Beauftragte für das Hinweisgebersystem nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Beauftragte für das Hinweisgebersystem nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

26. März|12:00 - 17:00

Lade Veranstaltungen

Die Teilnahme erfolgt im Wege einer „Präsenz im digitalen Raum“.
Es wird mit dem Video-Konferenzprogramm GoToMeeting gearbeitet!

ACHTUNG: Eine Teilnahme mit Kamera und Ton (Webcam & Mikrofon) ist zwingend erforderlich! Andernfalls wird diese nicht gewertet und es erfolgt keine Zertifikatsausstellung!

Beauftragte für das Hinweisgebersystem betreuen die von Unternehmen oder öffentlichen Stellen einzurichtende Meldestelle und kommunizieren mit Hinweisgebern. In dieser Schulung erfahren Sie, welche Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz zu erfüllen sind und wie Sie diese unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften in Ihrer Organisation umsetzen.

Unternehmen und Organisationen, welche Meldestellen errichten müssen, sind nach § 15 Abs. 2 HinSchG verpflichtet, die für die Bearbeitung von Meldungen zuständigen Personen (regelmäßig) für diese Aufgaben zu schulen.

Diese Schulung erfüllt die Voraussetzungen Schulung der Hinweisempfänger gem. § 15 Abs. 2 HinSchG.

Inhalt – »Beauftragte für das Hinweisgebersystem nach dem Hinweisgeberschutzgesetz«

  • Einführung in das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
  • Aufbau und Organisation interner Meldestellen
  • Umsetzung des Vertraulichkeitsgebots
  • Fallbearbeitung in Theorie und Praxis
  • Kommunikation und Sensibilisierung
  • Fallbeispiele und Best Practices zum digitalen Hinweisgebersystem

Arbeitsweise

Fachlicher Input, Verwendung eines digitalen Hinweisgebersystems, Sensibilisierung, Diskussionen, Austausch und Fallbeispiele

Teilnehmer

Zuständige Mitarbeiter:innen als Beauftrage für die interne Meldestelle

Dozenten

Sebastian Froese
Rechtsanwalt, Stellvertretender Bundesgeschäftsführer und Justiziar des bad e.V.

Bernd Rehbein
Qualifizierter Datenschutzbeauftragter

Dirk Halfenberg
Dipl. Psychologe

Beitrag

für bad e.V. – Mitglieder
794,00 € pro Person

regulär
894,00 € pro Person

Unser Termin

20.09. und 26.09.2024, 1. Tag: 09.00 – 14.00 Uhr, 2. Tag: 12.00 – 17.00 Uhr
Hier geht es direkt zur Anmeldung

 

Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)?

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist ein Gesetz, das dazu dient, Hinweisgeber (auch Whistleblower) zu schützen, die Missstände, wie Compliance-Verstöße oder andere unethische Verhaltensweisen, in ihren Organisationen melden. Es fördert die eingehende Entgegennahme von Hinweisen und die Übernahme der Funktion von Hinweisgebersystemen, um sicherzustellen, dass Hinweisgeber vertraulich und geschützt bleiben. Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt sie vor Vergeltungsmaßnahmen seitens ihres Arbeitgebers. Dies ist von entscheidender Bedeutung, da Hinweisgeber in vielen Fällen ein hohes persönliches und berufliches Risiko eingehen, wenn sie Missstände melden. Durch den Hinweisgeberschutz für Whistleblowing wird eine Kultur der Transparenz und Rechenschaftspflicht gefördert, die letztlich dazu beiträgt, ethisches Verhalten und die Einhaltung von Vorschriften in Organisationen zu verbessern.

Was machen Beauftragte für das Hinweisgebersystem?

Beauftragte für das Hinweisgebersystem spielen eine entscheidende Rolle bei der Sicherstellung von Transparenz und Verantwortlichkeit innerhalb eines Unternehmens. Sie sind dafür verantwortlich, ein sicheres Umfeld zu schaffen, in dem Mitarbeiter Interessenkonflikte, Betrug oder andere rechtswidrige Aktivitäten melden können, ohne Angst vor Vergeltung zu haben.

Das Haupthandlungsfeld dieser Vertreter besteht darin, das System zu verwalten und zu überwachen und sicherzustellen, dass die Meldungen angemessen behandelt werden. Dies beinhaltet die Aufrechterhaltung eines sicheren Kanals für Lieferanten, die Gewährleistung der Vertraulichkeit ihrer Identität sowie die Untersuchung und Behebung der gemeldeten Probleme. Sachbearbeiter des Systems sind somit ebenfalls dafür zuständig, Folgemaßnahmen bei Eingang eines Hinweises einzuleiten.

