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Die Inhalte von Verordnungen der häuslichen Krankenpflege (HKP) wurden bislang ausschließlich vom Arzt festgelegt. Der Gesetzgeber will dies ändern und hat hierzu Ausnahmen geschaffen, die es Pflegefachkräften künftig ermöglichen sollen, für bestimmte Leistungen der Häuslichen Krankenpflege selbst über die Dauer und Häufigkeit der Leistung zu entscheiden.

Diese Regelungen zur Verordnung mit erweiterter Versorgungsverantwortung von Pflegefachkräften (sog. „Blankoverordnung“, siehe § 37 Absätze 8 bis 10 SGB V) wurde mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) eingeführt.

Zum 01.07.2024 wurde hierzu auch das Formular zur Verordnung häuslicher Krankenpflege angepasst. Das neue „Muster 12“ sieht ausdrücklich die Ausübung der neuen Kompetenzen von Pflegefachkräften vor und ist für deren Eintragungen entsprechend gestaltet worden.

Im Rahmen unserer kompakten Online-Schulung stellen wir Ihnen die rechtlichen Grundlagen für Ausstellung und Handhabung von „Blankverordnungen“ vor und erläutern die Möglichkeiten und Risiken, die hiermit verbunden sind.

Zu diesem Zweck wird u.a. auch das neuen Muster 12 vorgestellt und seine korrekte Nutzung – im Rahmen der neuen Kompetenzen der Pflegefachkräfte – erläutert.

Inhalte

  • Rechtlichen Grundlagen der „Blankverordnung“
  • Voraussetzung für das Ausstellen einer „Blankverordnung“
  • Inhalt und Grenzen der „Blankverordnung“
  • „Blankoverordnung“ – Pro und contra?
  • Richtiges Ausfüllen des neuen „Muster 12“

Dozent

Sebastian A. Froese
Rechtsanwalt, Stellvertretender Bundesgeschäftsführer, Justiziar

Beitrag

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Unsere Termine

03.09.2024, 15.00 – 16.00 Uhr
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04.10.2024, 10.00 – 11.00 Uhr
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08.11.2024, 10.00 – 11.00 Uhr
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03.12.2024, 15.00 – 16.00 Uhr
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Web-Seminar

Sie haben noch keine Erfahrung mit bad-Web-Seminaren sammeln können? KEIN PROBLEM! Gerne erklären wir Ihnen jeden einzelnen Schritt in unserer Anleitung, welche Sie hier einsehen können!

Gerne steht Ihnen das Referat Fort- und Weiterbildung auch vor, während und nach unserer Veranstaltung telefonisch unter der Rufnummer 0201-354001 für Rückfragen zur Verfügung.

 

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