bad e.V.: „Das BMG lässt die Pflege im Regen stehen!“
Essen, 07.03.2023 Fast 70 Prozent der Betriebe in der ambulanten, teil- und vollstationären Pflege sehen sich nach Informationen des ZDF in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht. Alle Experten sind sich der Brisanz bewusst und rufen nach einem Pflegegipfel, damit der Pflegesektor nicht zusammenbricht. Auch der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. schließt sich dieser Forderung an und hat zu dem Gesetzesentwurf insgesamt eine kritische Stellungnahme abgegeben. Diese finden Sie hier.
Die Insolvenzen häufen sich, Pflegebedürftigen flattern Kündigungen ihrer Heime und ambulanten Versorger ins Haus. Steigende Sach- und Energiekosten, ein dramatischer Personalmangel, der zur Folge hat, dass allein aus demographischen Gründen immer weniger Pflegekräfte auf immer mehr Pflegebedürftige treffen – die Pflege bewegt sich gefährlich nah am Abgrund, sehr viele Einrichtungen auch darüber hinaus. Fatalerweise trifft die Branche in dieser Situation auf eine äußerst träge agierende – man möchte eigentlich sagen untätige – Politik.
In diesen Tagen hat das Bundesministerium für Gesundheit den Entwurf eines Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – PUEG) vorgelegt. „Der Entwurf des PUEG vermittelt den Eindruck, dass die Bundesregierung die Wichtigkeit und das Ausmaß des dringenden Gesetzesänderungsbedarfs nicht verstanden hat“, sagt Andrea Kapp, Geschäftsführerin des Bundesverbandes Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V.
Insbesondere die sofortige Anpassung der Pflege-Sachleistungsbeträge an die gestiegenen und weiter steigenden Kosten sei dringend geboten und längst überfällig. „Mit einer nur 5-prozentigen Steigerung der Pflege-Sachleistungsbeträge, die zudem erst zum 01.01.2024 erfolgen soll, ist dies nicht zu erreichen“, so Andrea Kapp. Während Personal-, Sach- und Energiekosten für die Pflegebranche unter anderem durch Tariftreuepflicht und Inflation länderübergreifend allein in den vergangenen drei Jahren um weit mehr als 25 Prozent gestiegen seien, bleibe die nunmehr avisierte „Kompensation“ um weitere 5 Prozent deutlich hinter der tatsächlichen Kostenentwicklung und den Erwartungen zurück.
Die in dem vorliegenden Gesetzesentwurf angedachten Änderungen greifen nach Ansicht des bad e.V. bereits jetzt zu kurz, um die aktuellen Defizite für Pflege-Unternehmer vollständig auszugleichen. Darüber hinaus sind – so Andrea Kapp – keinerlei Ansätze erkennbar, die auf eine langfristige Verbesserung aller Versorgungsbereiche schließen lassen. „Für diesen enttäuschenden ‚Versuch‘ aus dem Hause Lauterbach kann es eigentlich nur eine Bewertung geben: Setzen, Sechs!“
Kontakt
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V.
Andrea Kapp, RA‘in
Bundesgeschäftsführerin, Qualitätsbeauftragte (TÜV)
Zweigertstr. 50
45130 Essen
Tel: 0201/354001
a.kapp@bad-ev.de
Über den bad e. V.
Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V. mit seinem Hauptsitz in Essen wurde 1988 gegründet. Er vertritt die Interessen von bundesweit über 1.500 zumeist privat geführten Pflegediensten und -einrichtungen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar.