Corona-Testverordnung: bad e.V. fordert Refinanzierung der Personalkosten
Essen 27.10.2020
Ausdrücklich begrüßt der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. die Initiative des Bundesgesundheitsministers, mit der neuen Coronavirus-Testverordnung flächendeckend Antigen-Schnelltests in der stationären, teilstationären und ambulanten Pflege zu ermöglichen. Ein Erfolg darf nun jedoch nicht durch eine ungewisse Refinanzierung der anfallenden Personalkosten vereitelt werden. Hier bedarf es einer klaren Positionierung der Politik.
Die zum 15. Oktober 2020 in Kraft getretene Coronavirus-Testverordnung sieht nunmehr eine flächendeckende Testung in Pflegeeinrichtungen mit Antigen-Schnelltests (PoC-Antigen-Tests) vor. Auf Basis eines individuellen Testkonzeptes können stationäre Pflegeeinrichtungen bis zu 20 Tests je Bewohner und Monat, ambulante Einrichtungen bis zu 10 Tests je versorgtem Pflegebedürftigen und Monat beschaffen und nutzen. „Wir begrüßen diesen neuen Ansatz der Teststrategie des Bundesgesundheitsministers ausdrücklich und nehmen auch wahr, dass die zuständigen Stellen in den Bundesländern auf Hochtouren daran arbeiten, entsprechende Strukturen vor Ort zu schaffen“, so Andrea Kapp, Bundesgeschäftsführerin des bad e.V.
„Um einen Erfolg der Teststrategie nicht zu gefährden, muss die Politik sich jedoch so früh wie möglich und ausdrücklich zur vollständigen Refinanzierung der Teststrategie bekennen“, so Kapp weiter. „Leider sieht die Testverordnung selbst nur eine Refinanzierung der Sachkosten und dies begrenzt auf einen Betrag von 7€ je Test vor. Die Pflegeeinrichtungen müssen jedoch für die Testung eigenes Fachpersonal freistellen. Diese Pflegefachkräfte fehlen nicht nur an anderer Stelle, auch eine Refinanzierung der für die Testung anfallenden Personalkosten ist nicht sicher. Bei fehlender Refinanzierung wird sich jedoch keine Einrichtung längerfristig eine flächendeckende Testung erlauben können“, kritisiert Kapp.
„Hier bedarf es eines klaren Signals der Politik. Es muss nun schnell klargestellt werden, dass auch die mit der Testung anfallenden Personalkosten vollständig übernommen werden. Hierzu hat der Gesetzgeber bereits im Frühjahr den so genannten „Pflege-Rettungsschirm“ geschaffen, der eine Refinanzierung derartiger Mehrausgaben ermöglicht. Ebenso wäre eine Anpassung der Testverordnung selbst denkbar. In jedem Fall brauchen die Pflegeeinrichtungen jetzt Gewissheit durch eine eindeutige Positionierung der Politik und des GKV-Spitzenverbandes, sonst befürchten wir eine unzureichende Umsetzung der Antigen-Schnelltests und somit einen ausbleibenden Erfolg der Teststrategie“, so Andrea Kapp.