Die Teilnahme erfolgt im Wege einer „Präsenz im digitalen Raum“.
Es wird mit dem Video-Konferenzprogramm GoToMeeting gearbeitet!ACHTUNG: Eine Teilnahme mit Kamera und Ton (Webcam & Mikrofon) ist zwingend erforderlich! Andernfalls wird diese nicht gewertet und es erfolgt keine Zertifikatsausstellung!
Seit 2020 sind alle Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter dazu verpflichtet, Pflichtfortbildungen im Umfang von 24 Stunden jährlich zu absolvieren und nachzuweisen.
Der bad e.V. bietet Ihnen diese Pflichtfortbildungen in Form von verschiedenen, jeweils 8-stündigen Modulen an. Aus einem Themenpool können Sie drei einzelne Seminarmodule nach Ihren Bedürfnissen und den individuellen Erfordernissen in Ihrer Einrichtung auswählen.
Modul: Kommunikation | Praxisanleiter gem. § 4 Absatz 3 Satz 1 PflAPrV (Berufspädagogisch)*
Trainieren Sie Gesprächstechniken für Ihre Rolle als Praxisanleiterin/Praxisanleiter, die Sie im Umgang mit den Auszubildenden sicher machen und eine wichtige Grundlage für eine gelingende Kommunikation sind.
In diesem Modul lernen Sie unterschiedliche Kommunikationsstile kennen, außerdem werden Sie erfahren, wie Sie Gesprächssituationen steuern können, um eine konstruktive und wertschätzende Atmosphäre zu schaffen, die die beste Grundlage für ein gutes Miteinander ist.
Inhalte
- Kommunikationsstörungen
- Kommunikationsmodelle
- Regeln der Gesprächsführung
- Kommunikationsstile und-regeln
- Fachkompetenzen in der Kommunikation
Dozent
Dirk Halfenberg, Diplom-Psychologe und Dozent des bad e. V.
Beitrag
für bad e.V. – Mitglieder
114,00 € pro Person
regulär
154,00 € pro Person
Zertifikat
Zum Nachweis der absolvierten Module wird Ihnen nach der Veranstaltung per E-Mail ein digitales Zertifikat zugeschickt. Sollten Sie mehrere Module besucht haben und möchten eine zusammenhängende Bescheinigung erhalten, kontaktieren Sie uns bitte.
* Gemäß des Erlasses des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW vom 25.02.2020 müssen die Fortbildungen berufspädagogisch, berufsfachlich oder berufspolitisch sein.
Unser Termin
06.09.2024 – 09.00 -17.00 Uhr
Hier geht es direkt zur Anmeldung
Zur Erfüllung Ihrer Fortbildungsverpflichtung beachten Sie bitte unbedingt die spezifischen Anforderungen Ihres Bundeslands!
Wir weisen darauf hin, dass vereinzelt bundeslandesspezifische Vorgaben bzw. deren Auslegung durch die Ministerien Anforderungen an die Erfüllung der Fortbildungsverpflichtungen nach § 4 Absatz 3 Satz 1 PflAPrV regeln. Nach diesen Anforderungen kann es z.B. vereinzelt eine Beschränkung des zeitlichen Umfangs geben, der bei Nicht-Präsenzveranstaltungen (also als Web-Seminar) behördlich anerkannt wird.
Bitte erkundigen Sie sich deshalb vor Ihrer Buchung unserer Module, ob (und ggf. welche) Einschränkungen bei der Anerkennungsfähigkeit auch in Ihrem Bundesland gelten.
Der bad e.V. hilft Ihnen bei Bedarf hierbei gerne weiter und steht Ihnen für Rückfragen zur Verfügung, kann aufgrund der nicht absehbaren zukünftigen rechtlichen Entwicklung in den einzelnen Bundesländern jedoch keine Gewähr dafür übernehmen, dass seine Web-Seminare in jedem Bundesland zur Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung im Umfang von 24 Stunden nach § 4 Absatz 3 Satz 1 PflAPrV anerkannt werden.
