Die Teilnahme erfolgt im Wege einer „Präsenz im digitalen Raum“.
Es wird mit dem Video-Konferenzprogramm GoToMeeting gearbeitet!ACHTUNG: Eine Teilnahme mit Kamera und Ton (Webcam & Mikrofon) ist zwingend erforderlich! Andernfalls wird diese nicht gewertet und es erfolgt keine Zertifikatsausstellung!
Sowohl das „Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG)“ als auch das „Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)“ hält für Pflegedienste, die außerklinische Intensivpflege erbringen, Herausforderungen bereit, die es zu meistern gilt.
Insbesondere durch die Einführung von neuen Rahmenverträgen für die ambulante Intensivpflege nach §132l SGB V gibt es erheblichen vertraglichen Regelungsbedarf, nicht nur für neu zugelassene Intensivpflegedienste, sondern auch für alteingesessene Einrichtungen am Markt.
Alle Leistungserbringer müssen daher bis zum 01.07.2024 ihre Verträge umstellen, um die neuen Rahmenempfehlungen umzusetzen. Hiervon betroffen sind u.a. auch die Vergütungsregelungen.
Wie die Verhandlungen in der Praxis ablaufen und welche Möglichkeiten es noch für aktuell laufende Vergütungsverhandlungen gibt, möchten wir Ihnen im Rahmen unseres Webseminars vermitteln.
Ebenso wird darauf eingegangen, was bei Verhandlungen beachtet werden sollte und welche Fehler bei den Verhandlungen unbedingt zu vermeiden sind.
Inhalte
- Kann man aktuell noch in Individualverhandlungen eintreten?
- Voraussetzungen für Verhandlungsführungen
- Strategische Rahmen für den Kassenkontakt
- Aktuelle Ergebnisse in Vergütungsverhandlungen
- Häufige Fehler bei den Verhandlungen
Dozent
Ben Keller, Wirtschaftspsychologie (B.Sc.)
Beitrag
für bad e.V. – Mitglieder
64,00 € pro Person
für Nichtmitglieder
84,00 € pro Person
Unser Termin
23.07.2024, 12.00 – 13.00 Uhr
Hier geht es direkt zur Anmeldung
Die Teilnahme erfolgt im Wege einer „Präsenz im digitalen Raum“.
Es wird mit dem Video-Konferenzprogramm GoToMeeting gearbeitet!ACHTUNG: Eine Teilnahme mit Kamera und Ton (Webcam & Mikrofon) ist zwingend erforderlich! Andernfalls wird diese nicht gewertet und es erfolgt keine Zertifikatsausstellung!
Sowohl das „Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG)“ als auch das „Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)“ hält für Pflegedienste, die außerklinische Intensivpflege erbringen, Herausforderungen bereit, die es zu meistern gilt.
Insbesondere durch die Einführung von neuen Rahmenverträgen für die ambulante Intensivpflege nach §132l SGB V gibt es erheblichen vertraglichen Regelungsbedarf, nicht nur für neu zugelassene Intensivpflegedienste, sondern auch für alteingesessene Einrichtungen am Markt.
Alle Leistungserbringer müssen daher bis zum 01.07.2024 ihre Verträge umstellen, um die neuen Rahmenempfehlungen umzusetzen. Hiervon betroffen sind u.a. auch die Vergütungsregelungen.
Wie die Verhandlungen in der Praxis ablaufen und welche Möglichkeiten es noch für aktuell laufende Vergütungsverhandlungen gibt, möchten wir Ihnen im Rahmen unseres Webseminars vermitteln.
Ebenso wird darauf eingegangen, was bei Verhandlungen beachtet werden sollte und welche Fehler bei den Verhandlungen unbedingt zu vermeiden sind.
Inhalte
- Kann man aktuell noch in Individualverhandlungen eintreten?
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- Strategische Rahmen für den Kassenkontakt
- Aktuelle Ergebnisse in Vergütungsverhandlungen
- Häufige Fehler bei den Verhandlungen
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Ben Keller, Wirtschaftspsychologie (B.Sc.)
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