Die Beförderung der Tagespflegegäste von der Wohnung zur Einrichtung und zurück ist seit 30 Jahren Bestandteil der teilstationären Pflege. Aber auch ambulante Pflegedienste und vollstationäre Pflegeeinrichtungen fahren häufig ihre Kundinnen und Kunden bzw. Bewohnende zum Arzt und anderswohin.
Die einschlägigen Vorschriften zur Personenbeförderung haben in den vergangenen Jahren zu einer Vielzahl verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen geführt. Parallel dazu wurden bundesrechtlich immer wieder Anpassungen vorgenommen. Für ambulante, teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen ist es wichtig, die aktuelle Rechtslage zu kennen, insbesondere zu wissen, wann eine zusätzliche Beförderungserlaubnis notwendig ist.
Die Details dazu stellen wir Ihnen ausführlich in unserem Seminar vor.
Inhalte
- Angebote der Praxis
- Personenbeförderungsgesetz
- Freistellungsverordnung
- Genehmigung
- Bußgeld
- Zusätzliche Fahrerlaubnis
Dozentin
Silke Kühlich, Syndikusrechtsanwältin
Leiterin Geschäftsstelle Nord-Ost
Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein
Beitrag
für bad e. V. – Mitglieder
64,00 € pro Person
regulär
84,00 € pro Person
Unsere Termine
19.12.2024, 10.00 – 11.00 Uhr
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12.02.2025, 10.00 – 11.30 Uhr
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29.04.2025, 10.00 – 11.30 Uhr
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16.06.2025, 10.00 – 11.30 Uhr
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07.08.2025, 10.00 – 11.30 Uhr
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17.10.2025, 10.00 – 11.30 Uhr
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08.12.2025, 10.00 – 11.30 Uhr
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Web-Seminar
Sie haben noch keine Erfahrung mit bad-Web-Seminaren sammeln können? KEIN PROBLEM! Gerne erklären wir Ihnen jeden einzelnen Schritt in unserer Anleitung, welche Sie hier einsehen können!
Gerne steht Ihnen das Referat Fort- und Weiterbildung auch vor, während und nach unserer Veranstaltung telefonisch unter der Rufnummer 0201-354001 für Rückfragen zur Verfügung.