bad e.V. nahm im WDR Stellung zum Umgang mit ausländischen Pflegefachkräften:
„Gesundheitspolitischer Irrsinn“, den sich unser Gemeinwesen nicht leisten kann!
Essen, 20. Dezember 2018. In der Sendung „Lokalzeit Düsseldorf“ des WDR-Fernsehens war Sebastian Froese, stellvertretender Bundesgeschäftsführer und Justiziar des Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V., als Experte eingeladen, um den Fall Rolanda Lamnica und den Umgang mit ausländischen Bewerbern für Stellen in deutschen Pflegeeinrichtungen zu diskutieren.
Sein Fazit: Es sei ein „Skandal“ und nicht mit dem „gesunden Menschenverstand“, sehr wohl aber mit den derzeit in Deutschland geltenden Gesetzen vereinbar, wenn jungen Männern und Frauen mit Abschiebung gedroht wird, die mit Freude und Engagement als Pflegefachkräfte in deutschen Pflegeeinrichtungen arbeiten wollen.
„Wir brauchen dringend Pflegefachkräfte in Deutschland, wir brauchen sie schnell und wir brauchen sie in großer Zahl“, begründete Froese seinen Standpunkt. „Wir müssen uns bemühen, die Pflegeberufe attraktiver zu machen, um mehr nationale Bewerber zu gewinnen.“ Aber das werde auf absehbare Zeit nicht reichen, um den jetzt schon großen und stetig steigenden Bedarf an professioneller Pflege zu decken. „Menschen wie Frau Lamnica sind insofern ein Geschenk für unser Gemeinwesen, für das wir dankbar sein sollten. Stattdessen wird ihr gedroht, sie des Landes zu verweisen.“
Als „Skandal hinter dem Skandal“ bezeichnete Froese die Tatsache, dass die gesetzlichen Grundlagen in Deutschland einen solchen Umgang mit (angehenden) Pflegefachkräften aus dem Ausland zulassen. Dies müsse geändert werden, sonst werden viele ausländische Pflegefachkräfte Arbeitgeber in anderen europäischen Ländern bevorzugen. „Ganz abgesehen davon, dass niemandem damit gedient ist, wenn – wie im Fall von Frau Lamnica – eine Auszubildende auf behördlichen Druck erst in ihr Herkunftsland zurückreisen muss, um dort einen erneuten Antrag zu stellen, der ihr dann die Wiedereinreise und die Fortführung ihrer Ausbildung zur Altenpflegerin gestatte.“
Auch das gestern vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachte „Einwanderungsgesetz“ hätte Rolanda Lamnica nicht vor einer Abschiebungsandrohung bewahrt. Denn es sieht eine 18-monatige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung als Voraussetzung vor, damit geduldete Personen ohne vorherige Ausreise einen neuen Aufenthaltstitel beanspruchen können. Diese Voraussetzung hätte die junge Altenpflegeschülerin nicht erfüllt. „Insofern hoffen wir, dass der Bundestag bei der Beratung des Gesetzes hier noch einmal nachbessert. Ansonsten drohen sich Fälle wie der von Rolanda Lamnica auch in Zukunft zu wiederholen.“
Auf Nachfrage erklärte Froese im WDR-Interview ferner, dass das Pflegepersonalstärkungsgesetz im Übrigen leider keine Lösung für die grundlegenden Probleme in der Pflege sei. „Das Pflegepersonalstärkungsgesetz soll neue Stellen in stationären Einrichtungen schaffen. Doch schon jetzt mangelt es uns nicht an offenen Stellen, sondern an den qualifizierten Bewerbern, um sie zu besetzen. Auf die Frage, wo diese herkommen sollen, gibt das Pflegepersonalstärkungsgesetz leider nicht einmal im Ansatz eine Antwort.“