Beschäftigtenverzeichnis der ambulanten Pflege (BeVaP) 1

Beschäftigtenverzeichnis der ambulanten Pflege (BeVaP)

22. Januar|15:00 - 16:00

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Das Beschäftigtenverzeichnis der ambulanten Pflege (BeVaP) kommt – allerdings nun etwas später. Doch die Pflicht, jede einzelne Leistung mit einer lebenslangen Beschäftigungsnummer oder einer „Dummy-Nummer“ zu versehen bleibt. Alle Mitarbeitenden, die Leistungen erbringen benötigen daher eine Lebenslange Beschäftigtennummer, um die Einzelleistungen entsprechend zu kennzeichnen.

Wie Sie auch ab dem 01. Oktober 2023 noch rechtssicher abrechnen können, erklären wir in einer kurzen Veranstaltung.

Beitrag

für bad e.V. – Mitglieder             kostenfrei
für alle anderen                             29,00 Euro

Unser Termin

08.08.2024, 15.00 – 16.00 Uhr
Hier geht es direkt zur Anmeldung

Web-Seminar

Sie haben noch keine Erfahrung mit bad-Web-Seminaren sammeln können? KEIN PROBLEM! Gerne erklären wir Ihnen jeden einzelnen Schritt in unserer Anleitung, welche Sie hier einsehen können!

Gerne steht Ihnen das Referat Fort- und Weiterbildung auch vor, während und nach unserer Veranstaltung telefonisch unter der Rufnummer 0201-354001 für Rückfragen zur Verfügung.

 

Details

Startdatum:
22. Januar|15:00

Enddatum:
22. Januar|16:00

Serien:

Veranstaltungsort

Bundesweit

Deutschland

Veranstalter

bad e. V.

Telefon:
0201-354001

Beschäftigtenverzeichnis der ambulanten Pflege (BeVaP) 2

Beschäftigtenverzeichnis der ambulanten Pflege (BeVaP)

Details

Startdatum:
22. Januar|15:00

Enddatum:
22. Januar|16:00

Serien:

Veranstaltungsort

Bundesweit

Deutschland

Veranstalter

bad e. V.

Telefon:
0201-354001

Das Beschäftigtenverzeichnis der ambulanten Pflege (BeVaP) kommt – allerdings nun etwas später. Doch die Pflicht, jede einzelne Leistung mit einer lebenslangen Beschäftigungsnummer oder einer „Dummy-Nummer“ zu versehen bleibt. Alle Mitarbeitenden, die Leistungen erbringen benötigen daher eine Lebenslange Beschäftigtennummer, um die Einzelleistungen entsprechend zu kennzeichnen.

Wie Sie auch ab dem 01. Oktober 2023 noch rechtssicher abrechnen können, erklären wir in einer kurzen Veranstaltung.

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