Die Kompetenzen der einzelnen Qualifikationsgruppen in der Pflege sind ein kompliziertes, aber essenzielles Thema. Zur vertragskonformen Erbringung und Abrechnung der Leistungen nach dem SGB V ist es notwendig, dass die Mitarbeitenden in der Krankenpflege Leistungen nur im Rahmen ihrer rechtlichen und fachlichen Kompetenzen erbringen, da bei Vertragsverstößen erhebliche Konsequenzen drohen.
Im Rahmen unserer virtuellen Veranstaltung erläutern wir, welche Mitarbeitenden welche Leistungen aus den Leistungsgruppen des SGB V erbringen dürfen und welche Formalia für Ausbildungen und ggf. Anerkennungen durch die Krankenkasse notwendig sind.
Es werden für jede Berufsgruppe, einschließlich der von mindestens einjährig ausgebildeten Assistenzkräften, Kompetenzen, Bedingungen und Erforderlichkeiten aufgezeigt und erläutert, damit Sie und Ihre Mitarbeitenden rechtlich sicher Leistungen erbringen können.
Zudem werden wir Sie über gegebenenfalls für bestimmte Leistungen erforderliche Zusatzqualifikationen und ihre Voraussetzungen informieren und Ihnen anhand von praktischen Fallbeispielen aufzeigen, was Sie beim Einsatz der Mitarbeitenden, Meldungen und Anerkennungen in Thüringen zu beachten haben.
Inhalte
- Kompetenzen der Pflegekräfte in den einzelnen Leistungsgruppen 1 bis 4
- Formalia Ausbildungen, Zusatzqualifikationen
- Gegebenenfalls notwendige Anerkennungen
- Beispiele aus der Praxis
Beitrag
für bad e.V. – Mitglieder
64,00 € pro Person
für Nichtmitglieder
84,00 € pro Person
Unser Termin
21.05.2024, 11.00 – 12.30 Uhr
Hier geht es direkt zur Anmeldung
Web-Seminar
Sie haben noch keine Erfahrung mit bad-Web-Seminaren sammeln können? KEIN PROBLEM! Gerne erklären wir Ihnen jeden einzelnen Schritt in unserer Anleitung, welche Sie hier einsehen können!
Gerne steht Ihnen das Referat Fort- und Weiterbildung auch vor, während und nach unserer Veranstaltung telefonisch unter der Rufnummer 0201-354001 für Rückfragen zur Verfügung.
Die Kompetenzen der einzelnen Qualifikationsgruppen in der Pflege sind ein kompliziertes, aber essenzielles Thema. Zur vertragskonformen Erbringung und Abrechnung der Leistungen nach dem SGB V ist es notwendig, dass die Mitarbeitenden in der Krankenpflege Leistungen nur im Rahmen ihrer rechtlichen und fachlichen Kompetenzen erbringen, da bei Vertragsverstößen erhebliche Konsequenzen drohen.
Im Rahmen unserer virtuellen Veranstaltung erläutern wir, welche Mitarbeitenden welche Leistungen aus den Leistungsgruppen des SGB V erbringen dürfen und welche Formalia für Ausbildungen und ggf. Anerkennungen durch die Krankenkasse notwendig sind.
Es werden für jede Berufsgruppe, einschließlich der von mindestens einjährig ausgebildeten Assistenzkräften, Kompetenzen, Bedingungen und Erforderlichkeiten aufgezeigt und erläutert, damit Sie und Ihre Mitarbeitenden rechtlich sicher Leistungen erbringen können.
Zudem werden wir Sie über gegebenenfalls für bestimmte Leistungen erforderliche Zusatzqualifikationen und ihre Voraussetzungen informieren und Ihnen anhand von praktischen Fallbeispielen aufzeigen, was Sie beim Einsatz der Mitarbeitenden, Meldungen und Anerkennungen in Thüringen zu beachten haben.
Inhalte
- Kompetenzen der Pflegekräfte in den einzelnen Leistungsgruppen 1 bis 4
- Formalia Ausbildungen, Zusatzqualifikationen
- Gegebenenfalls notwendige Anerkennungen
- Beispiele aus der Praxis
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