Ebenso arbeiten sie häufig zusammen mit anderen Abteilungen, insbesondere mit dem Bereich Compliance und Risikomanagement, um sicherzustellen, dass ethische und rechtliche Richtlinien eingehalten werden.

Eine unverzichtbare Rolle

Die Rolle von Vertretern für das Hinweisgebersystem in Unternehmen ist von entscheidender Bedeutung. Sie fungieren als Verbindung zwischen den Arbeitnehmern und dem Management und verarbeiten sensible Informationen mit Diskretion und Professionalität. Mit anderen Worten, sie tragen dazu bei, eine offene und ehrliche Kommunikation in Organisationen zu fördern und gleichzeitig das Vertraulichkeitsgebot zu respektieren.

Wirksame Hinweisgebersysteme können dazu beitragen, Probleme aufzudecken und zu lösen, bevor sie eskalieren. Es kann auch potenzielle Risiken minimieren und zur Einhaltung gesetzlicher und ethischer Standards beitragen. Vertreter des Hinweisgebersystems spielen eine zentrale Rolle dabei, diese Systeme zu etablieren und instand zu halten.

Insgesamt ist die Rolle des Sachbearbeiters für das Hinweisgebersystem also von entscheidender Bedeutung für die Schaffung eines transparenten und verantwortungsvollen Unternehmensklimas. Ihre Arbeit ermöglicht es Unternehmen, potenzielle Probleme und Risiken zu erkennen und rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um diese zu beheben. Sie sind ein grundlegender Bestandteil des gesamten Compliance-Systems eines Unternehmens und eine wichtige Stütze bei der Aufrechterhaltung hoher ethischer und rechtlicher Standards.

Auswirkungen auf die Unternehmenskultur

Das Einrichten eines Hinweisgebersystems kann erheblichen Einfluss auf die Unternehmenskultur haben. Insbesondere kann es dazu beitragen, Transparenz und Verantwortlichkeit in der gesamten Organisation zu fördern. Das System ermutigt Mitarbeiter dazu, eventuelle Bedenken oder Anomalien zu melden, ohne Angst vor Konsequenzen.

Zusätzlich bietet ein gut durchdachtes Hinweisgebersystem eine robuste Kontrollstruktur, die auf Vertrauen und Respekt innerhalb des Arbeitsumfeldes basiert. Es kann Missbräuche, illegale Praktiken oder ethischen Fehlverhalten aufdecken, die sonst unentdeckt bleiben könnten. Auch die Verantwortungskultur im Unternehmen kann durch das System gestärkt werden, da Mitarbeiter dazu ermutigt werden, auf Probleme hinzuweisen, statt sie zu vertuschen. Wird Mitarbeitern intern kein Meldekanal geboten, riskieren Unternehmen, dass sich diese bei Fehlständen sofort an Behörden oder die Öffentlichkeit wenden. Dies kann die proaktive Lösung von Problemen fördern und die allgemeine Zufriedenheit und Produktivität steigern. Schließlich kann der Vertreter des Hinweisgebersystems dem Unternehmen dabei helfen, kritische Fragen frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, bevor die Situation ausartet.

Risikomanagement & Verbesserung der Compliance

Die Schaffung einer solchen Position kann dazu beitragen, nicht nur das Risikomanagement zu verbessern, sondern auch potenzielle rechtliche oder finanzielle Folgen, die sich aus nicht eingehaltenen Compliance-Anforderungen ergeben könnten, zu vermindern. Der Vertreter des Hinweisgebersystems sollte eng mit den Compliance Beauftragten eines Unternehmens zusammenarbeiten. Er verfügt über umfassende Kenntnisse der relevanten Gesetze und Bestimmungen und kann so Verbesserungen in den Compliance- und Risikomanagementprozessen zu ermitteln und umsetzen.

Sanktionen bei Verstößen gegen das HinSchG

Das Etablieren eines internen Hinweisgebersystems ist für viele Unternehmen (ab 50 Beschäftigte) seit 2023 verpflichtend. Verstoßen Unternehmen gegen die gesetzlichen Pflichten des Hinweisgeberschutzgesetzes, werden diese laut § 40 HinSchG als Ordnungswidrigkeiten behandelt und können mit Geldbußen geahndet werden. Dies kann hohe Summen für Unternehmen bedeuten, sollte eine Meldung verhindert oder das Vertraulichkeitsgebot bei Whistleblowern missachtet werden. Daher ist die Schulung von Vertretern des Hinweisgebersystems essenziell, um einem Unternehmen dabei zu helfen, Missstände frühzeitig aufzudecken und zu beheben.

