Die Teilnahme erfolgt im Wege einer „Präsenz im digitalen Raum“.
Es wird mit dem Video-Konferenzprogramm GoToMeeting gearbeitet!!!! ACHTUNG: Eine Teilnahme mit Kamera und Ton (Webcam & Mikrofon) ist zwingend erforderlich! Andernfalls wird diese nicht gewertet und es erfolgt keine Zertifikatsausstellung!
Die Herausforderungen an den Datenschutz in Pflegeeinrichtungen sind vielfältig und sie nehmen mit dem zunehmenden Voranschreiten der Digitalisierung in der Branche stetig zu. Datenschutzrechtlich Verantwortliche müssen sich ihrer Verpflichtungen und der Möglichkeiten, wie sie diese rechtskonform umsetzen können, bewusst sein. Auch betriebliche Datenschutzbeauftragte in Pflegeeinrichtungen müssen ihre Expertise stets auf dem neuesten Stand halten, um die ihnen zugewiesenen Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können.
In diesem neu aufgelegten Fresh-Up Seminar frischen wir Ihr vorhandenes Wissen auf, indem wir die Grundlagen und das Basiswissen nach aktuellem Gesetzesstand des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutz-Grundverordnung vermitteln. Im Weiteren gehen wir auf häufige Fehler und deren Vermeidung ein, immer am Beispiel des Arbeitsalltags von ambulanten und (teil-) stationäre Pflegeeinrichtungen.
Inhalte
- Fresh-Up Datenschutzrechtliche Anforderungen durch BDSG und DSGVO
- Fresh-Up Bewältigung spezifischer datenschutzrechtlicher Herausforderungen in Pflegeeinrichtungen
- Häufige datenschutzrechtliche Fehler in Pflegeeinrichtungen
Zielgruppe
Die Fortbildung richtet sich an datenschutzrechtlich Verantwortliche und betriebliche Datenschutzbeauftragte, die ihr vorhandenes Wissen auffrischen wollen.
Dozent
Sebastian A. Froese, Rechtsanwalt
Stellvertretender Bundesgeschäftsführer, Justiziar des bad e. V.
Beitrag
für bad e.V. – Mitglieder
154,00 € pro Person
regulär
204,00 € pro Person
Unsere Termine
21.03.2025, 09.00 – 13.00 Uhr
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09.05.2025, 09.00 – 13.00 Uhr
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18.07.2025, 09.00 – 13.00 Uhr
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28.11.2025, 09.00 – 13.00 Uhr
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Bitte beachten Sie:
Diese Veranstaltung dient als Wissensauffrischung und -aktualisierung. Sie erhebt NICHT den Anspruch, Personen zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu qualifizieren, denen die Basisqualifikation hierzu fehlt. Die entsprechende Basisqualifikation wird in einem anderen Web-Seminar des bad e.V. vermittelt.