Die Finanzierung der Telematikinfrastruktur ist gesichert.
Danach wird rückwirkend ab Juli 2023 eine Förderung mit Pauschalen und Zuschlagspauschalen erfolgen.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass ein Anschluss an die TI erfolgt ist und diese auch die Fachanwendung KIM (Kommunikation im Medizinwesen) erfasst.
Die Einrichtungen, die schon angeschlossen sind, haben seit Mitte 2023 keine quartalsmäßigen Pauschalen auf die laufenden Kosten mehr erhalten. Diese werden nachgezahlt. Nach dem jetzigen Stand der Dinge ist davon auszugehen, dass die nächste Auszahlung zum Ende des zweiten Quartals im Juni 2024 erfolgen wird.
Der Einsatz der TI wird zum 01.07.2025 Pflicht.
In unserem „TI-Gespräch“ am 6. Mai möchten wir Sie ausführlicher informieren. Im Gespräch mit unseren Kooperationspartner optadata und medisign werden wir die TI erklären, Wege zur Anbindung aufzeigen und die Finanzierung und das Verfahren erläutern und Ihre Fragen beantworten.
Beitrag
für bad e.V. – Mitglieder
Kostenfrei
für Nichtmitglieder
19,00 € pro Person
Dozent
Wolfgang Voßkamp
Syndikusrechtsanwalt
Leiter Geschäftsstelle Ost
Berlin, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt
Digitalisierungsbeauftragter des bad e.V.
Unser Termin
21.06.2024, 10.00 – 12.00 Uhr
Hier geht es direkt zur Anmeldung
Web-Seminar
Sie haben noch keine Erfahrung mit bad-Web-Seminaren sammeln können? KEIN PROBLEM! Gerne erklären wir Ihnen jeden einzelnen Schritt in unserer Anleitung, welche Sie hier einsehen können!
Gerne steht Ihnen das Referat Fort- und Weiterbildung auch vor, während und nach unserer Veranstaltung telefonisch unter der Rufnummer 0201-354001 für Rückfragen zur Verfügung.
Die Finanzierung der Telematikinfrastruktur ist gesichert.
Danach wird rückwirkend ab Juli 2023 eine Förderung mit Pauschalen und Zuschlagspauschalen erfolgen.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass ein Anschluss an die TI erfolgt ist und diese auch die Fachanwendung KIM (Kommunikation im Medizinwesen) erfasst.
Die Einrichtungen, die schon angeschlossen sind, haben seit Mitte 2023 keine quartalsmäßigen Pauschalen auf die laufenden Kosten mehr erhalten. Diese werden nachgezahlt. Nach dem jetzigen Stand der Dinge ist davon auszugehen, dass die nächste Auszahlung zum Ende des zweiten Quartals im Juni 2024 erfolgen wird.
Der Einsatz der TI wird zum 01.07.2025 Pflicht.
In unserem „TI-Gespräch“ am 6. Mai möchten wir Sie ausführlicher informieren. Im Gespräch mit unseren Kooperationspartner optadata und medisign werden wir die TI erklären, Wege zur Anbindung aufzeigen und die Finanzierung und das Verfahren erläutern und Ihre Fragen beantworten.
Beitrag
für bad e.V. – Mitglieder
Kostenfrei
für Nichtmitglieder
19,00 € pro Person
Dozent
Wolfgang Voßkamp
Syndikusrechtsanwalt
Leiter Geschäftsstelle Ost
Berlin, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt
Digitalisierungsbeauftragter des bad e.V.
Unser Termin
21.06.2024, 10.00 – 12.00 Uhr
Hier geht es direkt zur Anmeldung
Web-Seminar
Sie haben noch keine Erfahrung mit bad-Web-Seminaren sammeln können? KEIN PROBLEM! Gerne erklären wir Ihnen jeden einzelnen Schritt in unserer Anleitung, welche Sie hier einsehen können!
Gerne steht Ihnen das Referat Fort- und Weiterbildung auch vor, während und nach unserer Veranstaltung telefonisch unter der Rufnummer 0201-354001 für Rückfragen zur Verfügung.