Modul: Der Ausbildungsplan für die kompetenzorientierte Ausbildung | Praxisanleiter gem. § 4 Absatz 3 Satz 1 PflAPrV 1

Modul: Der Ausbildungsplan für die kompetenzorientierte Ausbildung | Praxisanleiter gem. § 4 Absatz 3 Satz 1 PflAPrV

19. Dezember|9:00 - 17:00 Event Series

Lade Veranstaltungen

Die Teilnahme erfolgt im Wege einer „Präsenz im digitalen Raum“.
Es wird mit dem Video-Konferenzprogramm GoToMeeting gearbeitet!

ACHTUNG: Eine Teilnahme mit Kamera und Ton (Webcam & Mikrofon) ist zwingend erforderlich! Andernfalls wird diese nicht gewertet und es erfolgt keine Zertifikatsausstellung!

Seit 2020 sind alle Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter dazu verpflichtet, Pflichtfortbildungen im Umfang von 24 Stunden jährlich zu absolvieren und nachzuweisen.
Der bad e.V. bietet Ihnen diese Pflichtfortbildungen in Form von verschiedenen, jeweils 8-stündigen Modulen an. Aus einem Themenpool können Sie drei einzelne Seminarmodule nach Ihren Bedürfnissen und den individuellen Erfordernissen in Ihrer Einrichtung auswählen.

Modul: Der Ausbildungsplan für die kompetenzorientierte Ausbildung |  Praxisanleiter gem. § 4 Absatz 3 Satz 1 PflAPrV

Durch die Generalistik ist es in der praktischen Ausbildung der Pflegeschüler notwendig, konkrete und umfassende Ausbildungspläne zu erstellen. Es gilt die Ausbildungspläne nach § 8 Abs. 3 PflBG auf die besonderen Lernpotenziale der jeweiligen Einsatzorte anzupassen und Pflegesituationen bzw. Aufgabenstellungen zu präzisieren.

Die Ausbildungspläne müssen einrichtungs- oder trägerspezifisch zugeschnitten und durch die verantwortliche Praxisanleitung an die aktuellen Gegebenheiten im Einsatzbereich angepasst werden. Die individuell eingebrachten Lernerfahrungen und -bedarfe der Auszubildenden sind dabei ebenso zu berücksichtigen wie deren Lernfortschritte.

Der Ausbildungsplan für die kompetenzorientierte Ausbildung ist ein wichtiger Bestandteil der betrieblichen Ausbildung. Er wird auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans erstellt, der die Mindestanforderungen darstellt, die jedem Auszubildenden zu vermitteln sind

Sie lernen in diesem Seminar wie ein Ausbildungsplan an die Besonderheiten der Einrichtung oder des Trägers, aber auch an die individuellen Lernerfahrungen und -bedarfe der Auszubildenden angepasst werden kann.

Dozent

Dirk Halfenberg, Diplom-Psychologe und Dozent des bad e.  V.

Beitrag

für bad e.V. – Mitglieder
114,00 € pro Person

regulär
154,00 € pro Person

Zertifikat

Zum Nachweis der absolvierten Module wird Ihnen nach der Veranstaltung per E-Mail ein digitales Zertifikat zugeschickt. Sollten Sie mehrere Module besucht haben und möchten eine zusammenhängende Bescheinigung erhalten, kontaktieren Sie uns bitte.
* Gemäß des Erlasses des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW vom 25.02.2020 müssen die Fortbildungen berufspädagogisch, berufsfachlich oder berufspolitisch sein.

Unser Termin

19.12.2024 – 09.00 -17.00 Uhr
Hier geht es direkt zur Anmeldung

Zur Erfüllung Ihrer Fortbildungsverpflichtung beachten Sie bitte unbedingt die spezifischen Anforderungen Ihres Bundeslands!

Wir weisen darauf hin, dass vereinzelt bundeslandesspezifische Vorgaben bzw. deren Auslegung durch die Ministerien Anforderungen an die Erfüllung der Fortbildungsverpflichtungen nach § 4 Absatz 3 Satz 1 PflAPrV regeln. Nach diesen Anforderungen kann es z.B. vereinzelt eine Beschränkung des zeitlichen Umfangs geben, der bei Nicht-Präsenzveranstaltungen (also als Web-Seminar) behördlich anerkannt wird.

Bitte erkundigen Sie sich deshalb vor Ihrer Buchung unserer Module, ob (und ggf. welche) Einschränkungen bei der Anerkennungsfähigkeit auch in Ihrem Bundesland gelten.

Der bad e.V. hilft Ihnen bei Bedarf hierbei gerne weiter und steht Ihnen für Rückfragen zur Verfügung, kann aufgrund der nicht absehbaren zukünftigen rechtlichen Entwicklung in den einzelnen Bundesländern jedoch keine Gewähr dafür übernehmen, dass seine Web-Seminare in jedem Bundesland zur Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung im Umfang von 24 Stunden nach § 4 Absatz 3 Satz 1 PflAPrV anerkannt werden.

Details

Startdatum:
19. Dezember|9:00

Enddatum:
19. Dezember|17:00

Serien:
Modul: Der Ausbildungsplan für die kompetenzorientierte Ausbildung | Praxisanleiter

Veranstaltungsort

Veranstalter

bad e. V.

