Pflegekompetenzgesetz: bad e. V. sieht ein positives Signal

Essen, 20.12.2023 Die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach am Dienstag vorgestellten vorläufigen Eckpunkte eines Gesetzes zur Reform der Pflegekompetenz treffen beim Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V. auf Wohlwollen. „Es ist höchste Zeit, dass eine strukturelle Änderung vorgenommen wird, die die Pflegekräfte in ihren Kompetenzen stärkt und zur Attraktivitätssteigerung des Berufes beiträgt“, kommentiert Andrea Kapp, Bundesgeschäftsführerin des bad e. V., die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums.

Seit Langem weise der Bundesverband auf die nicht genutzten Potenziale der in der Pflege arbeitenden Fachkräfte hin. „Pflegefachkräfte sind hochkompetent. Ihre fachlichen Empfehlungen bilden heute bereits vielfach die Basis für ärztliche Verordnungen“, erläutert Kapp. Die vorgesehene gesetzliche Verankerung dieser Fachkompetenz bedeute eine begrüßenswerte Stärkung der Pflegefachkräfte und eine wertschätzende Anerkennung ihrer durch Ausbildung und Praxis erworbenen Fähigkeiten.

Die vom Bundesgesundheitsminister vorgelegten Eckpunkte beinhalten neben der auf bestimmte Leistungen beschränkten Verordnungsbefugnis in der häuslichen Krankenpflege (z. B. bei Wundversorgung, Salben oder Katheter) auch eine stärkere Einbindung der Pflegekräfte bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit und bei der Versorgung mit Pflegehilfsmitteln.

Im weiteren Verlauf des Prozesses dürfe nun keine Verwässerung der vorgesehenen Änderungen geschehen, warnt die Bundesgeschäftsführerin des bad e. V. „Leider mussten wir bei dem als große Pflegereform angepriesenen Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz erleben, wie gute Absichten letzten Endes verpufften und sich im verabschiedeten Gesetz nicht mehr wiederfanden. Wir hoffen, dass sich dies beim Pflegekompetenzgesetz nicht wiederholt und der Bundesgesundheitsminister sein Vorhaben dieses Mal zu Ende bringt und einen entsprechenden Gesetzesentwurf dem Parlament zur Verabschiedung vorlegen wird.“

Kontakt
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V.
Andrea Kapp, RA‘in
Bundesgeschäftsführerin, Qualitätsbeauftragte (TÜV)
Zweigertstr. 50
45130 Essen
Tel: 0201/354001

a.kapp@bad-ev.de

Über den bad e. V.
Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V. mit seinem Hauptsitz in Essen wurde 1988 gegründet. Er vertritt die Interessen von bundesweit über 1.500 zumeist privat geführten Pflegediensten und -einrichtungen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar.