Die Teilnahme erfolgt im Wege einer „Präsenz im digitalen Raum“.
Es wird mit dem Video-Konferenzprogramm GoToMeeting gearbeitet!ACHTUNG: Eine Teilnahme mit Kamera und Ton (Webcam & Mikrofon) ist zwingend erforderlich! Andernfalls wird diese nicht gewertet und es erfolgt keine Zertifikatsausstellung!
Seit 2020 sind alle Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter dazu verpflichtet, Pflichtfortbildungen im Umfang von 24 Stunden jährlich zu absolvieren und nachzuweisen.
Der bad e.V. bietet Ihnen diese Pflichtfortbildungen in Form von verschiedenen, jeweils 8-stündigen Modulen an. Aus einem Themenpool können Sie drei einzelne Seminaremodule nach Ihren Bedürfnissen und den individuellen Erfordernissen in Ihrer Einrichtung auswählen.
Modul: Objektive Beurteilung und Bewertung von Auszubildenden | Praxisanleiter gem. § 4 Absatz 3 Satz 1 PflAPrV (Berufspädagogisch)*
Ziel des Seminares ist es, den Praxisanleitern zu vermitteln, wie sie das Beurteilungsverfahren richtig durchführen. So kann die PAL nicht nur die Eignung, sondern auch die Neigung eines Schülers möglichst genau erfassen, gründlich beurteilen sowie angemessen bewerten und ist so auch in der Lage, bestehende Defizite auszugleichen.
Insbesondere für die Auszubildenden ist es wichtig, regelmäßig zu wissen, wie das Ausbildungsunternehmen ihren aktuellen Lern- bzw. Leistungsstand und ihr Verhalten einschätzt. Beurteilungsgespräche verdeutlichen, wie weit und wie gut sich Auszubildende in ihrer Ausbildung entwickeln. Sie haben hier die Möglichkeit, über aktuelle Fälle aus ihrer Praxis zu diskutieren und in den aktiven Austausch zu gehen.
Dozent
Dirk Halfenberg, Diplom-Psychologe und Dozent des bad e. V.
Beitrag
für bad e.V. – Mitglieder
114,00 € pro Person
regulär
154,00 € pro Person
Zertifikat
Zum Nachweis der absolvierten Module wird Ihnen nach der Veranstaltung per E-Mail ein digitales Zertifikat zugeschickt. Sollten Sie mehrere Module besucht haben und möchten eine zusammenhängende Bescheinigung erhalten, kontaktieren Sie uns bitte.
* Gemäß des Erlasses des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW vom 25.02.2020 müssen die Fortbildungen berufspädagogisch, berufsfachlich oder berufspolitisch sein.
Unser Termin
11.12.2024 – 09:00 – 17:00 Uhr
Hier geht es direkt zur Anmeldung
Zur Erfüllung Ihrer Fortbildungsverpflichtung beachten Sie bitte unbedingt die spezifischen Anforderungen Ihres Bundeslands!
Wir weisen darauf hin, dass vereinzelt bundeslandesspezifische Vorgaben bzw. deren Auslegung durch die Ministerien Anforderungen an die Erfüllung der Fortbildungsverpflichtungen nach § 4 Absatz 3 Satz 1 PflAPrV regeln. Nach diesen Anforderungen kann es z.B. vereinzelt eine Beschränkung des zeitlichen Umfangs geben, der bei Nicht-Präsenzveranstaltungen (also als Web-Seminar) behördlich anerkannt wird.
Bitte erkundigen Sie sich deshalb vor Ihrer Buchung unserer Module, ob (und ggf. welche) Einschränkungen bei der Anerkennungsfähigkeit auch in Ihrem Bundesland gelten.
Der bad e.V. hilft Ihnen bei Bedarf hierbei gerne weiter und steht Ihnen für Rückfragen zur Verfügung, kann aufgrund der nicht absehbaren zukünftigen rechtlichen Entwicklung in den einzelnen Bundesländern jedoch keine Gewähr dafür übernehmen, dass seine Web-Seminare in jedem Bundesland zur Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung im Umfang von 24 Stunden nach § 4 Absatz 3 Satz 1 PflAPrV anerkannt werden.