Laut § 15 Abs. 2 HinSchG müssen die mit den Aufgaben einer internen Meldestelle beauftragten Personen über die notwendige Fachkunde hierfür verfügen. Dies bedeutet, dass auch geschulte Mitarbeitende im Hinweisgebersystem eines Unternehmens regelmäßig geschult werden sollten, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und ihren Pflichten bestmöglich nachgehen zu können. Die bad e.V. Schulung richtet sich sowohl an neue Mitarbeiter, die für das Hinweisgebersystem zuständig sind, als auch bereits geschulte Mitarbeiter, die eine Auffrischung benötigen.

Details zur bad e. V. Schulung

Das zehnstündige Seminar schult zuständige Mitarbeiter, die für die interne Meldestelle zuständig sind. Teilnehmer erhalten fachlichen Input von qualifizierten Dozenten, welche im Bereich Rechtswissenschaften, Datenschutz und Psychologie tätig sind. Die Schulung bereitet Teilnehmer ganzheitlich auf die Arbeit als Beauftragter für das Hinweisgebersystem vor und verläuft von einer allgemeinen Einführung, hin zu praktischen Fallbeispielen.

Die Schulung findet im Wege der “Präsenz im digitalen Raum” über das Video-Konferenzprogramm GoToMeeting statt. So können Teilnehmer flexibel aus ganz Deutschland am Seminar teilnehmen, ohne eine lange Fahrt auf sich nehmen zu müssen. Um die Präsenz der Teilnehmer gewähren zu können, ist die Teilnahme mit Bild und Ton zwingend erforderlich. Nur so kann anschließend ein Zertifikat ausgestellt werden.

Wir freuen uns, Ihnen unsere Schulung, gem. § 15 Abs. 2 HinSchG, anbieten zu dürfen. Unsere qualifizierten Dozenten schulen Sie umfangreich über den gesamten Themenbereich, rund um die Arbeit als Beauftragter für das Hinweisgebersystem. So stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeiter bestmöglich auf die Arbeit vorbereitet und über ihre Pflichten aufgeklärt werden.

Details

Startdatum:
26. März|12:00

Enddatum:
26. März|17:00

Serien:

Veranstaltungsort

Bundesweit

Deutschland

Veranstalter

bad e. V.

Telefon:
0201-354001

Beauftragte für das Hinweisgebersystem nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Beauftragte für das Hinweisgebersystem nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Details

Startdatum:
26. März|12:00

Enddatum:
26. März|17:00

Serien:

Veranstaltungsort

Bundesweit

Deutschland

Veranstalter

bad e. V.

Telefon:
0201-354001

Die Teilnahme erfolgt im Wege einer „Präsenz im digitalen Raum“.
Es wird mit dem Video-Konferenzprogramm GoToMeeting gearbeitet!

ACHTUNG: Eine Teilnahme mit Kamera und Ton (Webcam & Mikrofon) ist zwingend erforderlich! Andernfalls wird diese nicht gewertet und es erfolgt keine Zertifikatsausstellung!

Beauftragte für das Hinweisgebersystem betreuen die von Unternehmen oder öffentlichen Stellen einzurichtende Meldestelle und kommunizieren mit Hinweisgebern. In dieser Schulung erfahren Sie, welche Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz zu erfüllen sind und wie Sie diese unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften in Ihrer Organisation umsetzen.

Unternehmen und Organisationen, welche Meldestellen errichten müssen, sind nach § 15 Abs. 2 HinSchG verpflichtet, die für die Bearbeitung von Meldungen zuständigen Personen (regelmäßig) für diese Aufgaben zu schulen.

Diese Schulung erfüllt die Voraussetzungen Schulung der Hinweisempfänger gem. § 15 Abs. 2 HinSchG.

Inhalt – »Beauftragte für das Hinweisgebersystem nach dem Hinweisgeberschutzgesetz«

  • Einführung in das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
  • Aufbau und Organisation interner Meldestellen
  • Umsetzung des Vertraulichkeitsgebots
  • Fallbearbeitung in Theorie und Praxis
  • Kommunikation und Sensibilisierung
  • Fallbeispiele und Best Practices zum digitalen Hinweisgebersystem

Arbeitsweise

Fachlicher Input, Verwendung eines digitalen Hinweisgebersystems, Sensibilisierung, Diskussionen, Austausch und Fallbeispiele

Teilnehmer

Zuständige Mitarbeiter:innen als Beauftrage für die interne Meldestelle

Dozenten

Sebastian Froese
Rechtsanwalt, Stellvertretender Bundesgeschäftsführer und Justiziar des bad e.V.

