Nach § 40 Abs. 2 SGB XI haben pflegebedürftige Menschen Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel gegenüber ihrer Pflegekasse. Mit diesem Merkblatt möchten wir Ihre tägliche Beratungsarbeit unterstützen und Ihnen noch einmal die Inhalte und Voraussetzungen dieses Anspruchs aufzeigen und Sie vor allem auch auf die Neuerungen des Vertrags über die Verwendung zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel ab dem 01.07.2024 aufmerksam machen. Exklusiv und nur für bad-Mitglieder bestellbar, maximal 10 Exemplare pro Halbjahr, zzgl. Versandkosten. Für weitere Bestellungen nehmen Sie bitte Kontakt mit der bad-Bundesgeschäftsstelle auf.

Format: DIN A4
Umfang: 2 Seiten