Gemäß § 82c Absatz 5 SGB XI veröffentlicht jeder Landesverband der Pflegekassen und der Träger der Sozialhilfe auf Landesebene spätestens zum 31. Oktober eines jeden Jahres die „neuen“ Werte zum regional üblichen Entlohnungsniveau (kurz: „rüE“) sowie die variablen pflegetypischen Zuschläge. Die Veröffentlichung stellt dann den „Startschuss“ für die Pflegeeinrichtungen dar, die sich im Rahmen der sogenannten „Tariftreuepflicht“ bei der Vergütung ihrer Beschäftigten für die Einhaltung des „rüE“ entschieden haben um ggf. ihre Löhne bzw. ihre Gehaltsstruktur zum 01.01.2025 entsprechend anzupassen.
Wir möchten Sie in unserer Schulung über die landespezifischen Änderungen und deren praktischen Auswirkungen auf die Pflegeeinrichtungen informieren. Gleichzeitig werden Tipps zum Handlungsbedarf und zur praktischen Umsetzung gegeben. Den Anwendern des „rüE“ wird zudem eine aktualisierte Fassung des bereits bewährten bad-Excel-Tools zur Verfügung gestellt, mit dem einrichtungsindividuell das aktuelle und das zukünftige Entgeltniveau errechnet und mit dem „rüE“ abgeglichen werden kann.
Inhalte
- Historie/Allgemeines
- „rüE“: Entlohnungsniveau und Zuschläge in Baden-Württemberg 2025
- bad e. V. Berechnungstool 2025/FAQ
- (möglicher) Wechsel des „Tariftreuemodells“ und deren Folgen
- Pflege-Mindestlohn/Mehrurlaub gem. der 6. PflegeArbbV
- Nachweisverfahren gem. der RL des GKV-SV nach § 84 Abs. 7 SGB XI (Grundzüge)
- ab dem 01.01.2025 in Baden-Württemberg anerkannte Tarifwerke und kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen
Dozent
Jochem Wamser | RA | Geschäftsstellenleiter Süd
Beitrag
bad e.V. – Mitglieder
kostenfrei
Regulär
54,00 € pro Person
Unser Termin
28.11.2024, 13.00 – 15.00 Uhr
Hier geht es direkt zur Anmeldung
Web-Seminar
Sie haben noch keine Erfahrung mit bad-Web-Seminaren sammeln können? KEIN PROBLEM! Gerne erklären wir Ihnen jeden einzelnen Schritt in unserer Anleitung, welche Sie hier einsehen können!
Gerne steht Ihnen das Referat Fort- und Weiterbildung auch vor, während und nach unserer Veranstaltung telefonisch unter der Rufnummer 0201-354001 für Rückfragen zur Verfügung.
Gemäß § 82c Absatz 5 SGB XI veröffentlicht jeder Landesverband der Pflegekassen und der Träger der Sozialhilfe auf Landesebene spätestens zum 31. Oktober eines jeden Jahres die „neuen“ Werte zum regional üblichen Entlohnungsniveau (kurz: „rüE“) sowie die variablen pflegetypischen Zuschläge. Die Veröffentlichung stellt dann den „Startschuss“ für die Pflegeeinrichtungen dar, die sich im Rahmen der sogenannten „Tariftreuepflicht“ bei der Vergütung ihrer Beschäftigten für die Einhaltung des „rüE“ entschieden haben um ggf. ihre Löhne bzw. ihre Gehaltsstruktur zum 01.01.2025 entsprechend anzupassen.
Wir möchten Sie in unserer Schulung über die landespezifischen Änderungen und deren praktischen Auswirkungen auf die Pflegeeinrichtungen informieren. Gleichzeitig werden Tipps zum Handlungsbedarf und zur praktischen Umsetzung gegeben. Den Anwendern des „rüE“ wird zudem eine aktualisierte Fassung des bereits bewährten bad-Excel-Tools zur Verfügung gestellt, mit dem einrichtungsindividuell das aktuelle und das zukünftige Entgeltniveau errechnet und mit dem „rüE“ abgeglichen werden kann.
Inhalte
- Historie/Allgemeines
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- bad e. V. Berechnungstool 2025/FAQ
- (möglicher) Wechsel des „Tariftreuemodells“ und deren Folgen
- Pflege-Mindestlohn/Mehrurlaub gem. der 6. PflegeArbbV
- Nachweisverfahren gem. der RL des GKV-SV nach § 84 Abs. 7 SGB XI (Grundzüge)
- ab dem 01.01.2025 in Baden-Württemberg anerkannte Tarifwerke und kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen
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Jochem Wamser | RA | Geschäftsstellenleiter Süd
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