Strafbar oder straffrei? Freiheitsentziehende Maßnahmen in der ambulanten und stationären Pflege 1

Strafbar oder straffrei? Freiheitsentziehende Maßnahmen in der ambulanten und stationären Pflege

7. Oktober|11:00 - 13:00

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Fast immer in bester Absicht, manchmal auch als letzter, oft verzweifelter Versuch: Freiheitsentziehende Maßnahmen greifen in jedem Fall erheblich in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und das Selbstbestimmungsrecht eines Menschen ein.

Bei solchen schweren Eingriffen gilt ganz besonders, dass Verantwortliche sich nicht nur über die Tragweite ihres Handelns bewusst sind, sondern besonders auch ihre Pflichten und eventuelle Konsequenzen aus deren Verletzung kennen.

Wenn es um körpernahe Fixierungen oder das Abschließen einer Wohnungstür nach der Versorgung geht bzw. wenn das Hochstellen von Bettgittern oder die Verwendung von „Trickschlössern“ angedacht sind, ist nicht immer „gut gedacht auch gleich gut gemacht“.

Selbstverständlich können dies geeignete Maßnahmen sein; aber ist das auch richtig und rechtmäßig? Auch professionellen Pflegekräften ist hier oft nicht bewusst, dass ihr Handeln durchaus einen Straftatbestand erfüllen kann, nämlich z. B. dann, wenn sie sich die Maßnahmen von den Falschen „genehmigen“ lassen oder überhaupt nicht darüber nachdenken, wer bei der Entscheidung hinzugezogen werden muss.

Unser Seminar hat sich zum Ziel gesetzt, die Teilnehmer für die Problematik zu sensibilisieren, die angedachten Maßnahmen zu hinterfragen und korrekt einzuordnen und diese auf ihre tatsächlichen Konsequenzen zu überprüfen. Es können rechtliche und ethische Hintergründe erörtert und alternative Lösungen diskutiert werden, um im Ergebnis mehr Rechts- und Handlungssicherheit für die Handelnden zu gewinnen und Risiken möglichst auszuschließen.

Inhalte

  • Erarbeiten einer Definition von freiheitentziehenden Maßnahmen
  • Freiheitsentzug in der ambulanten und stationären Pflege
  • Rechtswirksame Einwilligung und Einwilligungsfähigkeit
  • Herbeiführung und Umsetzung gerichtlicher Beschlüsse
  • Rechtsfolgen und Strafbarkeit von nicht gestatteten Maßnahmen
  • Hinweise auf die Auswirkungen des „neuen“ Betreuungsrechts
  • Alternative Maßnahmen und Umgang mit Angehörigen

Beitrag

für bad e.V. – Mitglieder
64,00 € Pro Person

regulär
84,00 € pro Person

Unser Termin

05.12.2024, 11.00 – 13.00 Uhr
Hier geht es direkt zur Anmeldung

Web-Seminar

Sie haben noch keine Erfahrung mit bad-Web-Seminaren sammeln können? KEIN PROBLEM! Gerne erklären wir Ihnen jeden einzelnen Schritt in unserer Anleitung, welche Sie hier einsehen können!

Gerne steht Ihnen das Referat Fort- und Weiterbildung auch vor, während und nach unserer Veranstaltung telefonisch unter der Rufnummer 0201-354001 für Rückfragen zur Verfügung.

Details

Startdatum:
7. Oktober|11:00

Enddatum:
7. Oktober|13:00

Serien:

Veranstaltungsort

Bundesweit

Deutschland

Veranstalter

bad e. V.

Telefon:
0201-354001

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Strafbar oder straffrei? Freiheitsentziehende Maßnahmen in der ambulanten und stationären Pflege

Details

Startdatum:
7. Oktober|11:00

Enddatum:
7. Oktober|13:00

Serien:

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Bundesweit

Deutschland

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bad e. V.

Telefon:
0201-354001

Fast immer in bester Absicht, manchmal auch als letzter, oft verzweifelter Versuch: Freiheitsentziehende Maßnahmen greifen in jedem Fall erheblich in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und das Selbstbestimmungsrecht eines Menschen ein.

Bei solchen schweren Eingriffen gilt ganz besonders, dass Verantwortliche sich nicht nur über die Tragweite ihres Handelns bewusst sind, sondern besonders auch ihre Pflichten und eventuelle Konsequenzen aus deren Verletzung kennen.

Wenn es um körpernahe Fixierungen oder das Abschließen einer Wohnungstür nach der Versorgung geht bzw. wenn das Hochstellen von Bettgittern oder die Verwendung von „Trickschlössern“ angedacht sind, ist nicht immer „gut gedacht auch gleich gut gemacht“.

Selbstverständlich können dies geeignete Maßnahmen sein; aber ist das auch richtig und rechtmäßig? Auch professionellen Pflegekräften ist hier oft nicht bewusst, dass ihr Handeln durchaus einen Straftatbestand erfüllen kann, nämlich z. B. dann, wenn sie sich die Maßnahmen von den Falschen „genehmigen“ lassen oder überhaupt nicht darüber nachdenken, wer bei der Entscheidung hinzugezogen werden muss.

Unser Seminar hat sich zum Ziel gesetzt, die Teilnehmer für die Problematik zu sensibilisieren, die angedachten Maßnahmen zu hinterfragen und korrekt einzuordnen und diese auf ihre tatsächlichen Konsequenzen zu überprüfen. Es können rechtliche und ethische Hintergründe erörtert und alternative Lösungen diskutiert werden, um im Ergebnis mehr Rechts- und Handlungssicherheit für die Handelnden zu gewinnen und Risiken möglichst auszuschließen.

Inhalte

  • Erarbeiten einer Definition von freiheitentziehenden Maßnahmen
  • Freiheitsentzug in der ambulanten und stationären Pflege
  • Rechtswirksame Einwilligung und Einwilligungsfähigkeit
  • Herbeiführung und Umsetzung gerichtlicher Beschlüsse
  • Rechtsfolgen und Strafbarkeit von nicht gestatteten Maßnahmen
  • Hinweise auf die Auswirkungen des „neuen“ Betreuungsrechts
  • Alternative Maßnahmen und Umgang mit Angehörigen

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für bad e.V. – Mitglieder
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