Einschränkungen der Kostenerstattung bei Corona-Tests?! bad e. V. kritisiert jüngste Änderung bei den „FAQ“ des GKV-Spitzenverbands zur Umsetzung der Kostenerstattungs-Festlegungen
Einschränkungen der Kostenerstattung bei Corona-Tests?!
bad e. V. kritisiert jüngste Änderung bei den „FAQ“ des GKV-Spitzenverbands zur Umsetzung der Kostenerstattungs-Festlegungen
Essen, 02.06.2021. Pflegeeinrichtungen sind seit Oktober 2020 fest und erfolgreich in die Corona-Teststrategie des Bundes eingebunden. Im Gegensatz zur Handhabung bei den „Corona-Testzentren“ ist für Pflegeeinrichtungen das Verfahren zur Geltendmachung der hierdurch entstehenden Kosten und deren Überprüfung durch die Pflegekassen detailliert geregelt. Die Anpassung eines FAQ-Papiers des GKV-Spitzenverbandes, wonach bestimmte Test-Kits und bestimmte Durchführungen nicht mehr erstattungsfähig sein sollen, sorgt für Empörung und Verunsicherung bei vielen Pflegeeinrichtungen:
„Auf Basis der Coronavirus-Testverordnung führen Pflegeeinrichtungen seit Oktober 2020 so genannte PoC-Antigen-Schnelltests bei Pflegebedürftigen, den Pflegekräften sowie den Besuchern von Pflegeeinrichtungen durch. Gemäß der Bundes-Verordnung können Pflegeeinrichtungen Schnelltests beschaffen, nutzen und refinanzieren, die als erstattungsfähige Antigen-Tests auf der Liste des Bundesinstituts für Arzneimittel aufgeführt sind. Mit Blick auf die Testung von Pflegekräften macht es hierbei oftmals Sinn, dass der Schnelltest vor Betreten der Einrichtung oder vor dem Aufsuchen des ersten Patienten in seiner Häuslichkeit erfolgt. Umso erfreulicher war es, dass in vielen Bundesländern auch die zuständigen Fachministerien und die Vertreter der Pflegekassen eine in Eigenanwendung durchgeführte Testung durch unsere geschulten Pflegekräfte akzeptiert haben“, so Andreas Kern, Bundesvorsitzender des bad e. V. „Diese praxisnahe Handhabung hat für Sicherheit unter den Pflegekräften gesorgt und zum Schutz der Pflegebedürftigen beigetragen“, so Kern weiter.
„Mit großer Sorge nehmen wir daher nunmehr die Verlautbarungen des GKV-Spitzenverbandes zur Kenntnis, wonach die Kostenerstattung für die Durchführung derartiger ‚Eigentestungen von Pflegekräften‘ und sogar bereits die Verwendung von Test-Kits, die nach Herstellerangaben nicht ausschließlich durch Dritte durchzuführen sind, nicht möglich sein soll“, ergänzt Andrea Kapp, Bundesgeschäftsführerin des bad e. V. „Es ist nicht hinnehmbar, dass der GKV die Refinanzierung nachträglich und einseitig zu Lasten der Pflegeeinrichtungen abändert und somit versucht, die Refinanzierung häufig bereits entstandener Kosten zu verhindern. Hierbei verkennt der GKV-Spitzenverband, dass den Pflegeeinrichtungen auch bei Eigentestungen durch die Pflegekräfte Personalkosten entstehen, die zu erstatten sind. Zudem verkennt der GKV-Spitzenverband anscheinend, dass die Pflegeeinrichtungen im Vertrauen auf die Bundes-Testverordnung und vielfacher Aussagen von Landespflegekassen bereits zugelassene Schnelltests für die nächsten Wochen beschafft haben, für deren Durchführung es nun keine Refinanzierung mehr geben soll“, erläutert Kapp.
„Im Interesse der von uns vertretenen Pflegeeinrichtungen fordern wir daher eine schnelle Klarstellung des GKV SV, dass jede PoC-Testung, bei der einem Pflegeunternehmen tatsächliche Kosten entstehen und bei der offiziell gelistete Schnelltests zur Anwendung kommen, erstattungsfähig ist. Anderenfalls steht zu befürchten, dass die Gerichte sich mit den Ablehnungen von Kostenerstattungen auseinandersetzen müssen, die auf Grundlage der FAQ vorgenommen werden“, meint Kapp.
Kontakt
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V.
Andrea Kapp, RA‘in
Zweigertstr. 50
45130 Essen
Tel: 0201.354001
E-Mail: a.kapp@bad-ev.de
Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V. mit seinem Hauptsitz in Essen wurde 1988 gegründet. Er vertritt die Interessen von bundesweit über 1.000 zumeist privat geführten Pflegediensten und -einrichtungen und ist damit einer der großen Leistungserbringer-Verbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung. Ziel seiner Arbeit ist es, die Qualität und die Bedingungen der Leistungserbringung der ambulanten und stationären Pflege zu verbessern: und zwar gleichermaßen für die Unternehmen, die Pflegenden und die Pflegebedürftigen. Der bad e. V. mit seinen Landesorganisationen führt Verhandlungen unter anderem zu Vergütungsbedingungen für Pflegedienste und Pflegesätze für Heime. Der bad e. V. ist in den wichtigen Beratungsgremien in Berlin vertreten und wird zu Änderungen pflegerelevanter Gesetze angehört. Zudem müssen die Landesorganisationen zu geplanten Landesgesetzen und -vorschriften gehört werden. Diese haben seit der Föderalismusreform im Pflegebereich erheblich an Bedeutung gewonnen.
Mit freundlichen Grüßen
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e.V.
Andrea Kapp, RA’in
Bundesgeschäftsführerin
Qualitätsbeauftragte (TÜV)