Der kassenübergreifende HKP-Rahmenvertrag für Hamburg tritt zum 1. April 2024 in Kraft – Machen Sie sich mit den Inhalten vertraut 1

Der kassenübergreifende HKP-Rahmenvertrag für Hamburg tritt zum 1. April 2024 in Kraft – Machen Sie sich mit den Inhalten vertraut

18. März|10:00 - 12:00 Event Series

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Zum 01.04.2024 tritt der kassenübergreifende HKP-Rahmenvertrag für Hamburg in Kraft. Dieser einheitliche Vertrag wird für alle ambulanten Pflegedienste die bisherigen Einzelverträge (und Einzelvergütungen) mit den jeweiligen Krankenkassen(verbänden) in Hamburg ersetzten.

Die Inhalte des neuen Vertrages werden somit ab April 2024 für alle beigetretenen Pflegedienste verbindlich sein.

Um Sie mit den neuen Inhalten vertraut zu machen, bietet der bad e. V. für hanseatische Pflegedienste Informationsveranstaltungen zu den Inhalten des neuen, kassenübergreifenden Rahmenvertrag an.

Themen der zweistündigen Online-Veranstaltung werden insbesondere sein:

  • Vertragslage und Vertragspartner
  • Vergütungsvereinbarungen und Vergütungsstruktur
  • Beitrittsverfahren
  • Personelle Voraussetzungen
  • Einsatz von „HKP-Assistenzkräften“
  • Fortbildungspflichten
  • Verordnungsmanagement und Genehmigungsverfahren
  • Kooperationen
  • Mitteilungspflichten
  • Vertragsverstöße und Vertragsstrafen

Beitrag

für bad e.V. – Mitglieder
kostenlos

regulär
29,00 € pro Person

Unser Termin

08.04.2024, 10.00 – 12.00 Uhr
Hier geht es direkt zur Anmeldung

Web-Seminar

Sie haben noch keine Erfahrung mit bad-Web-Seminaren sammeln können? KEIN PROBLEM! Gerne erklären wir Ihnen jeden einzelnen Schritt in unserer Anleitung, welche Sie hier einsehen können!

Gerne steht Ihnen das Referat Fort- und Weiterbildung auch vor, während und nach unserer Veranstaltung telefonisch unter der Rufnummer 0201-354001 für Rückfragen zur Verfügung.

 

Details

Startdatum:
18. März|10:00

Enddatum:
18. März|12:00

Serien:
Der kassenübergreifende HKP-Rahmenvertrag für Hamburg

Veranstaltungsort

Hamburg

Deutschland

Veranstalter

bad e. V.

Telefon:
0201-354001

Der kassenübergreifende HKP-Rahmenvertrag für Hamburg tritt zum 1. April 2024 in Kraft – Machen Sie sich mit den Inhalten vertraut 2

Der kassenübergreifende HKP-Rahmenvertrag für Hamburg tritt zum 1. April 2024 in Kraft – Machen Sie sich mit den Inhalten vertraut

Details

Startdatum:
18. März|10:00

Enddatum:
18. März|12:00

Serien:
Der kassenübergreifende HKP-Rahmenvertrag für Hamburg

Veranstaltungsort

Hamburg

Deutschland

Veranstalter

bad e. V.

Telefon:
0201-354001

Zum 01.04.2024 tritt der kassenübergreifende HKP-Rahmenvertrag für Hamburg in Kraft. Dieser einheitliche Vertrag wird für alle ambulanten Pflegedienste die bisherigen Einzelverträge (und Einzelvergütungen) mit den jeweiligen Krankenkassen(verbänden) in Hamburg ersetzten.

Die Inhalte des neuen Vertrages werden somit ab April 2024 für alle beigetretenen Pflegedienste verbindlich sein.

Um Sie mit den neuen Inhalten vertraut zu machen, bietet der bad e. V. für hanseatische Pflegedienste Informationsveranstaltungen zu den Inhalten des neuen, kassenübergreifenden Rahmenvertrag an.

Themen der zweistündigen Online-Veranstaltung werden insbesondere sein:

  • Vertragslage und Vertragspartner
  • Vergütungsvereinbarungen und Vergütungsstruktur
  • Beitrittsverfahren
  • Personelle Voraussetzungen
  • Einsatz von „HKP-Assistenzkräften“
  • Fortbildungspflichten
  • Verordnungsmanagement und Genehmigungsverfahren
  • Kooperationen
  • Mitteilungspflichten
  • Vertragsverstöße und Vertragsstrafen

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für bad e.V. – Mitglieder
kostenlos

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29,00 € pro Person

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