Menschen, die pflegebedürftig sind, fürchten nicht ohne Grund, dass die monatlichen Kosten, nicht von der Pflegeversicherung und der Rente gedeckt sind. Gut zu wissen, dass in solchen Fällen auch Ansprüche gegen den Sozialhilfeträger bestehen können. Dieses Merkblatt fasst die Voraussetzungen für einen Anspruch auf „Hilfe zur Pflege“ gemäß dem SGB XII zusammen. Exklusiv und nur für bad-Mitglieder bestellbar, maximal 10 Exemplare pro Halbjahr, zzgl. Versandkosten. Für weitere Bestellungen nehmen Sie bitte Kontakt mit der bad-Bundesgeschäftsstelle auf.
Format: DIN A4
Umfang: 2 Seiten