Wer „A“ sagt, muss auch „B“ sagen – der bad e. V. fordert Bundesministerien auf, die Tarifvertragswerke Pflege in Gänze offen zu legen und somit für Transparenz zu sorgen
Essen, 22. Juni 2021. Der Bundestag hat am 11.06.2021 eine Pflegereform auf den Weg gebracht, die auch die Tarifbindung aller Pflegeeinrichtungen mit sich bringt. Beschlossen wurde somit, dass Pflegekräfte ab 2022 eine tarifliche Entlohnung erhalten. Jetzt müssen die zuständigen Ministerien Farbe bekennen und für eine vollständige Veröffentlichung der in Frage kommenden Tarifwerke und der jeweils vereinbarten Vergütungen sorgen, fordert der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V.
„Medienwirksam hat der Bundesgesetzgeber die gesetzliche Grundlage für Tariflöhne geschaffen, ohne die wichtige Frage der Refinanzierung zu beantworten. Vielmehr sollen Pflegeeinrichtungen zukünftig nachweisen, dass sie ein Tarifwerk anwenden bzw. dass die Lohnstruktur einem Tarifvertrag entspricht. Die Frage der Finanzierung von Tariflöhnen in Pflegeeinrichtungen wurde somit weiterhin nicht beantwortet, sondern stattdessen auf die Ebene der Vergütungsverhandlungen auf Landesebene verschoben“, erklärt Andrea Kapp, Bundesgeschäftsführerin des bad e. V.
Das Gesetz sieht lediglich vor, dass die Pflegekassen für das jeweilige Bundesland eine Übersicht der in Frage kommenden Tarifverträge und kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen veröffentlichen müssen. Eine ausdrückliche Verpflichtung, die konkreten Inhalte der aufgelisteten Tarifverträge ebenfalls zu veröffentlichen, ist im Gesetz hingegen nicht geregelt.
Kapp führt hierzu weiter aus: „Wenn man eine Tarifbindung für alle Pflegeeinrichtungen beschließt, muss man konsequenterweise auch die vorhandenen Tarifwerke öffentlich machen! Tarifangeschlossene Einrichtungen erhalten schließlich auch das für sie geltende Vertragswerk. Nichts anderes würde gelten, wenn man einen Tarif für allgemeinverbindlich erklärt hätte. An dieser Stelle hat der Bundesgesetzgeber es sich leider sehr einfach gemacht!“
„Als Unternehmer ist es unerlässlich, die Regelungen der in Betracht kommenden Tarifverträge zu kennen, bevor man sich entscheidet, welchen davon man in seinem Betrieb anwenden möchte bzw. an welchen man seine Verträge anlehnt“, meint Andreas Kern, Inhaber von Pflegeeinrichtungen und Bundesvorsitzender des bad e. V. „Es genügt nicht zu wissen, welches Vertragswerk für ausreichend bestimmt wurde. Man muss auch die Hintergründe kennen und feststellen können, welche konkreten Regelungen hiermit verbunden sind.“
„Das Gesetz regelt Fristen, die zwingend eingehalten werden müssen und unsere Mitglieder stehen in den Startlöchern, um fristgerecht umsetzen zu können“, so Kapp. „Um Rechtssicherheit zu schaffen, müssen ihnen aber auch alle erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt werden. Da nicht jedes vorhandene Vertragswerk öffentlich abrufbar ist, hat sich der bad e. V. in einem ersten Schritt entschlossen, u. a. das Bundesgesundheits- sowie das Bundesarbeitsministerium anzuschreiben und um die Übersendung der Tarifverträge und kirchlichen Arbeitsrechtregelungen für den Bereich der Pflege zu bitten. In einem zweiten Schritt müssen sodann die Pflegekassen in den Ländern verpflichtet werden, die maßgeblichen Tarifwerke und die Vergütung, die tarifgebundene Einrichtungen auf dieser Basis vereinbart haben, vollständig zu veröffentlichen. Nur dann können Vergütungsverhandlungen auf Augenhöhe und in der gesetzlich geforderten Frist für alle Pflegeeinrichtungen stattfinden.“
Kern mahnt abschließend: „Unserer Bitte muss nachgekommen werden. Denn dieses aktuell undurchsichtige Prozedere schafft nicht nur Unsicherheiten bei allen Beteiligten, sondern gefährdet auch die Akzeptanz der Tarifbindung. Und das, obwohl eine gute Entlohnung von allen gewünscht ist!“
Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V. mit seinem Hauptsitz in Essen wurde 1988 gegründet. Er vertritt die Interessen von bundesweit über 1 000 zumeist privat geführten Pflegediensten und -einrichtungen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar.
Ziel seiner Arbeit ist es, die Qualität und die Bedingungen der Leistungserbringung der ambulanten und stationären Pflege zu verbessern: und zwar gleichermaßen für die Unternehmen, die Pflegenden und die Pflegebedürftigen. Der bad e. V. mit seinen Landesorganisationen führt Verhandlungen unter anderem zu Vergütungsbedingungen für Pflegedienste und Pflegesätze für Heime.
Der bad e. V. ist in den wichtigen Beratungsgremien in Berlin vertreten und wird zu Änderungen pflegerelevanter Gesetze angehört. Zudem müssen die Landesorganisationen zu geplanten Landesgesetzen und -vorschriften gehört werden. Diese haben seit der Föderalismusreform im Pflegebereich erheblich an Bedeutung gewonnen.