Der bad e.V. kritisiert die Pläne von Gesundheitsminister Jens Spahn in Bezug auf die intensivpflegerische Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung
Bundesgesundheitsminister Spahn spart an Intensivpatienten
Essen, 16. August 2019. Der in dieser Woche vorgelegte Referentenentwurf zur Stärkung von Rehabilitation und intensivpflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz – RISG) ist nach Ansicht des Bundesverbands Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. nicht für ein höheres Versorgungsniveau geeignet und stellt zugleich einen massiven Eingriff in die außerklinische Intensivpflege sowie die Versorgungswahl der Betroffenen dar.
Der am Mittwoch übersandte Entwurf sieht unter anderem vor, dass die außerklinische Intensivpflege in der eigenen Häuslichkeit nur noch in absoluten Ausnahmefällen durchgeführt werden soll. Stattdessen besteht der Anspruch primär nur in vollstationären Pflegeheimen nach dem SGB XI oder aber in Intensivwohngemeinschaften, deren Anforderungen wie für die Versorgung in der Häuslichkeit ebenfalls neu geregelt werden sollen. Begründet wird diese Neuregelung, insbesondere mit Fehlanreizen in der Leistungserbringung durch finanzielle Unterschiede in der Vergütung von Leistungen der außerklinischen Intensivpflege im ambulanten Bereich einerseits und im stationären Bereich andererseits.
Bundesgeschäftsführerin Andrea Kapp äußert hierzu: „Die Pläne der Bundesregierung sind skandalös. Offensichtlich sind überwiegend finanzielle Aspekte Grundlage für diese politische Neujustierung. Dabei wird nach unserem Verständnis jedoch gänzlich verkannt, dass in der außerklinischen ambulanten Intensivpflege, nicht zuletzt aufgrund der hohen Qualifikationsanforderungen durch die Krankenkassen, ausschließlich hochspezialisierte Pflegefachkräfte eingesetzt werden. Gut funktionierende Strukturen sollen also offenbar zulasten der Qualität zerstört werden, um hier auf Kosten der Intensivpatienten Geld zu sparen. Es darf momentan insbesondere bezweifelt werden, dass in stationären Pflegeeinrichtungen speziell für die Intensivpflege ausgebildetes Personal so flächendeckend vorhanden ist, wie es in der ambulanten Intensivpflege lückenlos gefordert und vorgehalten wird.“
Dabei ist es nach Ansicht des bad e.V. auch trügerisch, wenn die Politik die Reform unter anderem damit begründet, dass es Presseberichte gebe, wonach in der ambulanten Intensivpflege nicht immer ausreichend qualifiziertes Personal eingesetzt würde. Michael Greiner, Rechtsanwalt und bad-Geschäftsstellenleiter Mitte, stellt dazu fest: „Hier erleben wir leider wieder das in der Pflegebranche verbreitete Phänomen, dass sich schlechte Nachrichten besser verkaufen als die guten. Einzelne, teils reißerische Presseberichte werden hier offenbar als Grundlage für einen versorgungstechnischen Systemwechsel zu Grunde gelegt.“
Der bad e.V. wehrt sich gegen diesen Generalverdacht in der Pflege und fordert Bundesgesundheitsminister Spahn mit Post vom heutigen Tag auf, Reformen nicht mit finanziellen Einsparungen, sondern mit qualitativen Versorgungsaspekten zu begründen. Der Referentenentwurf zeigt eindeutig den Nachholbedarf der Politik im Bereich Intensivpflege. „Gerne geben der bad e.V. und seine Mitglieder aus der Intensivpflege hier praktischen Nachhilfeunterricht und zeigen, wie wichtig die häusliche, qualitativ hochwertige Intensivpflege für die Betroffenen ist“, bietet Kapp an.