Pflegebedürftiger verstorben – Offene Forderungen realisieren! 1

Pflegebedürftiger verstorben – Offene Forderungen realisieren!

5. März 2025|10:00 - 13:00

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Die Teilnahme erfolgt im Wege einer „Präsenz im digitalen Raum“. Es wird mit dem Video-Konferenzprogramm GoToMeeting gearbeitet!

ACHTUNG: Eine Teilnahme mit Kamera und Ton (Webcam & Mikrofon) ist zwingend erforderlich! Andernfalls wird diese nicht gewertet und es erfolgt keine Zertifikatsausstellung!

Es kommt nicht selten vor, dass Pflegebedürftige versterben, bevor alle Rechnungen ausgeglichen sind. Muss die Forderung dann abgeschrieben werden oder kann und darf man im Todesfall seine offenen Rechnungen noch realisieren?

Zwar übernimmt die Pflegekasse noch die Leistungen im Sterbemonat, doch kommt es nicht selten vor, dass Angehörige von privat versicherten Verstorbenen vertragliche Einzugs-ermächtigungen widerrufen und Versicherungszahlungen so nicht mehr beim Pflegedienst ankommen. Eine Selbstabrechnung mit der privaten Pflegekasse scheidet zudem oftmals aus. Hinzu kommen dann noch die unbezahlten Eigenanteile.

Der mühsame Weg zum Rechnungsausgleich führt daher in der Regel über die Erben oder gar den Nachlasspfleger.

Wer aber hat geerbt? Sind es die dem Pflegedienst bekannten Angehörigen? Wurde das Erbe gar ausgeschlagen? Übersteigen die vorhandenen Verbindlichkeiten die Erbmasse? Was gilt es prozessual zu beachten? Fragen über Fragen.

Das Erbrecht ist komplex und bietet so manchen Fallstrick. Dieses Seminar gibt zu den gestellten Fragen erste Einblicke und Lösungsansätze.

Inhalte

  • Die gesetzliche und testamentarische Erbfolge
  • Die verbindliche Erbenermittlung
  • Die Haftung des Erben
  • Folgen der Erbausschlagung, Fristen
  • Der minderjährige Erbe
  • Der Staat als Erbe
  • Die Funktion und die Haftung des Nachlassverwalters/-pflegers
  • Mögliche Einreden gegenüber Nachlassgläubigern und deren Folge
  • Das Nachlassinsolvenzverfahren
  • Erbe ermittelt, was nun? – Haftung
  • Zuletzt: Empathie vs. Titulierung – Vorteile eines Titels.

Dozent

Martin Thater, Rechtsanwalt
Mitglied der Geschäftsführung der Saldaris GmbH, einem Unternehmen der opta data-Gruppe

Beitrag

für bad e.V. – Mitglieder
84,00 € pro Person

regulär
114,00 € pro Person

Unsere Termine

05.03.2025, 10.00 – 13.00 Uhr
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30.06.2025, 14.00 – 17.00 Uhr
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02.12.2025, 14.00 – 17.00 Uhr
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Details

Startdatum:
5. März 2025|10:00

Enddatum:
5. März 2025|13:00

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Veranstaltungsort

GoToMeeting

Veranstalter

bad e. V.

Telefon:
0201-354001