In den letzten Jahren ist das Insolvenzrecht und die sich hieraus ergebenden Pflichten in wesentlichen Punkten geändert worden. Was vielen der von den Änderungen Betroffenen unbekannt ist:
Die Neufassung des Gesetzes sieht neue Pflichten speziell für die Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften (also z.B. von einer GmbH, AG, KGaA etc.) vor. Hiernach hat die Führungsebene eines Rechtsträgers mit beschränkter Haftung nunmehr gemäß § 1 Absatz 1 des „Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz – StaRUG) die Pflicht, dauerhaft Entwicklungen zu überwachen, die die Kontinuität des Unternehmens gefährden können.
Es obliegt somit den o.g. Betroffenen kraft Gesetzes, angemessene Gegenmaßnahmen zu ergreifen und ihren Überwachungsorganen – sei es dem Aufsichtsrat oder der Gesellschafterversammlung – Bericht zu erstatten, sobald sie solche Entwicklungen identifizieren. Wird diesen Verpflichtungen nicht bzw. in nicht ausreichender Form nachgekommen, droht den Geschäftsführern die persönliche Haftung, die durch die Rechtsform des Betriebes ggf. gerade ausgeschlossen werden soll. Unwissenheit kann für die Verantwortlichen insofern teuer werden.
In der halbstündigen, für bad-Mitglieder kostenlosen Online-Informationsveranstaltung des bad e.V. zu diesem Thema erfahren Sie, welchen Umfang ihre rechtlichen Verpflichtungen haben und wie Sie diese Verpflichtungen rechtssicher erfüllen können.
In diesem Zusammenhang wird insbesondere die Etablierung eines Krisenfrühwarnsystems in Ihrem Unternehmen thematisiert, welches Sie vor zivilrechtlichen Konsequenzen schützen kann, vor allem auch im Falle einer Insolvenz.
Teilnehmenden, die bei der Entwicklung und Einführung eines Krisenfrühwarnsystems externe Hilfe in Anspruch nehmen möchten, werden im Rahmen der Veranstaltungen auch die Leistungen vorgestellt, die bad-Kooperationspartner Amberger Consulting GmbH für bad-Mitglieder zu exklusiven Konditionen anbietet.
Dozenten:
Jörn Amberger
Wirtschaftspsychologe (M.Sc)
Fachberater für Unternehmenssanierung und Restrukturierung (TMA/IFUS)
Organisational Psychologist (European Certificate in Psychology)
Sachverständiger für Unternehmensbewertungen (DGuSV)
Sebastian Froese, RA
Stellvertretender Bundesgeschäftsführer und Justiziar des bad e.V.
Beitrag
Exklusiv für bad e.V. – Mitglieder
KOSTENLOS
Unser Termin
07.05.2024, 13.00 – 14.00 Uhr
Hier geht es direkt zur Anmeldung
Web-Seminar
Sie haben noch keine Erfahrung mit bad-Web-Seminaren sammeln können? KEIN PROBLEM! Gerne erklären wir Ihnen jeden einzelnen Schritt in unserer Anleitung, welche Sie hier einsehen können!
Gerne steht Ihnen das Referat Fort- und Weiterbildung auch vor, während und nach unserer Veranstaltung telefonisch unter der Rufnummer 0201-354001 für Rückfragen zur Verfügung.
In den letzten Jahren ist das Insolvenzrecht und die sich hieraus ergebenden Pflichten in wesentlichen Punkten geändert worden. Was vielen der von den Änderungen Betroffenen unbekannt ist:
Die Neufassung des Gesetzes sieht neue Pflichten speziell für die Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften (also z.B. von einer GmbH, AG, KGaA etc.) vor. Hiernach hat die Führungsebene eines Rechtsträgers mit beschränkter Haftung nunmehr gemäß § 1 Absatz 1 des „Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz – StaRUG) die Pflicht, dauerhaft Entwicklungen zu überwachen, die die Kontinuität des Unternehmens gefährden können.
Es obliegt somit den o.g. Betroffenen kraft Gesetzes, angemessene Gegenmaßnahmen zu ergreifen und ihren Überwachungsorganen – sei es dem Aufsichtsrat oder der Gesellschafterversammlung – Bericht zu erstatten, sobald sie solche Entwicklungen identifizieren. Wird diesen Verpflichtungen nicht bzw. in nicht ausreichender Form nachgekommen, droht den Geschäftsführern die persönliche Haftung, die durch die Rechtsform des Betriebes ggf. gerade ausgeschlossen werden soll. Unwissenheit kann für die Verantwortlichen insofern teuer werden.
In der halbstündigen, für bad-Mitglieder kostenlosen Online-Informationsveranstaltung des bad e.V. zu diesem Thema erfahren Sie, welchen Umfang ihre rechtlichen Verpflichtungen haben und wie Sie diese Verpflichtungen rechtssicher erfüllen können.
In diesem Zusammenhang wird insbesondere die Etablierung eines Krisenfrühwarnsystems in Ihrem Unternehmen thematisiert, welches Sie vor zivilrechtlichen Konsequenzen schützen kann, vor allem auch im Falle einer Insolvenz.
Teilnehmenden, die bei der Entwicklung und Einführung eines Krisenfrühwarnsystems externe Hilfe in Anspruch nehmen möchten, werden im Rahmen der Veranstaltungen auch die Leistungen vorgestellt, die bad-Kooperationspartner Amberger Consulting GmbH für bad-Mitglieder zu exklusiven Konditionen anbietet.
Dozenten:
Jörn Amberger
Wirtschaftspsychologe (M.Sc)
Fachberater für Unternehmenssanierung und Restrukturierung (TMA/IFUS)
Organisational Psychologist (European Certificate in Psychology)
Sachverständiger für Unternehmensbewertungen (DGuSV)
Sebastian Froese, RA
Stellvertretender Bundesgeschäftsführer und Justiziar des bad e.V.
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Gerne steht Ihnen das Referat Fort- und Weiterbildung auch vor, während und nach unserer Veranstaltung telefonisch unter der Rufnummer 0201-354001 für Rückfragen zur Verfügung.