Alternative und innovative Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen gewinnen in unserer heutigen Gesellschaft immer mehr an Bedeutung. Die ambulant betreute Wohngemeinschaft dient dabei dem Zweck, pflegebedürftigen Menschen möglichst lange das Leben in einem gemeinsamen Haushalt sowie die Inanspruchnahme von Pflege- und Betreuungsleistungen außerhalb von vollstationären Einrichtungen zu ermöglichen.
Nicht zuletzt aus diesen Gründen ist in den letzten Jahren ein erheblicher Zuwachs bei dieser Versorgungs- und Wohnform zu verzeichnen; die Betreuung oder der Betrieb einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft gehören deshalb bereits jetzt zum Leistungsspektrum vieler ambulanter Pflegedienste.
Welche Anforderungen an Betreiber und an Pflegedienste, die eine Wohngemeinschaft in Thüringen versorgen, gestellt werden und was Pflegeeinrichtungen in jedem Fall beachten sollten, ist Gegenstand dieses Seminars.
Inhalte
- Was ist eine ambulant betreute Wohngemeinschaft (WG)?
- Welche Förderungsmöglichkeiten bestehen auf Bundes-/Landesebene?
- Voraussetzungen der Anschubfinanzierung nach § 45e SGB XI
- Voraussetzungen des Wohngruppenzuschlags nach § 38a SGB XI
- Wann unterliegt eine WG dem jeweiligen Landesheimgesetz?
- Wie ist eine Wohngemeinschaft leistungsrechtlich einzuordnen?
- Was ist bei der Gründung und dem Betrieb einer WG zu beachten?
- Was sollten Pflegedienste beachten, die Bewohner einer WG pflegerisch versorgen?
- Praxisbeispiele
- Landesspezifika in Thüringen
Beitrag
für bad e.V. – Mitglieder
84,00 € pro Person
regulär
114,00 € pro Person
Unser Termin
12.07.2024, 10.00 – 13.00 Uhr
Hier geht es direkt zur Anmeldung
Web-Seminar
Sie haben noch keine Erfahrung mit bad-Web-Seminaren sammeln können? KEIN PROBLEM! Gerne erklären wir Ihnen jeden einzelnen Schritt in unserer Anleitung, welche Sie hier einsehen können!
Gerne steht Ihnen das Referat Fort- und Weiterbildung auch vor, während und nach unserer Veranstaltung telefonisch unter der Rufnummer 0201-354001 für Rückfragen zur Verfügung.
Alternative und innovative Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen gewinnen in unserer heutigen Gesellschaft immer mehr an Bedeutung. Die ambulant betreute Wohngemeinschaft dient dabei dem Zweck, pflegebedürftigen Menschen möglichst lange das Leben in einem gemeinsamen Haushalt sowie die Inanspruchnahme von Pflege- und Betreuungsleistungen außerhalb von vollstationären Einrichtungen zu ermöglichen.
Nicht zuletzt aus diesen Gründen ist in den letzten Jahren ein erheblicher Zuwachs bei dieser Versorgungs- und Wohnform zu verzeichnen; die Betreuung oder der Betrieb einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft gehören deshalb bereits jetzt zum Leistungsspektrum vieler ambulanter Pflegedienste.
Welche Anforderungen an Betreiber und an Pflegedienste, die eine Wohngemeinschaft in Thüringen versorgen, gestellt werden und was Pflegeeinrichtungen in jedem Fall beachten sollten, ist Gegenstand dieses Seminars.
Inhalte
- Was ist eine ambulant betreute Wohngemeinschaft (WG)?
- Welche Förderungsmöglichkeiten bestehen auf Bundes-/Landesebene?
- Voraussetzungen der Anschubfinanzierung nach § 45e SGB XI
- Voraussetzungen des Wohngruppenzuschlags nach § 38a SGB XI
- Wann unterliegt eine WG dem jeweiligen Landesheimgesetz?
- Wie ist eine Wohngemeinschaft leistungsrechtlich einzuordnen?
- Was ist bei der Gründung und dem Betrieb einer WG zu beachten?
- Was sollten Pflegedienste beachten, die Bewohner einer WG pflegerisch versorgen?
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