Sie spielen ernsthaft mit der Überlegung einen ambulanten, nicht spezialisierten Pflegedienst in Baden-Württemberg zu gründen? Oder wollen Sie sich spezialisieren und im Bereich der ambulanten außerklinischen Intensivpflege tätig werden? Wir sind Ihnen gerne bei der Umsetzung ihres Vorhabens behilflich!
Bei der Gründung eines ambulanten Pflegedienstes in Baden-Württemberg sind eine Vielzahl von Anforderungen zu erfüllen. Neben diversen Regelungen auf Bundesebene sind auch die landesspezifischen Vorgaben in Baden-Württemberg zu beachten. Die Planungen hierzu sollten gut durchdacht und vorausschauend sein und werden garantiert einige Zeit in Anspruch nehmen.
Damit Sie wissen, was im Einzelfall konkret auf Sie zukommt und welche Schritte Sie bei der Gründung Ihres Dienstes zwingend einleiten müssen, wollen wir Ihnen im Rahmen dieser Fortbildungsveranstaltung umfangreiche Informationen zur Verfügung stellen und praktische Hinweise erteilen:
Inhalte
- Bundesweite Regelungen & Vorgaben des Zulassungsverfahrens (inkl. der Regelungen der ab dem 01.September 2022 geltenden „Tariftreuepflicht“)
- Landesspezifische personelle und organisatorische Zulassungsvoraussetzungen
- Das Zulassungsverfahren in Baden-Württemberg im Bereich des SGB XI
- Versorgungsverträge im SGB XI & SGB V
- Vergütung der Leistungen im SGB V & SGB XI
- Grundzüge der Rechtsformwahl
- Spezialisierungsmöglichkeit: ambulante außerklinische Intensivpflege
- Abgrenzung zu amb. Betreuungsdiensten i.S.d. § 71 Abs. 1a SGB XI
- Aktuelles/Arbeitshilfen
- Unterstützung durch den bad e. V.
Beitrag
für bad e.V. – Mitglieder
64,00 € pro Person
für Nichtmitglieder
84,00 € pro Person
Unser Termin
05.09.2024, 10.00 – 12.00 Uhr
Hier geht es direkt zur Anmeldung
Web-Seminar
Sie haben noch keine Erfahrung mit bad-Web-Seminaren sammeln können? KEIN PROBLEM! Gerne erklären wir Ihnen jeden einzelnen Schritt in unserer Anleitung, welche Sie hier einsehen können!
Gerne steht Ihnen das Referat Fort- und Weiterbildung auch vor, während und nach unserer Veranstaltung telefonisch unter der Rufnummer 0201-354001 für Rückfragen zur Verfügung.
Sie spielen ernsthaft mit der Überlegung einen ambulanten, nicht spezialisierten Pflegedienst in Baden-Württemberg zu gründen? Oder wollen Sie sich spezialisieren und im Bereich der ambulanten außerklinischen Intensivpflege tätig werden? Wir sind Ihnen gerne bei der Umsetzung ihres Vorhabens behilflich!
Bei der Gründung eines ambulanten Pflegedienstes in Baden-Württemberg sind eine Vielzahl von Anforderungen zu erfüllen. Neben diversen Regelungen auf Bundesebene sind auch die landesspezifischen Vorgaben in Baden-Württemberg zu beachten. Die Planungen hierzu sollten gut durchdacht und vorausschauend sein und werden garantiert einige Zeit in Anspruch nehmen.
Damit Sie wissen, was im Einzelfall konkret auf Sie zukommt und welche Schritte Sie bei der Gründung Ihres Dienstes zwingend einleiten müssen, wollen wir Ihnen im Rahmen dieser Fortbildungsveranstaltung umfangreiche Informationen zur Verfügung stellen und praktische Hinweise erteilen:
Inhalte
- Bundesweite Regelungen & Vorgaben des Zulassungsverfahrens (inkl. der Regelungen der ab dem 01.September 2022 geltenden „Tariftreuepflicht“)
- Landesspezifische personelle und organisatorische Zulassungsvoraussetzungen
- Das Zulassungsverfahren in Baden-Württemberg im Bereich des SGB XI
- Versorgungsverträge im SGB XI & SGB V
- Vergütung der Leistungen im SGB V & SGB XI
- Grundzüge der Rechtsformwahl
- Spezialisierungsmöglichkeit: ambulante außerklinische Intensivpflege
- Abgrenzung zu amb. Betreuungsdiensten i.S.d. § 71 Abs. 1a SGB XI
- Aktuelles/Arbeitshilfen
- Unterstützung durch den bad e. V.
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Web-Seminar
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Gerne steht Ihnen das Referat Fort- und Weiterbildung auch vor, während und nach unserer Veranstaltung telefonisch unter der Rufnummer 0201-354001 für Rückfragen zur Verfügung.