Die Teilnahme erfolgt im Wege einer „Präsenz im digitalen Raum“.
Es wird mit dem Video-Konferenzprogramm GoToMeeting gearbeitet!ACHTUNG: Eine Teilnahme mit Kamera und Ton (Webcam & Mikrofon) ist zwingend erforderlich! Andernfalls wird diese nicht gewertet und es erfolgt keine Zertifikatsausstellung!
Seit 2020 sind alle Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter dazu verpflichtet, Pflichtfortbildungen im Umfang von 24 Stunden jährlich zu absolvieren und nachzuweisen.
Der bad e.V. bietet Ihnen diese Pflichtfortbildungen in Form von verschiedenen, jeweils 8-stündigen Modulen an. Aus einem Themenpool können Sie drei einzelne Seminaremodule nach Ihren Bedürfnissen und den individuellen Erfordernissen in Ihrer Einrichtung auswählen.
Modul: Objektive Beurteilung und Bewertung von Auszubildenden | Praxisanleiter gem. § 4 Absatz 3 Satz 1 PflAPrV (Berufspädagogisch)*
Ziel des Seminares ist es, den Praxisanleitern zu vermitteln, wie sie das Beurteilungsverfahren richtig durchführen. So kann die PAL nicht nur die Eignung, sondern auch die Neigung eines Schülers möglichst genau erfassen, gründlich beurteilen sowie angemessen bewerten und ist so auch in der Lage, bestehende Defizite auszugleichen.
Insbesondere für die Auszubildenden ist es wichtig, regelmäßig zu wissen, wie das Ausbildungsunternehmen ihren aktuellen Lern- bzw. Leistungsstand und ihr Verhalten einschätzt. Beurteilungsgespräche verdeutlichen, wie weit und wie gut sich Auszubildende in ihrer Ausbildung entwickeln. Sie haben hier die Möglichkeit, über aktuelle Fälle aus ihrer Praxis zu diskutieren und in den aktiven Austausch zu gehen.
Dozent
Dirk Halfenberg, Diplom-Psychologe und Dozent des bad e. V.
Beitrag
für bad e.V. – Mitglieder
114,00 € pro Person
regulär
154,00 € pro Person
Zertifikat
Zum Nachweis der absolvierten Module wird Ihnen nach der Veranstaltung per E-Mail ein digitales Zertifikat zugeschickt. Sollten Sie mehrere Module besucht haben und möchten eine zusammenhängende Bescheinigung erhalten, kontaktieren Sie uns bitte.
* Gemäß des Erlasses des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW vom 25.02.2020 müssen die Fortbildungen berufspädagogisch, berufsfachlich oder berufspolitisch sein.
Unser Termin
11.12.2024 – 09:00 – 17:00 Uhr
Hier geht es direkt zur Anmeldung
Zur Erfüllung Ihrer Fortbildungsverpflichtung beachten Sie bitte unbedingt die spezifischen Anforderungen Ihres Bundeslands!
Wir weisen darauf hin, dass vereinzelt bundeslandesspezifische Vorgaben bzw. deren Auslegung durch die Ministerien Anforderungen an die Erfüllung der Fortbildungsverpflichtungen nach § 4 Absatz 3 Satz 1 PflAPrV regeln. Nach diesen Anforderungen kann es z.B. vereinzelt eine Beschränkung des zeitlichen Umfangs geben, der bei Nicht-Präsenzveranstaltungen (also als Web-Seminar) behördlich anerkannt wird.
Bitte erkundigen Sie sich deshalb vor Ihrer Buchung unserer Module, ob (und ggf. welche) Einschränkungen bei der Anerkennungsfähigkeit auch in Ihrem Bundesland gelten.
Der bad e.V. hilft Ihnen bei Bedarf hierbei gerne weiter und steht Ihnen für Rückfragen zur Verfügung, kann aufgrund der nicht absehbaren zukünftigen rechtlichen Entwicklung in den einzelnen Bundesländern jedoch keine Gewähr dafür übernehmen, dass seine Web-Seminare in jedem Bundesland zur Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung im Umfang von 24 Stunden nach § 4 Absatz 3 Satz 1 PflAPrV anerkannt werden.