Die Biostoffverordnung (BioStoffV) regelt seit dem 1. April 1999 branchenübergreifend den Schutz aller Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffen). Eine Neufassung der Verordnung ist am 23. Juli 2013 in Kraft getreten, um die Richtlinie 2010/32/ EU („Nadelstich-Richtlinie“) in nationales Recht umzusetzen. Speziell die Arbeitgeber im Gesundheitsdienst sind seitdem u.a. verpflichtet, ihre Beschäftigten vor Infektionen infolge von Verletzungen durch gebrauchte, spitze oder scharfe Instrumente zu schützen und diese durch geeignete sichere Instrumente (Sicherheitsgeräte) zu ersetzen. Hier schließen die Verpflichtungen aus der BioStoffV an.
Der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) hat die Leitlinien zur Biostoffverordnung überarbeitet und an die Regelungen der novellierten BioStoffV angepasst.
Wir möchten Ihnen mit diesem Seminar einen Überblick und Antworten auf grundlegende Fragen zur BioStoffV gegeben. Wir geben Ihnen außerdem Hinweise auf einschlägige Regelwerke und diskutieren mit Ihnen die von den verschiedenen Akteuren zur Verfügung gestellten Instrumente zur Umsetzung der Verpflichtungen, z. B. zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung, welche Sie nicht nur bezüglich der BioStoffV erstellen müssen.
Während der Veranstaltung haben Sie zudem die Möglichkeit, sich mit anderen Teilnehmern über Ihre bisherigen Erfahrungen, Ideen und aufgetretene Probleme auszutauschen und Fragen zu stellen.
Inhalte
- Was sind „Biostoffe“?
- Für welche Arbeits- und Tätigkeitsbereiche gilt die BioStoffV?
- Welche gesetzlichen Grundlagen sind (insbesondere) zu beachten?
- Welche Akteure sind beteiligt?
- Wer muss handeln?
- Was enthalten die „Leitlinien zur BiostoffV“ und wie nutze ich sie?
- Welche Risikoklassen sind zu beachten?
- Wie ist eine Gefährdungsbeurteilung grundsätzlich aufgebaut?
- Was sind Schutzziele (allgemein) – wozu werden sie formuliert?
- Wie können die Verpflichtungen umgesetzt werden?
- Welche zusätzlichen Schutzmaßnahmen und Anforderungen bei Tätigkeiten der
- Schutzstufe 2, 3 oder 4 sind in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes zu beachten?
- Was muss, wie dokumentiert werden?
- Was muss gemeldet werden?
- Welche Hilfsmittel stehen zur Verfügung?
- Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?
Dozent
Harold Freund, Assessor juris
Leiter Geschäftsstelle Thüringen
Referent Thüringen und Sachsen
Beitrag
für bad e.V. – Mitglieder
24,00 € pro Person
regulär
54,00 € pro Person
Unsere Termine
26.11.2024, 14.00 – 15.00 Uhr
Hier geht es direkt zur Anmeldung
17.12.2024, 14.00 – 15.00 Uhr
Hier geht es direkt zur Anmeldung
Web-Seminar
Sie haben noch keine Erfahrung mit bad-Web-Seminaren sammeln können? KEIN PROBLEM! Gerne erklären wir Ihnen jeden einzelnen Schritt in unserer Anleitung, welche Sie hier einsehen können!
Gerne steht Ihnen das Referat Fort- und Weiterbildung auch vor, während und nach unserer Veranstaltung telefonisch unter der Rufnummer 0201-354001 für Rückfragen zur Verfügung.
Die Biostoffverordnung (BioStoffV) regelt seit dem 1. April 1999 branchenübergreifend den Schutz aller Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffen). Eine Neufassung der Verordnung ist am 23. Juli 2013 in Kraft getreten, um die Richtlinie 2010/32/ EU („Nadelstich-Richtlinie“) in nationales Recht umzusetzen. Speziell die Arbeitgeber im Gesundheitsdienst sind seitdem u.a. verpflichtet, ihre Beschäftigten vor Infektionen infolge von Verletzungen durch gebrauchte, spitze oder scharfe Instrumente zu schützen und diese durch geeignete sichere Instrumente (Sicherheitsgeräte) zu ersetzen. Hier schließen die Verpflichtungen aus der BioStoffV an.
Der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) hat die Leitlinien zur Biostoffverordnung überarbeitet und an die Regelungen der novellierten BioStoffV angepasst.
Wir möchten Ihnen mit diesem Seminar einen Überblick und Antworten auf grundlegende Fragen zur BioStoffV gegeben. Wir geben Ihnen außerdem Hinweise auf einschlägige Regelwerke und diskutieren mit Ihnen die von den verschiedenen Akteuren zur Verfügung gestellten Instrumente zur Umsetzung der Verpflichtungen, z. B. zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung, welche Sie nicht nur bezüglich der BioStoffV erstellen müssen.
Während der Veranstaltung haben Sie zudem die Möglichkeit, sich mit anderen Teilnehmern über Ihre bisherigen Erfahrungen, Ideen und aufgetretene Probleme auszutauschen und Fragen zu stellen.
Inhalte
- Was sind „Biostoffe“?
- Für welche Arbeits- und Tätigkeitsbereiche gilt die BioStoffV?
- Welche gesetzlichen Grundlagen sind (insbesondere) zu beachten?
- Welche Akteure sind beteiligt?
- Wer muss handeln?
- Was enthalten die „Leitlinien zur BiostoffV“ und wie nutze ich sie?
- Welche Risikoklassen sind zu beachten?
- Wie ist eine Gefährdungsbeurteilung grundsätzlich aufgebaut?
- Was sind Schutzziele (allgemein) – wozu werden sie formuliert?
- Wie können die Verpflichtungen umgesetzt werden?
- Welche zusätzlichen Schutzmaßnahmen und Anforderungen bei Tätigkeiten der
- Schutzstufe 2, 3 oder 4 sind in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes zu beachten?
- Was muss, wie dokumentiert werden?
- Was muss gemeldet werden?
- Welche Hilfsmittel stehen zur Verfügung?
- Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?
Dozent
Harold Freund, Assessor juris
Leiter Geschäftsstelle Thüringen
Referent Thüringen und Sachsen
Beitrag
für bad e.V. – Mitglieder
24,00 € pro Person
regulär
54,00 € pro Person
Unsere Termine
26.11.2024, 14.00 – 15.00 Uhr
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17.12.2024, 14.00 – 15.00 Uhr
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