Qualifizierung zum Pflegeberater/zur Pflegeberaterin auf der Grundlage von § 45 SGB XI 1

Qualifizierung zum Pflegeberater/zur Pflegeberaterin auf der Grundlage von § 45 SGB XI

3. Juni|10:00 - 5. Juni|18:00

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Qualifizierung zum Pflegeberater/zur Pflegeberaterin bzw. Kursleiter/in auf der Grundlage von § 45 SGB XI – Machen Sie Ihre Beratung abrechenbar

Die Teilnahme erfolgt im Wege einer „Präsenz im digitalen Raum“.
Es wird mit dem Video-Konferenzprogramm GoToMeeting gearbeitet!

ACHTUNG: Eine Teilnahme mit Kamera und Ton (Webcam & Mikrofon) ist zwingend erforderlich! Andernfalls wird diese nicht gewertet und es erfolgt keine Zertifikatsausstellung!

Pflegefachkräfte beraten in Ihrem Alltag ständig. Aber nur selten wird dieser Beratungsaufwand auch entsprechend abgerechnet. Die Leistung nach § 45 SGB XI berechtigt Pflegedienste unter bestimmten Voraussetzungen gezielt Beratungen zu erbringen und auf Grundlage von entsprechenden Verträgen mit den Pflegekassen auch abzurechnen. Mit dieser Weiterbildung wird den hohen Kompetenzanforderungen der Pflegekassen an ihre Vertragspartner Rechnung getragen. Sie können Ihre Pflegefachkräfte mit diesem Lehrgang pädagogisch, methodisch und didaktisch auf die Durchführung von Schulungen für pflegende Angehörige in deren häuslicher Umgebung (Einzelschulung) und für kleine Gruppen pflegender Angehöriger (Gruppenschulung) vorbereiten, damit die pflegenden Angehörigen fachkundig in der täglichen Pflege agieren können. So wird eine sinnvolle und gezielte Unterstützung der Laienpflege sichergestellt.

Ihr Nutzen

Durch diese Weiterbildung werden Sie auf die Durchführung eigener Schulungen der o.g. Art vorbereitet. Der erfolgreiche Besuch des Lehrgangs ist Voraussetzung für die Leistungserbringung und die Abrechnung der o.g. Leistungen über Rahmenabkommen des bad für Mitgliedseinrichtungen gemäß § 45 SGB XI.

bad-Mitglieder können über die Rahmenabkommen mit der BARMER oder der TK Kurse für pflegende Angehörige auch dann abrechnen, wenn die Kurse von Versicherten anderer Kassen besucht werden.

Doch auch wenn Sie nicht aus einer bad-Einrichtung kommen, kann die Weiterbildung Sie zur Leistungserbringung nach § 45 SGB XI berechtigen, wenn Ihre Pflegeeinrichtung oder Ihr Verband entsprechende Rahmenabkommen mit den gesetzlichen Pflegekassen abgeschlossen haben oder Ihre Pflegeeinrichtung eine entsprechende Einzelvereinbarung mit den Pflegekassen trifft.

Zielgruppe

Pflegefachkräfte mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung und ausreichenden Kenntnissen in der häuslichen Pflege; Pflegedienste, die den entsprechenden Rahmenabkommen gemäß § 45 SGB XI beigetreten sind oder dies – z.B. über die Vereinbarungen des bad e.V. – nach Abschluss der Weiterbildung vorhaben.

Der Abschluss „Pflegeberater/in – Kursleiter/in“ wird bei Erfüllung folgender Voraussetzungen vergeben:

  1. die Zulassungsvoraussetzungen sind erfüllt,
  2. die Fehlzeiten werden nicht überschritten,
  3. die Abschlussprüfung wird bestanden.

