Seit dem 01.02.2024 gelten bundesweit durch die “Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der ambulanten Pflege” neue, unmittelbar verbindliche Anforderungen für die Qualifikation des Personals bei der Leistungserbringung von pflegerischen Betreuungsmaßnahmen. Das Merkblatt „„Betreuungskräfte“ in ambulanten Pflegediensten“ verschafft einen Überblick über die neuen Vorgaben. Exklusiv und nur für bad-Mitglieder bestellbar, maximal 10 Exemplare pro Halbjahr, zzgl. Versandkosten. Für weitere Bestellungen nehmen Sie bitte Kontakt mit der bad-Bundesgeschäftsstelle auf. Passend dazu unsere Fort- und Weiterbildung: Qualifizierung zur Betreuungskraft