Telefon:
0201-354001

Modul: Der Ausbildungsplan für die kompetenzorientierte Ausbildung | Praxisanleiter gem. § 4 Absatz 3 Satz 1 PflAPrV 2

Modul: Der Ausbildungsplan für die kompetenzorientierte Ausbildung | Praxisanleiter gem. § 4 Absatz 3 Satz 1 PflAPrV

Details

Startdatum:
19. Dezember|9:00

Enddatum:
19. Dezember|17:00

Serien:
Modul: Der Ausbildungsplan für die kompetenzorientierte Ausbildung | Praxisanleiter

Veranstaltungsort

Veranstalter

bad e. V.

Telefon:
0201-354001

Die Teilnahme erfolgt im Wege einer „Präsenz im digitalen Raum“.
Es wird mit dem Video-Konferenzprogramm GoToMeeting gearbeitet!

ACHTUNG: Eine Teilnahme mit Kamera und Ton (Webcam & Mikrofon) ist zwingend erforderlich! Andernfalls wird diese nicht gewertet und es erfolgt keine Zertifikatsausstellung!

Seit 2020 sind alle Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter dazu verpflichtet, Pflichtfortbildungen im Umfang von 24 Stunden jährlich zu absolvieren und nachzuweisen.
Der bad e.V. bietet Ihnen diese Pflichtfortbildungen in Form von verschiedenen, jeweils 8-stündigen Modulen an. Aus einem Themenpool können Sie drei einzelne Seminarmodule nach Ihren Bedürfnissen und den individuellen Erfordernissen in Ihrer Einrichtung auswählen.

Modul: Der Ausbildungsplan für die kompetenzorientierte Ausbildung |  Praxisanleiter gem. § 4 Absatz 3 Satz 1 PflAPrV

Durch die Generalistik ist es in der praktischen Ausbildung der Pflegeschüler notwendig, konkrete und umfassende Ausbildungspläne zu erstellen. Es gilt die Ausbildungspläne nach § 8 Abs. 3 PflBG auf die besonderen Lernpotenziale der jeweiligen Einsatzorte anzupassen und Pflegesituationen bzw. Aufgabenstellungen zu präzisieren.

Die Ausbildungspläne müssen einrichtungs- oder trägerspezifisch zugeschnitten und durch die verantwortliche Praxisanleitung an die aktuellen Gegebenheiten im Einsatzbereich angepasst werden. Die individuell eingebrachten Lernerfahrungen und -bedarfe der Auszubildenden sind dabei ebenso zu berücksichtigen wie deren Lernfortschritte.

Der Ausbildungsplan für die kompetenzorientierte Ausbildung ist ein wichtiger Bestandteil der betrieblichen Ausbildung. Er wird auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans erstellt, der die Mindestanforderungen darstellt, die jedem Auszubildenden zu vermitteln sind

Sie lernen in diesem Seminar wie ein Ausbildungsplan an die Besonderheiten der Einrichtung oder des Trägers, aber auch an die individuellen Lernerfahrungen und -bedarfe der Auszubildenden angepasst werden kann.

Dozent

Dirk Halfenberg, Diplom-Psychologe und Dozent des bad e.  V.

Beitrag

für bad e.V. – Mitglieder
114,00 € pro Person

regulär
154,00 € pro Person

Zertifikat

Zum Nachweis der absolvierten Module wird Ihnen nach der Veranstaltung per E-Mail ein digitales Zertifikat zugeschickt. Sollten Sie mehrere Module besucht haben und möchten eine zusammenhängende Bescheinigung erhalten, kontaktieren Sie uns bitte.
* Gemäß des Erlasses des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW vom 25.02.2020 müssen die Fortbildungen berufspädagogisch, berufsfachlich oder berufspolitisch sein.

Unser Termin

19.12.2024 – 09.00 -17.00 Uhr
Hier geht es direkt zur Anmeldung

Zur Erfüllung Ihrer Fortbildungsverpflichtung beachten Sie bitte unbedingt die spezifischen Anforderungen Ihres Bundeslands!

Wir weisen darauf hin, dass vereinzelt bundeslandesspezifische Vorgaben bzw. deren Auslegung durch die Ministerien Anforderungen an die Erfüllung der Fortbildungsverpflichtungen nach § 4 Absatz 3 Satz 1 PflAPrV regeln. Nach diesen Anforderungen kann es z.B. vereinzelt eine Beschränkung des zeitlichen Umfangs geben, der bei Nicht-Präsenzveranstaltungen (also als Web-Seminar) behördlich anerkannt wird.

Bitte erkundigen Sie sich deshalb vor Ihrer Buchung unserer Module, ob (und ggf. welche) Einschränkungen bei der Anerkennungsfähigkeit auch in Ihrem Bundesland gelten.

Der bad e.V. hilft Ihnen bei Bedarf hierbei gerne weiter und steht Ihnen für Rückfragen zur Verfügung, kann aufgrund der nicht absehbaren zukünftigen rechtlichen Entwicklung in den einzelnen Bundesländern jedoch keine Gewähr dafür übernehmen, dass seine Web-Seminare in jedem Bundesland zur Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung im Umfang von 24 Stunden nach § 4 Absatz 3 Satz 1 PflAPrV anerkannt werden.