Verordnung, Erbringung, Abrechnung
Wenn ein Versicherter von seinem behandelnden Arzt eine Verordnung zur „Häusliche Krankenpflege (HKP)“ nach § 37 SGB V erhält, sollte die Erbringung und Abrechnung dieser krankenpflegerischen Leistungen eigentlich so problemlos sein wie die Einreichung eines Rezeptes in der Apotheke.
Leider ist dies in der Praxis nicht immer der Fall. Abgelehnte Verordnungen, gekürzte Rechnungen – das ist der Alltag eines ambulanten Pflegedienstes!
Wir werden Sie in diesem Seminar über die derzeit aktuellen Richtlinien und Anforderungen informieren, denn sowohl bei der Genehmigung der Verordnung als auch bei der Abrechnung von verordneten Leistungen gibt es einiges zu beachten.
Pflegedienste müssen wissen, wann und wie sie bzw. ihre Kunden sich zur Wehr setzen können, um möglichst schnell und unbürokratisch zu ihrem Recht zu kommen. Dabei kann der Erfolg oder Misserfolg schon davon abhängig sein, welche Person tätig wird.
Darf die Pflegeeinrichtung oder muss die zu pflegende Person selbst agieren?
Geht es um einen „Widerspruch“ oder um eine „Einwendung“ gegen die Rechnungskürzung? Welche Fristen müssen Sie einhalten, um noch Erfolg erzielen zu können?
Inhalte
- Gesetzliche Vorgaben nach §37 SGB V
- Worauf Sie bei der Beantragung achten müssen!
- Tipps zur praktischen Umsetzung
- Voraussetzungen des gesetzlichen Anspruchs auf HKP
- Probleme aufgrund der aktuellen HKP-Richtlinie
- Lösungen für die Praxis
- Wer darf was? – Vermeiden Sie Haftungsrisiken!
- Best Practice-Beispiele und Argumentationshilfen
Beitrag
für bad e.V. – Mitglieder
84,00 € pro Person
regulär
114,00 € pro Person
Unsere Termine
17.01.2025, 10.00 – 13.00 Uhr
Hier geht es direkt zur Anmeldung
18.03.2025, 11.00 – 14.00 Uhr
Hier geht es direkt zur Anmeldung
14.05.2025, 14.00 – 17.00 Uhr
Hier geht es direkt zur Anmeldung
02.07.2025, 14.00 – 17.00 Uhr
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14.09.2025, 11.00 – 14.00 Uhr
Hier geht es direkt zur Anmeldung
11.11.2025, 11.00 – 14.00 Uhr
Hier geht es direkt zur Anmeldung
Web-Seminar
Sie haben noch keine Erfahrung mit bad-Web-Seminaren sammeln können? KEIN PROBLEM! Gerne erklären wir Ihnen jeden einzelnen Schritt in unserer Anleitung, welche Sie hier einsehen können!
Gerne steht Ihnen das Referat Fort- und Weiterbildung auch vor, während und nach unserer Veranstaltung telefonisch unter der Rufnummer 0201-354001 für Rückfragen zur Verfügung.
Verordnung, Erbringung, Abrechnung
Wenn ein Versicherter von seinem behandelnden Arzt eine Verordnung zur „Häusliche Krankenpflege (HKP)“ nach § 37 SGB V erhält, sollte die Erbringung und Abrechnung dieser krankenpflegerischen Leistungen eigentlich so problemlos sein wie die Einreichung eines Rezeptes in der Apotheke.
Leider ist dies in der Praxis nicht immer der Fall. Abgelehnte Verordnungen, gekürzte Rechnungen – das ist der Alltag eines ambulanten Pflegedienstes!
Wir werden Sie in diesem Seminar über die derzeit aktuellen Richtlinien und Anforderungen informieren, denn sowohl bei der Genehmigung der Verordnung als auch bei der Abrechnung von verordneten Leistungen gibt es einiges zu beachten.
Pflegedienste müssen wissen, wann und wie sie bzw. ihre Kunden sich zur Wehr setzen können, um möglichst schnell und unbürokratisch zu ihrem Recht zu kommen. Dabei kann der Erfolg oder Misserfolg schon davon abhängig sein, welche Person tätig wird.
Darf die Pflegeeinrichtung oder muss die zu pflegende Person selbst agieren?
Geht es um einen „Widerspruch“ oder um eine „Einwendung“ gegen die Rechnungskürzung? Welche Fristen müssen Sie einhalten, um noch Erfolg erzielen zu können?
Inhalte
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- Worauf Sie bei der Beantragung achten müssen!
- Tipps zur praktischen Umsetzung
- Voraussetzungen des gesetzlichen Anspruchs auf HKP
- Probleme aufgrund der aktuellen HKP-Richtlinie
- Lösungen für die Praxis
- Wer darf was? – Vermeiden Sie Haftungsrisiken!
- Best Practice-Beispiele und Argumentationshilfen
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