Pflegeeinrichtungen können für vakante Ausbildungsstellen auch Auszubildende aus dem Ausland für sich gewinnen und ihnen eine berufliche Perspektive in Deutschland bieten. Fachkräfterekrutierung und -sicherung sind gerade in der Pflege zu einem zentralen Thema geworden: ohne Zugewinn an Fachkräften aus dem Ausland wird es zunehmend schwierig, den Bedarf in der Pflege zu decken. Eine der Stellschrauben diesem Mangel zu begegnen, ist die Zuwanderung Auszubildender aus dem Ausland. In diesem Seminar werden Ihnen die Grundlagen und aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Gewinnung und Beschäftigung von Auszubildenden aus dem Ausland präsentiert.
Berufsausbildungen in Deutschland genießen im Ausland ein großes Ansehen, so dass auch das Interesse junger Menschen aus dem Ausland an einer Ausbildung in Deutschland groß ist. Wie die Gewinnung von Auszubildenden aus der EU und aus Drittstaaten abläuft und was die rechtlichen Möglichkeiten der Einreise und Beschäftigung von Auszubildenden sind wird in diesem Seminar praxisnah erläutert.
Kommen Auszubildende zum Beispiel aus dem EU-Ausland, benötigen sie ein „Visum zur Aufnahme einer Berufsausbildung in Deutschland“. Was sind die weiteren Voraussetzungen zur Rekrutierung von Auszubildenden aus Drittstaaten und dem EU-Ausland? Ausbildungsinteressierte aus Drittstaaten haben zum Beispiel auch die Möglichkeit zur Ausbildungsplatzsuche nach Deutschland einzureisen. Diese und weitere Spezifika, die für die Rekrutierung von Auszubildenden relevant sind, werden im Seminar thematisiert.
Inhalte
- Ablauf und Voraussetzungen der Rekrutierung von ausländischen Auszubildenden
- Welche Aufenthaltstitel für Auszubildende gibt es? Wo und wie müssen diese beantragt werden?
- Sprachanforderungen an Auszubildende aus dem Ausland
- Ist eine Beschäftigung des Auszubildenden vor Ausbildungsbeginn möglich?
- Besonderheiten bei Abschluss des Ausbildungsvertrages
- Besonderheiten bei der Beschäftigung ausländischer Auszubildender
Dozentin
Pervin Pustu, Juristin
Referentin Nordrhein-Westfalen
Beauftragte Ausländische Fachkräfte
Beitrag
für bad e.V. – Mitglieder
24,00 € pro Person
regulär
54,00 € pro Person
Unsere Termine
16.12.2024, 10.00 – 11.00 Uhr
Hier geht es direkt zur Anmeldung
15.01.2025, 10.00 – 11.00 Uhr
Hier geht es direkt zur Anmeldung
14.05.2025, 10.00 – 11.00 Uhr
Hier geht es direkt zur Anmeldung
07.07.2025, 10.00 – 11.00 Uhr
Hier geht es direkt zur Anmeldung
15.10.2025, 10.00 – 11.00 Uhr
Hier geht es direkt zur Anmeldung
Web-Seminar
Sie haben noch keine Erfahrung mit bad-Web-Seminaren sammeln können? KEIN PROBLEM! Gerne erklären wir Ihnen jeden einzelnen Schritt in unserer Anleitung, welche Sie hier einsehen können!
Gerne steht Ihnen das Referat Fort- und Weiterbildung auch vor, während und nach unserer Veranstaltung telefonisch unter der Rufnummer 0201-354001 für Rückfragen zur Verfügung.
Pflegeeinrichtungen können für vakante Ausbildungsstellen auch Auszubildende aus dem Ausland für sich gewinnen und ihnen eine berufliche Perspektive in Deutschland bieten. Fachkräfterekrutierung und -sicherung sind gerade in der Pflege zu einem zentralen Thema geworden: ohne Zugewinn an Fachkräften aus dem Ausland wird es zunehmend schwierig, den Bedarf in der Pflege zu decken. Eine der Stellschrauben diesem Mangel zu begegnen, ist die Zuwanderung Auszubildender aus dem Ausland. In diesem Seminar werden Ihnen die Grundlagen und aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Gewinnung und Beschäftigung von Auszubildenden aus dem Ausland präsentiert.
Berufsausbildungen in Deutschland genießen im Ausland ein großes Ansehen, so dass auch das Interesse junger Menschen aus dem Ausland an einer Ausbildung in Deutschland groß ist. Wie die Gewinnung von Auszubildenden aus der EU und aus Drittstaaten abläuft und was die rechtlichen Möglichkeiten der Einreise und Beschäftigung von Auszubildenden sind wird in diesem Seminar praxisnah erläutert.
Kommen Auszubildende zum Beispiel aus dem EU-Ausland, benötigen sie ein „Visum zur Aufnahme einer Berufsausbildung in Deutschland“. Was sind die weiteren Voraussetzungen zur Rekrutierung von Auszubildenden aus Drittstaaten und dem EU-Ausland? Ausbildungsinteressierte aus Drittstaaten haben zum Beispiel auch die Möglichkeit zur Ausbildungsplatzsuche nach Deutschland einzureisen. Diese und weitere Spezifika, die für die Rekrutierung von Auszubildenden relevant sind, werden im Seminar thematisiert.
Inhalte
- Ablauf und Voraussetzungen der Rekrutierung von ausländischen Auszubildenden
- Welche Aufenthaltstitel für Auszubildende gibt es? Wo und wie müssen diese beantragt werden?
- Sprachanforderungen an Auszubildende aus dem Ausland
- Ist eine Beschäftigung des Auszubildenden vor Ausbildungsbeginn möglich?
- Besonderheiten bei Abschluss des Ausbildungsvertrages
- Besonderheiten bei der Beschäftigung ausländischer Auszubildender
Dozentin
Pervin Pustu, Juristin
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für bad e.V. – Mitglieder
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