Die sogenannte „Pflegeberatung“ nach § 45 SGB XI ist ein Rechtsanspruch der Versicherten und kann außerhalb des Pflegesachleistungsbudgets abgerechnet werden. Damit ist die Pflegeberatung nach § 45 SGB XI ein wichtiger Baustein, um Ihr Unternehmen wirtschaftlich zu führen. Welche Anforderungen an die Pflegeberatung gestellt werden und was die Leistung überhaupt beinhaltet, zeigt dieses Merkblatt auf. Exklusiv und nur für bad-Mitglieder bestellbar, maximal 10 Exemplare pro Halbjahr, zzgl. Versandkosten. Für weitere Bestellungen nehmen Sie bitte Kontakt mit der bad-Bundesgeschäftsstelle auf.
Format: DIN A4
Umfang: 2 Seiten