Bernd Rehbein
Qualifizierter Datenschutzbeauftragter

Dirk Halfenberg
Dipl. Psychologe

Beitrag

für bad e.V. – Mitglieder
794,00 € pro Person

regulär
894,00 € pro Person

Unser Termin

20.09. und 26.09.2024, 1. Tag: 09.00 – 14.00 Uhr, 2. Tag: 12.00 – 17.00 Uhr
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Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)?

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist ein Gesetz, das dazu dient, Hinweisgeber (auch Whistleblower) zu schützen, die Missstände, wie Compliance-Verstöße oder andere unethische Verhaltensweisen, in ihren Organisationen melden. Es fördert die eingehende Entgegennahme von Hinweisen und die Übernahme der Funktion von Hinweisgebersystemen, um sicherzustellen, dass Hinweisgeber vertraulich und geschützt bleiben. Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt sie vor Vergeltungsmaßnahmen seitens ihres Arbeitgebers. Dies ist von entscheidender Bedeutung, da Hinweisgeber in vielen Fällen ein hohes persönliches und berufliches Risiko eingehen, wenn sie Missstände melden. Durch den Hinweisgeberschutz für Whistleblowing wird eine Kultur der Transparenz und Rechenschaftspflicht gefördert, die letztlich dazu beiträgt, ethisches Verhalten und die Einhaltung von Vorschriften in Organisationen zu verbessern.

Was machen Beauftragte für das Hinweisgebersystem?

Beauftragte für das Hinweisgebersystem spielen eine entscheidende Rolle bei der Sicherstellung von Transparenz und Verantwortlichkeit innerhalb eines Unternehmens. Sie sind dafür verantwortlich, ein sicheres Umfeld zu schaffen, in dem Mitarbeiter Interessenkonflikte, Betrug oder andere rechtswidrige Aktivitäten melden können, ohne Angst vor Vergeltung zu haben.

Das Haupthandlungsfeld dieser Vertreter besteht darin, das System zu verwalten und zu überwachen und sicherzustellen, dass die Meldungen angemessen behandelt werden. Dies beinhaltet die Aufrechterhaltung eines sicheren Kanals für Lieferanten, die Gewährleistung der Vertraulichkeit ihrer Identität sowie die Untersuchung und Behebung der gemeldeten Probleme. Sachbearbeiter des Systems sind somit ebenfalls dafür zuständig, Folgemaßnahmen bei Eingang eines Hinweises einzuleiten.

Ebenso arbeiten sie häufig zusammen mit anderen Abteilungen, insbesondere mit dem Bereich Compliance und Risikomanagement, um sicherzustellen, dass ethische und rechtliche Richtlinien eingehalten werden.

Eine unverzichtbare Rolle

Die Rolle von Vertretern für das Hinweisgebersystem in Unternehmen ist von entscheidender Bedeutung. Sie fungieren als Verbindung zwischen den Arbeitnehmern und dem Management und verarbeiten sensible Informationen mit Diskretion und Professionalität. Mit anderen Worten, sie tragen dazu bei, eine offene und ehrliche Kommunikation in Organisationen zu fördern und gleichzeitig das Vertraulichkeitsgebot zu respektieren.

Wirksame Hinweisgebersysteme können dazu beitragen, Probleme aufzudecken und zu lösen, bevor sie eskalieren. Es kann auch potenzielle Risiken minimieren und zur Einhaltung gesetzlicher und ethischer Standards beitragen. Vertreter des Hinweisgebersystems spielen eine zentrale Rolle dabei, diese Systeme zu etablieren und instand zu halten.

Insgesamt ist die Rolle des Sachbearbeiters für das Hinweisgebersystem also von entscheidender Bedeutung für die Schaffung eines transparenten und verantwortungsvollen Unternehmensklimas. Ihre Arbeit ermöglicht es Unternehmen, potenzielle Probleme und Risiken zu erkennen und rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um diese zu beheben. Sie sind ein grundlegender Bestandteil des gesamten Compliance-Systems eines Unternehmens und eine wichtige Stütze bei der Aufrechterhaltung hoher ethischer und rechtlicher Standards.

Auswirkungen auf die Unternehmenskultur

Das Einrichten eines Hinweisgebersystems kann erheblichen Einfluss auf die Unternehmenskultur haben. Insbesondere kann es dazu beitragen, Transparenz und Verantwortlichkeit in der gesamten Organisation zu fördern. Das System ermutigt Mitarbeiter dazu, eventuelle Bedenken oder Anomalien zu melden, ohne Angst vor Konsequenzen.

