Modul: Techniken der Deeskalation | Praxisanleiter gem. § 4 Absatz 3 Satz 1 PflAPrV 1

Modul: Techniken der Deeskalation | Praxisanleiter gem. § 4 Absatz 3 Satz 1 PflAPrV

23. Januar 2025|9:00 - 17:00 Event Series

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Die Teilnahme erfolgt im Wege einer „Präsenz im digitalen Raum“.
Es wird mit dem Video-Konferenzprogramm GoToMeeting gearbeitet!

ACHTUNG: Eine Teilnahme mit Kamera und Ton (Webcam & Mikrofon) ist zwingend erforderlich! Andernfalls wird diese nicht gewertet und es erfolgt keine Zertifikatsausstellung!

Seit 2020 sind alle Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter dazu verpflichtet, Pflichtfortbildungen im Umfang von 24 Stunden jährlich zu absolvieren und nachzuweisen.
Der bad e.V. bietet Ihnen diese Pflichtfortbildungen in Form von verschiedenen, jeweils 8-stündigen Modulen an. Aus einem Themenpool können Sie drei einzelne Seminarmodule nach Ihren Bedürfnissen und den individuellen Erfordernissen in Ihrer Einrichtung auswählen.

Modul: Techniken der Deeskalation | Praxisanleiter gem. § 4 Absatz 3 Satz 1 PflAPrV

Im Alltag des Gesundheits-, Bildungs- und Sozialwesens besteht immer das Potential für aggressive Verhaltensweisen. Dies kann für Klienten, Angehörige und Personal eine Belastung darstellen. Daher ist besonders in diesen Bereichen ein Deeskalationstraining unerlässlich, um Aggression vorzubeugen oder professionell zu bewältigen. Der Schutz von zu betreuenden Personen und Mitarbeitenden steht dabei im Vordergrund.

Deeskalation hat das Ziel, das Entstehen von Aggression und Gewalt zu verhindern. Psychische oder körperliche Nachteile abzuwenden hat dabei oberste Priorität. Im Idealfall bildet die Deeskalation eine langfristige Grundhaltung ab und ist im Arbeitsalltag stets präsent.

Deeskalationstraining ist überall von Bedeutung, wo ein erhöhtes Risiko für das Auftreten angespannter Situationen besteht. Bei solchen Arbeitsumgebungen ist es unerlässlich, sich mit der Entstehung von Aggression und Gewalt auseinanderzusetzen und einen souveränen Umgang mit aggressiven Verhaltensweisen zu erwerben. Dies gilt besonders für die unterschiedlichen Systeme des Gesundheits-, Bildungs- und Sozialwesens.

Deeskalationstraining erweitert die Handlungskompetenz von Personal im Sozial-, Bildungs- und Gesundheitswesen maßgeblich. Es ermöglicht Mitarbeitenden, professionell zu sein, in kritischen Situationen selbstsicher zu bleiben und angemessen zu reagieren. Deeskalationstraining trägt dazu bei, dass sich die zu betreuenden Personen sicher und menschenwürdig behandelt fühlen. Gleichzeitig reduziert sich die Stressbelastung – sowohl beim Personal als auch bei Klientinnen und Klienten. Somit kann Deeskalationstraining das Team schützen und zum Beispiel Burnout vorbeugen. Außerdem steigert es das Wohlbefinden und die Lebensqualität der zu betreuenden Personen.

Sie lernen Aggression und Gewalt besser zu verstehen und Sie erhalten wertvolle Werkzeuge zur Bewältigung.

Aggressionsformen, Verminderung von aggressionsauslösenden Reizen und die Analyse von Eskalationsprozessen sind einige Teile dieser Schulung. Hier werden wir ebenso über die Grundregeln der Deeskalation im Einzelnen sprechen.

Dozent

Dirk Halfenberg, Diplom-Psychologe und Dozent des bad e.  V.

Beitrag

für bad e.V. – Mitglieder
114,00 € pro Person

regulär
154,00 € pro Person

Zertifikat

Zum Nachweis der absolvierten Module wird Ihnen nach der Veranstaltung per E-Mail ein digitales Zertifikat zugeschickt. Sollten Sie mehrere Module besucht haben und möchten eine zusammenhängende Bescheinigung erhalten, kontaktieren Sie uns bitte.
* Gemäß des Erlasses des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW vom 25.02.2020 müssen die Fortbildungen berufspädagogisch, berufsfachlich oder berufspolitisch sein.

Unsere Termine

23.01.2025 – 09.00 -17.00 Uhr
Hier geht es direkt zur Anmeldung

06.03.2025 – 09.00 -17.00 Uhr
Hier geht es direkt zur Anmeldung

Zur Erfüllung Ihrer Fortbildungsverpflichtung beachten Sie bitte unbedingt die spezifischen Anforderungen Ihres Bundeslands!

Wir weisen darauf hin, dass vereinzelt bundeslandesspezifische Vorgaben bzw. deren Auslegung durch die Ministerien Anforderungen an die Erfüllung der Fortbildungsverpflichtungen nach § 4 Absatz 3 Satz 1 PflAPrV regeln. Nach diesen Anforderungen kann es z.B. vereinzelt eine Beschränkung des zeitlichen Umfangs geben, der bei Nicht-Präsenzveranstaltungen (also als Web-Seminar) behördlich anerkannt wird.

Bitte erkundigen Sie sich deshalb vor Ihrer Buchung unserer Module, ob (und ggf. welche) Einschränkungen bei der Anerkennungsfähigkeit auch in Ihrem Bundesland gelten.

Der bad e.V. hilft Ihnen bei Bedarf hierbei gerne weiter und steht Ihnen für Rückfragen zur Verfügung, kann aufgrund der nicht absehbaren zukünftigen rechtlichen Entwicklung in den einzelnen Bundesländern jedoch keine Gewähr dafür übernehmen, dass seine Web-Seminare in jedem Bundesland zur Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung im Umfang von 24 Stunden nach § 4 Absatz 3 Satz 1 PflAPrV anerkannt werden.

Alle Themen für Ihre 24 Stunden Pflichtfortbildung:

Details

Startdatum:
23. Januar 2025|9:00

Enddatum:
23. Januar 2025|17:00

Serien:
Praxisanleiter Pflichtfortbildung

Veranstaltungsort

GoToMeeting

Veranstalter

bad e. V.

Telefon:
0201-354001