Die Teilnahme erfolgt im Wege einer „Präsenz im digitalen Raum“.
Es wird mit dem Video-Konferenzprogramm GoToMeeting gearbeitet!ACHTUNG: Eine Teilnahme mit Kamera und Ton (Webcam & Mikrofon) ist zwingend erforderlich! Andernfalls wird diese nicht gewertet und es erfolgt keine Zertifikatsausstellung!
Seit 2020 sind alle Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter dazu verpflichtet, Pflichtfortbildungen im Umfang von 24 Stunden jährlich zu absolvieren und nachzuweisen.
Der bad e.V. bietet Ihnen diese Pflichtfortbildungen in Form von verschiedenen, jeweils 8-stündigen Modulen an. Aus einem Themenpool können Sie drei einzelne Seminarmodule nach Ihren Bedürfnissen und den individuellen Erfordernissen in Ihrer Einrichtung auswählen.
Modul: Kommunikation | Praxisanleiter gem. § 4 Absatz 3 Satz 1 PflAPrV (Berufspädagogisch)*
Trainieren Sie Gesprächstechniken für Ihre Rolle als Praxisanleiterin/Praxisanleiter, die Sie im Umgang mit den Auszubildenden sicher machen und eine wichtige Grundlage für eine gelingende Kommunikation sind.
In diesem Modul lernen Sie unterschiedliche Kommunikationsstile kennen, außerdem werden Sie erfahren, wie Sie Gesprächssituationen steuern können, um eine konstruktive und wertschätzende Atmosphäre zu schaffen, die die beste Grundlage für ein gutes Miteinander ist.
Inhalte
- Kommunikationsstörungen
- Kommunikationsmodelle
- Regeln der Gesprächsführung
- Kommunikationsstile und-regeln
- Fachkompetenzen in der Kommunikation
Dozent
Dirk Halfenberg, Diplom-Psychologe und Dozent des bad e. V.
Beitrag
für bad e.V. – Mitglieder
114,00 € pro Person
regulär
154,00 € pro Person
Zertifikat
Zum Nachweis der absolvierten Module wird Ihnen nach der Veranstaltung per E-Mail ein digitales Zertifikat zugeschickt. Sollten Sie mehrere Module besucht haben und möchten eine zusammenhängende Bescheinigung erhalten, kontaktieren Sie uns bitte.
* Gemäß des Erlasses des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW vom 25.02.2020 müssen die Fortbildungen berufspädagogisch, berufsfachlich oder berufspolitisch sein.
Unser Termin
06.09.2024 – 09.00 -17.00 Uhr
Hier geht es direkt zur Anmeldung
Zur Erfüllung Ihrer Fortbildungsverpflichtung beachten Sie bitte unbedingt die spezifischen Anforderungen Ihres Bundeslands!
Wir weisen darauf hin, dass vereinzelt bundeslandesspezifische Vorgaben bzw. deren Auslegung durch die Ministerien Anforderungen an die Erfüllung der Fortbildungsverpflichtungen nach § 4 Absatz 3 Satz 1 PflAPrV regeln. Nach diesen Anforderungen kann es z.B. vereinzelt eine Beschränkung des zeitlichen Umfangs geben, der bei Nicht-Präsenzveranstaltungen (also als Web-Seminar) behördlich anerkannt wird.
Bitte erkundigen Sie sich deshalb vor Ihrer Buchung unserer Module, ob (und ggf. welche) Einschränkungen bei der Anerkennungsfähigkeit auch in Ihrem Bundesland gelten.
Der bad e.V. hilft Ihnen bei Bedarf hierbei gerne weiter und steht Ihnen für Rückfragen zur Verfügung, kann aufgrund der nicht absehbaren zukünftigen rechtlichen Entwicklung in den einzelnen Bundesländern jedoch keine Gewähr dafür übernehmen, dass seine Web-Seminare in jedem Bundesland zur Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung im Umfang von 24 Stunden nach § 4 Absatz 3 Satz 1 PflAPrV anerkannt werden.