Die Beförderung der Gäste von der Wohnung zur Einrichtung und zurück ist seit 30 Jahren Bestandteil der teilstationären Pflege.
Ebenso werden von ambulanten Pflegediensten, aber auch vollstationären Pflegeeinrichtungen oftmals Kundinnen und Kunden bzw. Bewohnende zum Arzt und anderswohin gefahren.
Die einschlägigen Vorschriften zur Personenbeförderung haben in den vergangenen Jahren zu einer Vielzahl verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen geführt.
Parallel dazu wurden bundesrechtlich immer wieder Anpassungen vorgenommen.
Für ambulante, teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen ist es wichtig, die aktuelle Rechtslage zu kennen, insbesondere zu wissen, wann eine zusätzliche Fahrerlaubnis notwendig ist.
Die Details dazu stellen wir Ihnen ausführlich in unserem Seminar vor.
Während der Veranstaltung haben Sie jederzeit die Möglichkeit, sich mit anderen Teilnehmenden über Ihre Erfahrungen auszutauschen und Ihre Fragen zu stellen.
Inhalte
- Angebote der Praxis
- Personenbeförderungsgesetz
- Freistellungsverordnung
- Genehmigung
- Bußgeld
- Zusätzliche Fahrerlaubnis
Dozentin
Silke Kühlich, Syndikusrechtsanwältin
Leiterin Geschäftsstelle Nord-Ost
Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein
Beitrag
für bad e. V. – Mitglieder
64,00 € pro Person
regulär
84,00 € pro Person
Unser Termin
19.12.2024, 10.00 – 11.00 Uhr
Hier geht es direkt zur Anmeldung.
Web-Seminar
Sie haben noch keine Erfahrung mit bad-Web-Seminaren sammeln können? KEIN PROBLEM! Gerne erklären wir Ihnen jeden einzelnen Schritt in unserer Anleitung, welche Sie hier einsehen können!
Gerne steht Ihnen das Referat Fort- und Weiterbildung auch vor, während und nach unserer Veranstaltung telefonisch unter der Rufnummer 0201-354001 für Rückfragen zur Verfügung.
Die Beförderung der Gäste von der Wohnung zur Einrichtung und zurück ist seit 30 Jahren Bestandteil der teilstationären Pflege.
Ebenso werden von ambulanten Pflegediensten, aber auch vollstationären Pflegeeinrichtungen oftmals Kundinnen und Kunden bzw. Bewohnende zum Arzt und anderswohin gefahren.
Die einschlägigen Vorschriften zur Personenbeförderung haben in den vergangenen Jahren zu einer Vielzahl verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen geführt.
Parallel dazu wurden bundesrechtlich immer wieder Anpassungen vorgenommen.
Für ambulante, teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen ist es wichtig, die aktuelle Rechtslage zu kennen, insbesondere zu wissen, wann eine zusätzliche Fahrerlaubnis notwendig ist.
Die Details dazu stellen wir Ihnen ausführlich in unserem Seminar vor.
Während der Veranstaltung haben Sie jederzeit die Möglichkeit, sich mit anderen Teilnehmenden über Ihre Erfahrungen auszutauschen und Ihre Fragen zu stellen.
Inhalte
- Angebote der Praxis
- Personenbeförderungsgesetz
- Freistellungsverordnung
- Genehmigung
- Bußgeld
- Zusätzliche Fahrerlaubnis
Dozentin
Silke Kühlich, Syndikusrechtsanwältin
Leiterin Geschäftsstelle Nord-Ost
Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein
Beitrag
für bad e. V. – Mitglieder
64,00 € pro Person
regulär
84,00 € pro Person
Unser Termin
19.12.2024, 10.00 – 11.00 Uhr
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Web-Seminar
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Gerne steht Ihnen das Referat Fort- und Weiterbildung auch vor, während und nach unserer Veranstaltung telefonisch unter der Rufnummer 0201-354001 für Rückfragen zur Verfügung.