber was passiert, wenn diese Selbstverständlichkeit nicht mehr gegeben ist?
- Wie kann ich bestimmen, wer wichtige Entscheidungen für oder über mich trifft?
- Wer wird sich um meine persönlichen Wünsche und Bedürfnisse kümmern?
- Wofür sollte ich Vorsorge treffen?
- Wofür kann ich Vorsorge treffen?
Im Rahmen dieses Seminars wollen wir aufzeigen, welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen, um im Rahmen der Selbstbestimmung bereits in „gesunden Tagen“ auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Entscheidungen für eine später möglicherweise eintretende Einwilligungsunfähigkeit zu treffen.
Gleichzeitig erhalten Sie grundlegende Informationen über die Unterschiede und Anwendungsbereiche, denn nicht selten legen von Ihnen versorgte Pflegebedürftige Ihnen solche Dokumente vor.
Wir greifen sowohl die Neuerungen des Betreuungsrechts auf und stellen die zur Verfügung stehenden Instrumente der Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung vor als auch das neu eingeführte Ehegattennotvertretungsrecht.
Wir zeigen Ihnen die rechtlichen Hintergründe und Besonderheiten auf, damit Sie in Zukunft nicht nur gegenüber Ihren Versicherten, sondern auch für sich selbst Sicherheit in der Thematik bekommen.
Zudem werden wir Ihnen die Thematik anhand praktischer Beispielsfälle erläutern und Ihnen Formulierungshilfen und Muster mit auf den Weg geben.
Inhalte
- Rechtliche Grundlagen
- Abgrenzung der Instrumente
- Praktische Beispielsfälle
- Umgang in Ihrem Betrieb
- Formulierungshilfen
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64,00 € pro Person
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Gerne steht Ihnen das Referat Fort- und Weiterbildung auch vor, während und nach unserer Veranstaltung telefonisch unter der Rufnummer 0201-354001 für Rückfragen zur Verfügung.