Dozentin

Michaela Pulina-Mathein
Pflegedienstleitung, freie Gutachterin, Zertifizierte Pflegeberaterin § 7a SGB XI und § 45 SGB XI

Beitrag

für bad e.V. – Mitglieder
364,00 € pro Person

regulär
454,00 € pro Person

Unsere Termine

02., 03. und 05.06.2025, jew. 10.00 – 18.00 Uhr
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12.08.2025 – 14.08.2025, jew. 10.00 – 18.00 Uhr
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24.11.2025 – 26.11.2025, jew. 10.00 – 18.00 Uhr
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Sie haben bereits eine Zusatzqualifikation als Pflegeberater nach § 45 SGB XI und möchten Ihre Kenntnisse „auffrischen“ oder haben Sie eine Zusatzqualifikation als Pflegeberater nach § 7a SGB XI und möchten ergänzend die ihnen noch fehlenden Kenntnisse für eine Pflegeberatungsleistungen nach § 45 SGB XI erlangen? Dann melden Sie sich zu unserem “Fresh-Up: Pflegeberatung nach § 45 SGB XI / Aufbaumodul für Pflegeberater nach § 7a SGB XI” an.

Pflegeberatung nach § 45 SGB XI – Ihre Chance zur spezialisierten Beratung

Die Pflegeberatung nach § 45 SGB XI ist ein essenzieller Bestandteil der Unterstützung pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen. Diese Leistung umfasst die Schulung und Beratung pflegender Angehöriger, um ihnen das notwendige Wissen und die Fähigkeiten zu vermitteln, um die Pflege ihrer Angehörigen sicher und fachgerecht durchzuführen.

Pflegedienste und qualifizierte Pflegeberater können unter bestimmten Voraussetzungen die Beratung abrechnen, wenn sie durch ein entsprechendes Rahmenabkommen mit den Pflegekassen zugelassen sind. Die Schulungen können als Einzelschulungen im häuslichen Umfeld oder als Gruppenschulungen durchgeführt werden.

Aufgaben eines Pflegeberaters / einer Pflegeberaterin

Pflegeberater und Pflegeberaterinnen übernehmen eine zentrale Rolle bei der Aufklärung und Unterstützung pflegender Angehöriger. Die wichtigsten Aufgaben umfassen:

  • Beratung zur häuslichen Pflege: Vermittlung pflegerischer Fähigkeiten für eine fachgerechte Versorgung von Pflegebedürftigen.
  • Anleitung und Schulung: Durchführung von Einzel- und Gruppenschulungen zur Verbesserung der Pflegekompetenz.
  • Information über Entlastungsmöglichkeiten: Beratung zu finanziellen Hilfen, Pflegeleistungen und Entlastungsangeboten für pflegende Angehörige.
  • Vermittlung von Hilfsmitteln und Ressourcen: Unterstützung bei der Auswahl und Nutzung geeigneter Pflegehilfsmittel.
  • Kooperation mit Pflegekassen: Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen zur Abrechnung von Schulungen nach § 45 SGB XI.

Vorteile der Weiterbildung zum „Qualifizierung zum Pflegeberater/ zur Pflegeberaterin bzw. Kursleiter/in auf der Grundlage von § 45 SGB XI“

Die Teilnahme an dieser Weiterbildung bietet Ihnen zahlreiche Vorteile:

  • Erweiterung Ihres Leistungsspektrums: Die Pflegeberatung nach § 45 SGB XI ermöglicht Ihnen eine neue Dienstleistung, die abrechenbar ist.
  • Sichere Abrechnung mit Pflegekassen: Erfüllen Sie die gesetzlichen Voraussetzungen und nutzen Sie bestehende Rahmenverträge.
  • Mehr Kompetenz in der Beratung: Die Schulung vermittelt didaktische und methodische Fähigkeiten zur Durchführung effektiver Pflegekurse.
  • Erhöhung der Qualität in der häuslichen Pflege: Durch Ihre Beratung verbessern sich die Pflegekompetenzen Angehöriger erheblich.
  • Berufliche Weiterentwicklung: Mit dieser Qualifikation erweitern Sie Ihr Fachwissen und steigern Ihre Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt.

Fazit: Eine lohnende Investition in Ihre Zukunft

Mit dieser Qualifizierung legen Sie den Grundstein für eine erfolgreiche Zukunft in der Pflegeberatung. Sie erwerben nicht nur wertvolle Fachkenntnisse, sondern auch die Möglichkeit, Ihre Beratungsleistungen über Pflegekassen abzurechnen. Nutzen Sie diese Chance, um Ihre berufliche Entwicklung voranzutreiben und pflegende Angehörige bestmöglich zu unterstützen!

Details

Startdatum:
3. Juni|10:00

Enddatum:
5. Juni|18:00

Serien:

Veranstaltungsort

GoToMeeting

Veranstalter

bad e. V.

Telefon:
0201-354001