Ambulante Betreuungsdienste § 71 Abs.1a SGB XI - Rahmenbedingungen 1

Ambulante Betreuungsdienste § 71 Abs.1a SGB XI – Rahmenbedingungen

9. Juli|10:00 - 11:00

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Der Gesetzgeber hat 2019 mit dem TSVG in § 71 Absatz 1a SGB XI als neue Versorgungsform in der Pflege sog.  „Ambulanten Betreuungsdienste” eingeführt. Ziel des Vorhabens war es, eine Verbesserung der Versorgung im Hinblick auf pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung in bislang unterversorgten Regionen sowie eine Entlastung ambulanter Pflegedienste zu erreichen. In der Folgezeit sind in zahlreichen Bundesländern Regelungen zur Umsetzung und Gründung der Betreuungsdienste erlassen worden.

So sind bereits bei der Gründung eines ambulanten Betreuungsdienstes eine Vielzahl von Anforderungen von Ihnen zu beachten. Neben diversen Regelungen auf Bundesebene sind auch – sofern bereits geregelt – etwaige landesspezifischen Vorgaben zu beachten. Die Planungen hierzu sollten gut durchdacht und vorausschauend sein.

Damit Sie wissen, was im Einzelfall konkret auf Sie zukommen kann und welche Schritte Sie bei der Gründung sowie dem Betrieb Ihres Betreuungsdienstes zwingend beachten müssen, wollen wir Ihnen im Rahmen dieser Fortbildungsveranstaltung umfangreiche Informationen zur Verfügung stellen und praktische Hinweise erteilen.

Inhalte

  • Bundesweite Regelungen für Betreuungsdienste (inkl. der personellen und organisatorischen Voraussetzungen sowie der Regelungen der ab dem 01.September 2022 geltenden „Tariftreuepflicht“ in Grundzügen)
  • Grundzüge des Zulassungsverfahren
  • typischer Regelungsinhalt des Versorgungsvertrages im SGB XI
  • Personalanforderungen inkl. Fortbildungsverpflichtung
  • Leistungserbringung & Vergütung der Leistungen im SGB XI
  • Ablauf der Regelprüfung durch den Medizinischen Dienst

Beitrag

für bad e. V. – Mitglieder
24,00 € pro Person

regulär
54,00 € pro Person

Unser Termin

07.11.2024, 14:00 – 15:00 Uhr | Dozent: Michael Greiner, Rechtsanwalt, LL.M., Leiter Geschäftsstelle Mitte
Hier geht es direkt zur Anmeldung

Web-Seminar

Sie haben noch keine Erfahrung mit bad-Web-Seminaren sammeln können? KEIN PROBLEM! Gerne erklären wir Ihnen jeden einzelnen Schritt in unserer Anleitung, welche Sie hier einsehen können!

Gerne steht Ihnen das Referat Fort- und Weiterbildung auch vor, während und nach unserer Veranstaltung telefonisch unter der Rufnummer 0201-354001 für Rückfragen zur Verfügung.

Details

Startdatum:
9. Juli|10:00

Enddatum:
9. Juli|11:00

Serien:

Veranstaltungsort

Bundesweit

Deutschland

Veranstalter

bad e. V.

Telefon:
0201-354001

Ambulante Betreuungsdienste § 71 Abs.1a SGB XI - Rahmenbedingungen 2

Ambulante Betreuungsdienste § 71 Abs.1a SGB XI – Rahmenbedingungen

Details

Startdatum:
9. Juli|10:00

Enddatum:
9. Juli|11:00

Serien:

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Bundesweit

Deutschland

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bad e. V.

Telefon:
0201-354001

Der Gesetzgeber hat 2019 mit dem TSVG in § 71 Absatz 1a SGB XI als neue Versorgungsform in der Pflege sog.  „Ambulanten Betreuungsdienste” eingeführt. Ziel des Vorhabens war es, eine Verbesserung der Versorgung im Hinblick auf pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung in bislang unterversorgten Regionen sowie eine Entlastung ambulanter Pflegedienste zu erreichen. In der Folgezeit sind in zahlreichen Bundesländern Regelungen zur Umsetzung und Gründung der Betreuungsdienste erlassen worden.

So sind bereits bei der Gründung eines ambulanten Betreuungsdienstes eine Vielzahl von Anforderungen von Ihnen zu beachten. Neben diversen Regelungen auf Bundesebene sind auch – sofern bereits geregelt – etwaige landesspezifischen Vorgaben zu beachten. Die Planungen hierzu sollten gut durchdacht und vorausschauend sein.

Damit Sie wissen, was im Einzelfall konkret auf Sie zukommen kann und welche Schritte Sie bei der Gründung sowie dem Betrieb Ihres Betreuungsdienstes zwingend beachten müssen, wollen wir Ihnen im Rahmen dieser Fortbildungsveranstaltung umfangreiche Informationen zur Verfügung stellen und praktische Hinweise erteilen.

Inhalte

  • Bundesweite Regelungen für Betreuungsdienste (inkl. der personellen und organisatorischen Voraussetzungen sowie der Regelungen der ab dem 01.September 2022 geltenden „Tariftreuepflicht“ in Grundzügen)
  • Grundzüge des Zulassungsverfahren
  • typischer Regelungsinhalt des Versorgungsvertrages im SGB XI
  • Personalanforderungen inkl. Fortbildungsverpflichtung
  • Leistungserbringung & Vergütung der Leistungen im SGB XI
  • Ablauf der Regelprüfung durch den Medizinischen Dienst

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für bad e. V. – Mitglieder
24,00 € pro Person

regulär
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