bad e. V. kritisiert die geplanten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes: Ambulante Pflegedienste sollen trotz derselben Anforderungen keinen finanziellen Ausgleich erhalten

Essen, 26.08.2022. Ambulante Pflegedienste gehen wieder einmal leer aus: Während voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen eine monatliche finanzielle Unterstützung für die Implementierung von Hygiene- und Impf-Beauftragten in Höhe von 1000 Euro pro Monat in Aussicht gestellt wird, ist eine solche Kompensation für ambulante Pflegedienste nicht vorgesehen. Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V. kritisiert dies aufs Schärfste: „Wo bleibt die finanzielle Unterstützung für den identischen Aufwand, den ambulante Pflegedienste betreiben müssen, um haftungs- und leistungsrechtliche Standards im Hygiene- und Impfmanagement aufrecht zu erhalten?“ fragt der Bundesvorsitzende des bad e. V., Andreas Kern.

Im Entwurf für neue Regelungen im Infektionsschutzgesetz ist in § 35 und nach dem Willen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vorgesehen, dass sich die künftigen Hygiene- und Impfbeauftragten ausschließlich in voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen um Impfungen, Hygiene und Arzneitherapien für Infizierte kümmern. Der Gesetzesentwurf – in dieser Woche vom Bundeskabinett durchgewunken – könnte am 8. September im Bundestag bestätigt werden.

Der bad e. V. fordert insbesondere, die Regelungen in § 35, die Pflegeeinrichtungen betreffen, ersatzlos zu streichen: „Pflegeeinrichtungen haben seit Pandemiebeginn Außerordentliches zum Schutz der von ihnen versorgten Personen geleistet und leisten dies noch immer. Die Einführung der vorgesehenen Regelung impliziert zu Unrecht, dass es zusätzlicher, detaillierter Regelungen im Ordnungsrecht bedarf. Das bedeutet im Klartext: Die selbstverständliche und verantwortungsvolle Praxis in der Alltagsroutine in Pflegeeinrichtungen wird künftig von Ordnungsbehörden wie z.B. Gesundheitsämtern überwacht und die Einhaltung mit Bußgeldern belegt! Gleichzeitig werden die bürokratischen Verpflichtungen nicht nur der Ordnungsbehörden, sondern auch die der Pflegeeinrichtungen unangemessen erhöht. Dies ist untragbar zu einem Zeitpunkt, in dem das Pflegepersonal durch die ordnungsgemäße Erbringung der Pflege unter den Bedingungen der fortwährenden Pandemie oft bis an seine Grenzen belastet ist“, sagt Andreas Kern.

„Auch ohne die geplanten Neuregelungen ist das Hygienekonzept von Pflegeeinrichtungen den Pandemiebedingungen längst angepasst worden. Leistungsrechtlich sind Pflegeeinrichtungen bereits nach der aktuellen Rechtslage zu einem Hygienemanagement nach dem aktuellen Stand des Wissens verpflichtet. Gleiches ist haftungsrechtlich der Fall. Das Nachhalten der Impfsituation innerhalb einer Pflegeeinrichtung erfolgt ebenfalls regelmäßig bereits jetzt, auf Seiten der Mitarbeitenden nicht zuletzt aufgrund der Regelungen zur einrichtungsspezifischen Impfpflicht. Nun auch noch ordnungsrechtliche Neuregelungen einzuführen, die von den Gesundheitsämtern überwacht werden sollen, ist absolut unverhältnismäßig und ein Misstrauensvotum, das Pflegeeinrichtungen einfach nicht verdient haben!“ so Andrea Kapp, bad-Bundesgeschäftsführerin.

Der bad-Bundesvorsitzende Andreas Kern mahnt dringend: „Immer höhere Belastungen und bürokratische Hürden für die Pflege führen dazu, dass immer mehr Pflegekräfte ihrem erlernten Beruf den Rücken kehren und auch für möglichen Nachwuchs werden Pflegeberufe zunehmend unattraktiver. Wer immer noch meint, es drohe ein Pflegenotstand, der sollte aufwachen – der Notstand ist da! Herr Minister Lauterbach: Wann kommt endlich eine echte Unterstützung für die Pflege? Handeln Sie jetzt!“

 

Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V. mit seinem Hauptsitz in Essen wurde 1988 gegründet. Er vertritt die Interessen von bundesweit über 1500 zumeist privat geführten Pflegediensten und -einrichtungen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar. Ziel seiner Arbeit ist es, die Qualität und die Bedingungen der Leistungserbringung der ambulanten und stationären Pflege zu verbessern: und zwar gleichermaßen für die Unternehmen, die Pflegenden und die Pflegebedürftigen. Der bad e. V. mit seinen Landesorganisationen führt Verhandlungen unter anderem zu Vergütungsbedingungen für Pflegedienste und Pflegesätze für Heime. Der bad e. V. ist in den wichtigen Beratungsgremien in Berlin vertreten und wird zu Änderungen pflegerelevanter Gesetze angehört. Zudem müssen die Landesorganisationen zu geplanten Landesgesetzen und -vorschriften gehört werden. Diese haben seit der Föderalismusreform im Pflegebereich erheblich an Bedeutung gewonnen.

 

Kontakt
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V.
Andrea Kapp, RA‘in
Bundesgeschäftsführerin, Qualitätsbeauftragte (TÜV)
Zweigertstr. 50
45130 Essen
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