Pflegegeldbezieher können gemäß § 45b Absatz 1a Sozialgesetzbuch XI den sogenannten „Entlastungsbetrag“ in Anspruch nehmen, der von der Pflegeversicherung bis zu einer Höhe von 125 Euro pro Monat bezahlt wird. Das bad-Merkblatt „Ihr Anspruch auf monatliche Leistungen im Wert von 125 €“ informiert über diesen Anspruch. Exklusiv und nur für bad-Mitglieder bestellbar, maximal 10 Exemplare pro Halbjahr, zzgl. Versandkosten. Für weitere Bestellungen nehmen Sie bitte Kontakt mit der bad-Bundesgeschäftsstelle auf.
Format: DIN A4
Umfang: 1 Seite