Rechtliche Rahmenbedingungen für die ambulante palliative Versorgung 1

Rechtliche Rahmenbedingungen für die ambulante palliative Versorgung

10. Oktober|10:00 - 11:30

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Versicherte mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung, die eine besonders aufwändige Versorgung benötigen, haben nach § 37b SGB V Anspruch auf SAPV. Die SAPV umfasst ärztliche und pflegerische Leistungen einschließlich ihrer Koordination, insbesondere zur Schmerztherapie und Symptomkontrolle, und zielt darauf ab, die Betreuung der Versicherten in der vertrauten Umgebung des häuslichen oder familiären Bereichs zu ermöglichen. Daneben wurde bereits 2015 die allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV) in die Richtlinie über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege aufgenommen.

Die Begleitung von Menschen auf dem letzten Lebensabschnitt stellt alle Beteiligten vor große Herausforderungen und gewinnt, gerade auch in der Pflege, immer mehr an Bedeutung.

Dennoch werden die Rahmenbedingungen zur Leistungserbringung, wie in allen Bereichen der Pflege, immer komplizierter und herausfordernder. Vor Allem der 2023 in Kraft getretene, bundeseinheitliche Rahmenvertrag stellt die an der Palliativpflege Beteiligten vor mittelfristig kaum lösbare Probleme.

Diese Fortbildung soll einen Überblick zu Regelungen der ambulanten Palliativversorgung geben und über die rechtlichen Rahmenbedingungen und Richtlinien der einzelnen Angebote ambulanter Palliativversorgung für gesetzlich Krankenversicherte informieren.

Inhalte

  • Gründe für die Neuausrichtung der Palliativmedizin
  • Regelungen der Häusliche Krankenpflege Richtlinie (HKP-Richtlinie)
  • Unterscheidung zwischen SAPV und AAPV
  • Inhalte des bundeseinheitlichen Rahmenvertrages zur SAPV, insbesondere Anforderungen an das Personal
  • Anforderungen an Leistungserbringer

Dozent

Lukas Krause, Rechtsanwalt
Referent Bayern und Baden-Württemberg

Beitrag

für bad e.V. – Mitglieder
64,00 € pro Person

regulär
84,00 € pro Person

Unsere Termine

27.11.2024, 14.00 – 15.30 Uhr
Hier geht es direkt zur Anmeldung

09.12.2024, 10.00 – 11.30 Uhr
Hier geht es direkt zur Anmeldung

Web-Seminar

Sie haben noch keine Erfahrung mit bad-Web-Seminaren sammeln können? KEIN PROBLEM! Gerne erklären wir Ihnen jeden einzelnen Schritt in unserer Anleitung, welche Sie hier einsehen können!

Gerne steht Ihnen das Referat Fort- und Weiterbildung auch vor, während und nach unserer Veranstaltung telefonisch unter der Rufnummer 0201-354001 für Rückfragen zur Verfügung.

 

Details

Startdatum:
10. Oktober|10:00

Enddatum:
10. Oktober|11:30

Serien:

Veranstaltungsort

Bundesweit

Deutschland

Veranstalter

bad e. V.

Telefon:
0201-354001

Rechtliche Rahmenbedingungen für die ambulante palliative Versorgung 2

Rechtliche Rahmenbedingungen für die ambulante palliative Versorgung

Details

Startdatum:
10. Oktober|10:00

Enddatum:
10. Oktober|11:30

Serien:

Veranstaltungsort

Bundesweit

Deutschland

Veranstalter

bad e. V.

Telefon:
0201-354001

Versicherte mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung, die eine besonders aufwändige Versorgung benötigen, haben nach § 37b SGB V Anspruch auf SAPV. Die SAPV umfasst ärztliche und pflegerische Leistungen einschließlich ihrer Koordination, insbesondere zur Schmerztherapie und Symptomkontrolle, und zielt darauf ab, die Betreuung der Versicherten in der vertrauten Umgebung des häuslichen oder familiären Bereichs zu ermöglichen. Daneben wurde bereits 2015 die allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV) in die Richtlinie über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege aufgenommen.

Die Begleitung von Menschen auf dem letzten Lebensabschnitt stellt alle Beteiligten vor große Herausforderungen und gewinnt, gerade auch in der Pflege, immer mehr an Bedeutung.

Dennoch werden die Rahmenbedingungen zur Leistungserbringung, wie in allen Bereichen der Pflege, immer komplizierter und herausfordernder. Vor Allem der 2023 in Kraft getretene, bundeseinheitliche Rahmenvertrag stellt die an der Palliativpflege Beteiligten vor mittelfristig kaum lösbare Probleme.

Diese Fortbildung soll einen Überblick zu Regelungen der ambulanten Palliativversorgung geben und über die rechtlichen Rahmenbedingungen und Richtlinien der einzelnen Angebote ambulanter Palliativversorgung für gesetzlich Krankenversicherte informieren.

Inhalte

  • Gründe für die Neuausrichtung der Palliativmedizin
  • Regelungen der Häusliche Krankenpflege Richtlinie (HKP-Richtlinie)
  • Unterscheidung zwischen SAPV und AAPV
  • Inhalte des bundeseinheitlichen Rahmenvertrages zur SAPV, insbesondere Anforderungen an das Personal
  • Anforderungen an Leistungserbringer

Dozent

Lukas Krause, Rechtsanwalt
Referent Bayern und Baden-Württemberg

Beitrag

für bad e.V. – Mitglieder
64,00 € pro Person

regulär
84,00 € pro Person

Unsere Termine

27.11.2024, 14.00 – 15.30 Uhr
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Gerne steht Ihnen das Referat Fort- und Weiterbildung auch vor, während und nach unserer Veranstaltung telefonisch unter der Rufnummer 0201-354001 für Rückfragen zur Verfügung.