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Die Teilnahme an unseren Modulen erfolgt im Wege einer „Präsenz im digitalen Raum“.
Es wird mit dem Video-Konferenzprogramm GoToMeeting gearbeitet!

!!! ACHTUNG: Eine Teilnahme mit Kamera und Ton (Webcam & Mikrofon) ist zwingend erforderlich! Andernfalls wird diese nicht gewertet und es erfolgt keine Zertifikatsausstellung !!!

Seit 2020 sind alle Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter dazu verpflichtet, Pflichtfortbildungen im Umfang von 24 Stunden jährlich zu absolvieren und nachzuweisen.
Der bad e.V. bietet Ihnen diese Pflichtfortbildungen in Form von verschiedenen, jeweils 8-stündigen Modulen an. Aus einem Themenpool können Sie 3 einzelne Seminarmodule nach Ihren Bedürfnissen und den individuellen Erfordernissen in Ihrer Einrichtung auswählen.

Modul: Dynamisches Konfliktmanagement | Praxisanleiter gem. § 4 Absatz 3 Satz 1 PflAPrV (Berufspädagogisch)*

Zwischenmenschliche Interaktion und Kommunikation verlaufen nicht immer reibungslos.

Gegensätzliche oder voneinander abweichende Meinungen, Interessen oder Einstellungen sind ein normaler Bestandteil des Miteinanders. Überall dort, wo Menschen einander begegnen, können Konflikte auftreten. Ein Leben ohne Konflikte gibt es nicht, Konflikte sind normal.

Ob als Führungskraft, ProjektleiterIn, PraxisanleiterIn oder MitarbeiterIn, ob unter KollegInnen, mit KundInnen oder im privaten Umfeld: Jeder Mensch kann sich in einer Situation wiederfinden, in der die Kompetenz als „StreitschlichterIn“ gefordert ist, man als Beteiligte/r mitten im Geschehen steht oder als GesprächspartnerIn gefragt ist.

Der angemessene Umgang mit Konflikten besteht nicht darin, unter allen Umständen heikle und konflikthafte Situationen zu vermeiden. Stattdessen kommt es darauf an, Meinungsverschiedenheiten und Konflikte für alle Beteiligten zufriedenstellend und erfolgreich anzugehen und zu bearbeiten.

In dieser Schulung erhalten Sie die Grundlagen erfolgreichen Konfliktmanagements.

Sie erkennen den Einfluss der eigenen Einstellung sowie persönlicher Wahrnehmungs- und Verhaltensmuster auf den Verlauf von Konflikten. Anhand von Fallbeispielen aus Ihrer Praxis erfahren Sie, wie Sie sich auf heikle und konflikthafte Gespräche erfolgreich vorbereiten können, um künftig auch schwierige Situationen souverän zu meistern.

Sie erhalten praxiserprobte Methoden und Werkzeuge sowie wertvolle Tipps, die Sie in Ihrem Alltag gezielt einsetzen können.

Dozent

Dirk Halfenberg, Diplom-Psychologe und Dozent des bad e. V.

Beitrag

für bad e.V. – Mitglieder
114,00 € pro Person

regulär
154,00 € pro Person

Zertifikat

Zum Nachweis der absolvierten Module wird Ihnen nach der Veranstaltung per E-Mail ein digitales Zertifikat zugeschickt. Sollten Sie mehrere Module besucht haben und möchten eine zusammenhängende Bescheinigung erhalten, kontaktieren Sie uns bitte.
* Gemäß des Erlasses des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW vom 25.02.2020 müssen die Fortbildungen berufspädagogisch, berufsfachlich oder berufspolitisch sein.

Unser Termin

22.11.2024, 09.00 – 17.00 Uhr
Hier geht es direkt zur Anmeldung

Zur Erfüllung Ihrer Fortbildungsverpflichtung beachten Sie bitte unbedingt die spezifischen Anforderungen Ihres Bundeslands!

Wir weisen darauf hin, dass vereinzelt bundeslandesspezifische Vorgaben bzw. deren Auslegung durch die Ministerien Anforderungen an die Erfüllung der Fortbildungsverpflichtungen nach § 4 Absatz 3 Satz 1 PflAPrV regeln. Nach diesen Anforderungen kann es z.B. vereinzelt eine Beschränkung des zeitlichen Umfangs geben, der bei Nicht-Präsenzveranstaltungen (also als Web-Seminar) behördlich anerkannt wird.

Bitte erkundigen Sie sich deshalb vor Ihrer Buchung unserer Module, ob (und ggf. welche) Einschränkungen bei der Anerkennungsfähigkeit auch in Ihrem Bundesland gelten.

Der bad e.V. hilft Ihnen bei Bedarf hierbei gerne weiter und steht Ihnen für Rückfragen zur Verfügung, kann aufgrund der nicht absehbaren zukünftigen rechtlichen Entwicklung in den einzelnen Bundesländern jedoch keine Gewähr dafür übernehmen, dass seine Web-Seminare in jedem Bundesland zur Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung im Umfang von 24 Stunden nach § 4 Absatz 3 Satz 1 PflAPrV anerkannt werden.

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