Beschäftigte können für ihre Weiterbildung finanzielle Unterstützung beantragen. Neben diesen individuellen staatlichen Förderprogrammen gibt es Zuschüsse für Pflegeeinrichtungen bei der Weiterbildung von Mitarbeitenden. Zudem lassen sich die Aufwendungen für die Weiterbildung steuerlich als Werbungskosten absetzen.
Für Arbeitnehmer
Viele Bundesländer bieten unter verschiedenen Namen (Bildungsscheck, Weiterbildungsbonus Plus u. a.) ein individuelles Förderprogramm an, das die Weiterbildung von Beschäftigten mitfinanziert. Dafür muss in dem zuständigen Bundesland ein Antrag gestellt werden. Der genehmigte Antrag muss drei Wochen vor Seminarbeginn bei uns vorliegen. Bei hochwertigen Kursangeboten ist eine Ratenzahlung möglich. Bei diesbezüglichen Fragen wenden Sie sich an uns.
- Eine Zusammenstellung aller Länderprogramme finden Sie auf der Webseite
bildungspraemie.info/de/l-nderprogramme.php. - Hilfreiche Informationen erhalten Sie auch unter
iwwb.de/foerdersuche/foerdermoeglichkeiten.php.
Für Arbeitgeber
Gegebenenfalls erhalten Sie als Arbeitgeber für die Weiterbildung Ihrer Beschäftigten Zuschüsse vom Land oder der Kommune. Die Stadt München zum Beispiel unterstützt ambulante und teilstationäre Pflegeeinrichtungen bei der Weiterbildung von Mitarbeitenden mit einem speziellen Förderprogramm.
Die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (foerderdatenbank.de) vermittelt eine gute Übersicht der aktuell bestehenden Förderungen für Unternehmen durch Bund und Länder.
Weitere Unterstützung für die Weiterbildung Ihres Personals bietet der bad-Kooperationspartner StaffCoach.