Pflegebedürftige haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen Zuschuss zu Pflegehilfsmitteln. Das heißt, die Pflegekasse übernimmt auf Antrag die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel. Dieses Merkblatt informiert über diesen Anspruch auf sogenannte „zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel“. Exklusiv und nur für bad-Mitglieder bestellbar, maximal 10 Exemplare pro Halbjahr, zzgl. Versandkosten. Für weitere Bestellungen nehmen Sie bitte Kontakt mit der bad-Bundesgeschäftsstelle auf.
Format: DIN A4
Umfang: 2 Seiten