Das „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen“ („Hinweisgeberschutzgesetz“ – HinSchG) regelt den Schutz von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diesean die nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen melden bzw. offenlegen (hinweisgebende Personen). Dieses Merkblatt informiert über die gesetzlichen Grundlagen. Exklusiv und nur für bad-Mitglieder bestellbar, maximal 10 Exemplare pro Halbjahr, zzgl. Versandkosten. Für weitere Bestellungen nehmen Sie bitte Kontakt mit der bad-Bundesgeschäftsstelle auf.
Format: DIN A4
Umfang: 2 Seiten