Praktische Umsetzung der neuen ambulanten Qualitätsprüfung – die Erfüllung der Anforderungen erfolgreich nachweisen
Für Frühjahr 2025 ist die Vorlage des Entwurfs einer neuen ambulanten Qualitäts-Prüfungsrichtlinie (QPR ambulant) angekündigt. Diese soll nach ihrem Inkrafttreten die Qualitätsprüfungen in Pflegediensten grundlegend neu regeln, inklusive einer neuer Prüfungs-, Erhebungs- und Bewertungssystematik, neuer Qualitätsaspekte, neuer Leitfragen und einer neuen Qualitätsdarstellung.
Die absehbaren Inhalte dieser neuen QPR ambulant sind durch die wissenschaftliche Erarbeitung des neuen Systems bereits heute weitgehend bekannt und der bad e.V. informiert seine Mitglieder hierüber bereits fortlaufend im Rahmen seiner Online-Schulungen.
Dieser Qualitätszirkel geht nun hierüber hinaus und thematisiert, wie die neuen Anforderungen in der Praxis rechtssicher erfüllt werden können und wie das neue Qualitätshandbuch des bad e.V., welches sich in seiner Systematik an der neuen Qualitätsprüfung orientiert, beim Nachweis der Erfüllung der Anforderungen helfen kann. Pflegediensten mit einem anderen, eigenen Qualitätshandbuch, das nicht auf den Mustern des bad e. V. basiert, wird ebenfalls aufgezeigt, mit welchen Bestandteilen ihrer Dokumentation sie die Antworten auf die neuen Leitfragen positiv gestalten können.
Unser Termin
12.03.2025, 14.00 – 17.00 Uhr
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Veranstaltungsort
Langwieder See
Restaurant & Hotel
Kreuzkapellenstr. 89
81249 München
Dozent
Lukas Krause, Rechtsanwalt
Referent Bayern und Baden-Württemberg
Beitrag
für bad e.V. – Mitglieder
74,00 € pro Person
regulär
94,00 € pro Person
Melden Sie sich auch schon für unseren nächsten Qualitätszirkel an.
Dieser findet am 18.09.2025 im Zeitraum von 15.00-18.00 Uhr statt.
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