Zusätzlich bietet ein gut durchdachtes Hinweisgebersystem eine robuste Kontrollstruktur, die auf Vertrauen und Respekt innerhalb des Arbeitsumfeldes basiert. Es kann Missbräuche, illegale Praktiken oder ethischen Fehlverhalten aufdecken, die sonst unentdeckt bleiben könnten. Auch die Verantwortungskultur im Unternehmen kann durch das System gestärkt werden, da Mitarbeiter dazu ermutigt werden, auf Probleme hinzuweisen, statt sie zu vertuschen. Wird Mitarbeitern intern kein Meldekanal geboten, riskieren Unternehmen, dass sich diese bei Fehlständen sofort an Behörden oder die Öffentlichkeit wenden. Dies kann die proaktive Lösung von Problemen fördern und die allgemeine Zufriedenheit und Produktivität steigern. Schließlich kann der Vertreter des Hinweisgebersystems dem Unternehmen dabei helfen, kritische Fragen frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, bevor die Situation ausartet.

Risikomanagement & Verbesserung der Compliance

Die Schaffung einer solchen Position kann dazu beitragen, nicht nur das Risikomanagement zu verbessern, sondern auch potenzielle rechtliche oder finanzielle Folgen, die sich aus nicht eingehaltenen Compliance-Anforderungen ergeben könnten, zu vermindern. Der Vertreter des Hinweisgebersystems sollte eng mit den Compliance Beauftragten eines Unternehmens zusammenarbeiten. Er verfügt über umfassende Kenntnisse der relevanten Gesetze und Bestimmungen und kann so Verbesserungen in den Compliance- und Risikomanagementprozessen zu ermitteln und umsetzen.

Sanktionen bei Verstößen gegen das HinSchG

Das Etablieren eines internen Hinweisgebersystems ist für viele Unternehmen (ab 50 Beschäftigte) seit 2023 verpflichtend. Verstoßen Unternehmen gegen die gesetzlichen Pflichten des Hinweisgeberschutzgesetzes, werden diese laut § 40 HinSchG als Ordnungswidrigkeiten behandelt und können mit Geldbußen geahndet werden. Dies kann hohe Summen für Unternehmen bedeuten, sollte eine Meldung verhindert oder das Vertraulichkeitsgebot bei Whistleblowern missachtet werden. Daher ist die Schulung von Vertretern des Hinweisgebersystems essenziell, um einem Unternehmen dabei zu helfen, Missstände frühzeitig aufzudecken und zu beheben.

Laut § 15 Abs. 2 HinSchG müssen die mit den Aufgaben einer internen Meldestelle beauftragten Personen über die notwendige Fachkunde hierfür verfügen. Dies bedeutet, dass auch geschulte Mitarbeitende im Hinweisgebersystem eines Unternehmens regelmäßig geschult werden sollten, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und ihren Pflichten bestmöglich nachgehen zu können. Die bad e.V. Schulung richtet sich sowohl an neue Mitarbeiter, die für das Hinweisgebersystem zuständig sind, als auch bereits geschulte Mitarbeiter, die eine Auffrischung benötigen.

Details zur bad e. V. Schulung

Das zehnstündige Seminar schult zuständige Mitarbeiter, die für die interne Meldestelle zuständig sind. Teilnehmer erhalten fachlichen Input von qualifizierten Dozenten, welche im Bereich Rechtswissenschaften, Datenschutz und Psychologie tätig sind. Die Schulung bereitet Teilnehmer ganzheitlich auf die Arbeit als Beauftragter für das Hinweisgebersystem vor und verläuft von einer allgemeinen Einführung, hin zu praktischen Fallbeispielen.

Die Schulung findet im Wege der “Präsenz im digitalen Raum” über das Video-Konferenzprogramm GoToMeeting statt. So können Teilnehmer flexibel aus ganz Deutschland am Seminar teilnehmen, ohne eine lange Fahrt auf sich nehmen zu müssen. Um die Präsenz der Teilnehmer gewähren zu können, ist die Teilnahme mit Bild und Ton zwingend erforderlich. Nur so kann anschließend ein Zertifikat ausgestellt werden.

Wir freuen uns, Ihnen unsere Schulung, gem. § 15 Abs. 2 HinSchG, anbieten zu dürfen. Unsere qualifizierten Dozenten schulen Sie umfangreich über den gesamten Themenbereich, rund um die Arbeit als Beauftragter für das Hinweisgebersystem. So stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeiter bestmöglich auf die Arbeit vorbereitet und über ihre Pflichten aufgeklärt werden.