Die Leistungserbringung durch ambulante Pflegedienste wird in Landesrahmenverträgen geregelt, die sich inhaltlich an den Bundesrahmenempfehlungen (BRE) nach § 132a SGB V orientieren. Veränderungen in den BRE bedeuten den „Start-Schuss“ für eine Anpassung aller Landesrahmenverträge. Mit dieser Broschüre erhalten Sie einen aktuellen Überblick über das, was in absehbarer Zeit auf Ihren Betrieb zukommt. Exklusiv und nur für bad-Mitglieder bestellbar.
Format: DIN A5
Umfang: 56 Seiten