Nach Ankündigung aus Bayern – bad e. V. fordert wiederholt die bundesweite Aussetzung der berufsspezifischen Impfpflicht für Gesundheitsberufe
Essen, 08.02.2022. Ab dem 15.03.2022 sollen nach dem Wunsch des Gesetzgebers nur noch geimpfte, genesene oder impfunfähige Mitarbeitende mit einem ärztlichen Attest der Kontraindikation Gesundheitsberufe ausüben dürfen. Mitarbeitenden, die keinen entsprechenden Nachweis vorlegen, droht ein Betretungs- oder Beschäftigungsverbot. Nun hat der bayerische Ministerpräsident Markus Söder für den Freistaat eine faktische Aussetzung des Vollzugs der im Infektionsschutzgesetz (IfSG) verankerten Impfpflicht angekündigt. Damit findet die zuvor bereits u.a. vom bad e. V. geforderte Aussetzung der berufsspezifischen Impfpflicht erstmals Gehör in der Politik.
Bereits im Januar 2022 forderte der bad e. V. die Politik auf, die berufsspezifische „Impfpflicht“ von der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht abhängig zu machen und bis zu einer Entscheidung hierüber auszusetzen. Damit sollen absehbare Versorgungslücken verhindert werden. Laut Ministerpräsident Söder könnte gerade die partielle (sog. einrichtungsbezogene) Impfpflicht die ohnehin angespannte Pflegesituation weiter verschlimmern.
„Der bad e. V. hat von Anfang an davor gewarnt, dass eine berufsspezifische Impfpflicht die Leistungsfähigkeit von Pflegeeinrichtungen und damit die Versorgung der Versicherten erheblich einschränken wird“, betont Andrea Kapp, Bundesgeschäftsführerin des bad e. V. „Die ohnehin angespannte Belastungs- und Pflegesituation in den Einrichtungen kann gerade in Zeiten der Pandemie nicht noch weiter durch die strenge Durchsetzung der Impfpflicht verschärft werden“, so Kapp weiter.
„Aus unserer Sicht ist wegen der Ankündigung aus Bayern eine Neubewertung der gesamten Sachlage unumgänglich. Insbesondere muss zwischen dem erhöhten Schutz der Pflegebedürftigen durch die berufsspezifische Impfpflicht und den drohenden Versorgungsengpässen durch den Verlust von Pflegekräften abgewogen werden“, mahnt Sonja Jarosch-Adlmüller, 1. Vorsitzende des bad-Landesverbands Bayern e. V. und Inhaberin eines ambulanten Pflegedienstes.
Ob die anderen Bundesländer sich der Vorgehensweise aus Bayern anschließen, bleibt abzuwarten. Nach Auffassung des bad e. V. muss die Politik jetzt zügig ein klares Signal an die Pflegebranche senden und die Impfpflicht im Gesundheitswesen bundesweit aussetzen, bis über eine allgemeine Impfpflicht entschieden wurde.
Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V. mit seinem Hauptsitz in Essen wurde 1988 gegründet. Er vertritt die Interessen von bundesweit über 1000 zumeist privat geführten Pflegediensten und -einrichtungen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar. Ziel seiner Arbeit ist es, die Qualität und die Bedingungen der Leistungserbringung der ambulanten und stationären Pflege zu verbessern: und zwar gleichermaßen für die Unternehmen, die Pflegenden und die Pflegebedürftigen. Der bad e. V. mit seinen Landesorganisationen führt Verhandlungen unter anderem zu Vergütungsbedingungen für Pflegedienste und Pflegesätze für Heime. Der bad e. V. ist in den wichtigen Beratungsgremien in Berlin vertreten und wird zu Änderungen pflegerelevanter Gesetze angehört. Zudem müssen die Landesorganisationen zu geplanten Landesgesetzen und -vorschriften gehört werden. Diese haben seit der Föderalismusreform im Pflegebereich erheblich an Bedeutung gewonnen.
Kontakt
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V.
Andrea Kapp, RA‘in
Bundesgeschäftsführerin, Qualitätsbeauftragte (TÜV)
Zweigertstr. 50
45130 Essen
Tel: 0201/354001
a.kapp@bad-ev.de